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am 07.06.2018 20:02
Hallo,
ich habe einen Vodafone Mobilfunk Vertrag widerrufen. Der Anschlusspreise wurde trotzdem ein paar Tage später abgebucht. Nun sind bereits 3 Wochen vergangen, der Widerruf ist lange durch und ich habe den Betrag noch immer nicht wiederbekommen. Wann kann ich mit der Erstattung rechnen oder ist es besser die Lastschrift gleich zurückzubuchen?
Danke & viele Grüße
am 08.06.2018 13:30
Hallo jd896,
schade, dass Du widerrufen hast.
Die Erstattung dauert leider immer etwas länger
Schönes Wochenende.
Gruß,
Heike
14.07.2018 11:05 - bearbeitet 14.07.2018 11:13
Inzwischen sind mehr als 8 Wochen vergangen. Ich finde es eine absolute Frechheit, dass Vodafone es immernoch nicht geschafft hat die Anschlussgebühr zu erstatten. Zumal der Widerruf schon vor 5 Wochen bestätigt wurde. Ich habe das Gefühl hier wird auf Zeit gespielt, nach dem Motto, "der Kunde vergisst das vielleicht und dann behalten wir das Geld...".
Wie lange soll das noch dauern?
am 14.07.2018 11:58
Hallo @jd86,
hast du mal bei der Hotline nachgefragt, ob die Gutschrift für den Anschlusspreis (wird natürlich nur erstellt, wenn dieser auch berechnet wurde und nicht über eine Promotion bereits erstattet wurde) bereits erstellt wurde?
Die Wartezeit, von der @HeikeF sprach, bezieht sich meiner Meinung nach darauf, dass die Gutschrift erst mit der nächsten Rechnungserstellung ein Guthaben auf deinem Kundenkonto erzeugt, das ausgezahlt werden kann.
8 Wochen erscheint mir aber auch in Anbetracht dessen etwas zu lang.
am 16.07.2018 12:55
Hallo Helferlein,
es gab keine Promotion oder irgendeine Gegenleistung, die Anschlussgebühr wurde abgebucht aber nie zurückgebucht. Leider sind die Mitarbeite der Hotline sehr häufig überfordert mit Problemen, die nicht der Regel entsprechen. Daher habe ich gedacht, dass es hier schneller geht. Ich hoffe, dass sich hier bald jemand meldet.
Danke & Grüße
am 16.07.2018 13:08
Die rechtliche Regelung ist eigentlich eindeutig in § 357 Abs. 1 BGB:
"Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren."
Warum sollte dies für VF nicht gelten? Vermutlich, weil man davon ausgeht, dass kein Kunde deswegen rechtliche Schritte einleitet. In Ordnung ist es aber nicht, da hilft auch kein Hinweis, auf interne Abläufe.
Auch eine Verrechnung mit dem Kundenkonto ist nicht zulässig, denn Absatz 3 bestimmt klar und deutlich:
"Für die Rückzahlung muss der Unternehmer dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Verbraucher bei der Zahlung verwendet hat."
am 17.07.2018 13:07
Hallo jd86,
gern schaue ich nach, weshalb Deine Erstattung noch nicht erfolgt ist.
Bitte sende mir dazu Deine Kundendaten inklusive Kundenkennwort zur Authentifizierung via PN.
Sonnige Grüße
Kira
am 25.11.2018 14:18
Hallo,
anscheinend kein Einzelfall. Ich warte seit dem 5. September auf die Erstattung des Anschlusspreises nach erfolgreichem Widerruf vom 21.08.2018.
Schon traurig, dass man seinem Geld hinterherlaufen muss.
Und noch etwas. Keinerlei Entschuldigung für die ganzen Probleme, die ich mit meinem Kabelanschluss hatte. Letztlich tauchte dann nach zig Gesprächen mit der Hotline ein Servicemechaniker auf, der mir erzählte, mein Kabelmodem sei defekt und dies würde gar nicht mehr hergestellt.
Danke vodafone!
MfG g4000
am 26.11.2018 08:40
Hallo @g4000,
geht es bei Dir um den Anschlusspreis Deines Mobilfunkvertrages oder eines Kabelanschlusses?
Du bist hier im Mobilfunkboard, sprichst aber hauptsächlich über den Kabelanschluss.
Gruß,
Boris