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Lösung
am 06.01.2021 10:00
Hallo zusammen!
ich soll bei einer Vertragsverlämgerung ohne Smartphone noch drei Monate mein altes Smartphone abbezahlen. Der aktuelle Vertrag stammt aus März 2019 und ich habe zu März 2021 gekündigt. Der Vertrag davor lief seit März 2017.
wenn ich kündige, dann muss ich ja auch nicht bis Juni das Smartphone weiter abbezahlen.
Warum dann bei einer Verlängerung?
VG, Tobias
am 06.01.2021 11:40
Das hört sich so an, als hättest du das Smartphone erst später zu deinen Vertrag hinzu gebucht und somit läuft das Smartphone halt die 24 Monate zu ende.
am 06.01.2021 12:58
Nein, das Smartphone wurde nicht später dazugekauft, sondern direkt mit Abschluss i März.
06.01.2021 18:13 - bearbeitet 08.01.2021 12:01
@TobyP schrieb:
ich soll bei einer Vertragsverlämgerung ohne Smartphone noch drei Monate mein altes Smartphone abbezahlen. Der aktuelle Vertrag stammt aus März 2019 und ich habe zu März 2021 gekündigt. Der Vertrag davor lief seit März 2017.
Wenn ich es richtig verstehe, möchtest du oder hast bereits deinen Vertrag Sim Only 3 Monate vor Vertragsende (März 2021) verlängert.
Eine Verlängerung mit Smartphone ist nach dem 21. Vertragsmonat möglich (Siehe hier). Eine Vertragsverlängerung mit Wechsel in einen Sim Only Tarif ist im Normalfall hingegen erst zum Ende der Mindestlaufzeit (März 2021) möglich. (Siehe hier). Wenn man dir nun bereits (vermutlich über die KRG) vorab einen Wechsel in einen Sim Only Tarif ermöglicht hat, ist es alles andere als ungewöhnlich, dass dafür eine monatliche Ausgleichszahlung für die noch nicht vollständig geleistete Smartphonezuzahlung fällig wird.
Dafür hast du bereits 3 Monate vor dem eigentlichen Ende der Mindestlaufzeit einen neuen Tarif mit niedrigeren Basispreis.
21.01.2021 14:16 - bearbeitet 21.01.2021 14:27
Hallo! @TobyP Hast du das Problem mittlerweile gelöst? Mir ist sowas auch mal passiert und hatte kein Glück. hab dann einfach alles bezahlt und mich geärgert, würde mich interessieren, wie du es gemacht hast.
am 23.01.2021 12:30
Der nächste Mitarbeiter der Rückgewinnung hat mir dann bestätigt, dass ich das Handy nur bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit bezahlen muss. Wenn das nicht so sein wird, gehen die Lastschriften zurück und ich widerrufe das SEPA-Mandat.
VG
Tobias
am 23.01.2021 12:37
am 23.01.2021 19:58
@TobyP schrieb:Der nächste Mitarbeiter der Rückgewinnung hat mir dann bestätigt, dass ich das Handy nur bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit bezahlen muss.
Das ist korrekt, du musst nicht... allerdings setzt dies aber auch eine reguläre Vertragsverlängerung voraus^^
Ansonsten schlag dich eben mit der Rechtsabteilung von VF rum, maximale Kampferfolge.