widerspruch gegen die Rechnung
leeklei
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xxxxxxxxxxx

 

 

An

Vodafone GmbH

Ferdinand-Braun-Platz 1

40549, Düsseldorf

Und

Vodafone GmbH

Kundenbetreuung

40875, Ratingen

 

Kundennummer: xxxxxxxxxxx

Rufnummer: xxxxxxxxxxx

Widerspruch gegen die Rechung Nr: xxxxxxxxx vom 10.06.2021

xxxxxxxxxxx vom 10.05.2021

xxxxxxxxxxx vom 13.04.2021

xxxxxxxxxxx vom 10.03.2021

xxxxxxxxxxx vom 10.02.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie rechnen auf meiner Mobilfunkrechnung wie oben genannt vom Leistungen des Drittanbieters(ME Digital GmbH und GooglePlay) in Höhe von insgesamt 1319.41Euro ab, welche unberechtigt sind. Ich lege daher gegen diesen Teibetrag der Rechnung Widerspruch ein.

Bitte stornieren Sie diesen Betrag innerhalb von einer Woche( bis zum 04.07.2021) ab Erhalt dieses Schreibens und erstellen eine korrigierte Rechnung, ohne Berechnung der Drittanbieter-Anteile. Sollte das nicht geschehen, so werde ich nach Ablauf der Frist den Gesamtbetrag der Rechnung über meine Bank zurückbuchen lassen und Ihnen anschließend lediglich den berechtigten Teilbetrag überweisen, ohne die bestrittenen Beträge des Drittanbieters.

Der Widerspruch bezieht sich zugleich auf die vorhergehende Rechnungen, auf denen Sie diesen Drittanbieter abgerechnet haben.

 

 

Sie haben Leistungen des Drittanbieters in Rechnung gestellt, obwohl ich von diesem Anbieter weder Dienste in Anspruch genommen, noch Verträge mit diesem Unternehmen abgeschlossen habe. Insofern bitte ich Sie zunächst um eine fBeschreibung, welchkonkreten Leistungen der Drittanbieter mir gegenüber erbracht hat. Zudem bitte ich Sie um den Nachweis der vertraglichen Grundlage. Schon jetzt weise ich Sie darauf hin, dass alleine die Behauptung, der Vertrag wurde online im Internet oder über eine App abgeschlossen, keinen Beweis für eine tatsächliche vertragliche Grundlage darstelltl. Bitte beachten Sie, dass der Drittanbieter den Vertrag behauptet, insoweit dazu verpflichtet ist, diesen nachzuweisen. Lediglich die Behauptung eines Vertrags reicht nicht aus, um daraus Forderungen ableiten zu können. Da meines Wissens nach ein solcher Vertag nicht abgeschlossen wurde, gehe ich davon aus, dass der Drittanbieter keinen vorlegen kann.

Da davon auszugehen ist, dass Sie die Forderungen des Drittanbieters im Rahmen einer Forderungsabtretung bereits aufgekauft haben, mache ich die fdfolgenden rechtlichen Einwendungen nach §404 BGB gegen Sie geltend:

Hiermit erkläre ich Ihnen den Widerruf des Vertrags nach §355 BGB. Da ich bislang keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erhalten habe, ist die 14tägige Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen, ein Widerruf ist mithin innerhalb von zwölf Monaten und 14 Tagen möglich und wirksam, §356 Absatz 3 Satz 2 BGB.

Rein vorsorglich erkläre ich Ihnen hiermit die Anfechtung wegen Täuschung nach §123 Absatz 1 BGB. Wenn das Drittanbieter-Unternehmen behaupter, dass ich einen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen habe, gleichzeitig aber die notwendigen vertraglichen Grundlagen wie beispielsweise den Preis, nicht ausreichend darstellt, so dass Kunden überhaupt nicht erkennen können, dass ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wird, so liegt hier möglicherweise der Tatbestand der Täuschung vor.

Zusätzlich wird hiermit die Anfechtung wegen Irrtums nach §119 BGB erklärt, da ich einen solchen, von dem Drittanbieter behaupteten Vertrag, nicht abschließen wollte.

Sollte der von Ihnen behauptete Drittanbieter-Vertrag von meinem minderjährigen Kind geschlossen worden sein, so wird hiermit die elterliche erforderliche Genehmigung nach §108 Absatz 1 BGB verweigert. Mir ist bislang nicht bekannt, sass mein minderjähriges Kind einen Vertrag mit dem Drittanbieter abgeschlossen hat. Sollte das dennoch der Fall sein, so liget aufgrund der fehlenden Genehmigung zwischen dem Drittanbieter und der minderjährigen Person kein vertragliched Verhältnis vor. Ich verweise dhierzu auf das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 22.06.2011 ( Az. 10 S 60/10), in dem die Möglichkeit zur Verweigerung der Genehmigung den Eltern eindeutig zugestanden wird.

Rein vorsorglich widerrufe ich hiermit die Ihnen erteilte Bankeinzugsermächtigung. Bitte buchen Sie ab sofort keine Beiträge mehr von meinem Konto ab, sondern lassen Sie mir die entsprechenden Rechnungen zur Überweisung zukommen.

Sollten Sie eine Sperrung veranlassen, so werde ich ab dem Zeitpunkt der Sperrung keine Zahlungen mehr an Sie leisten.

Ebenso rein vorsorglich weise ich Sie darauf hinj, dass eine widersprochene Forderung nicht an die Schufa oder an andere Auskunfteien gemeldet werden darf.

Sollten Sie die unberechtigten Drittanbieter-Forderungen gegen mich geltend machen, so geben Sie diese Forderungen bitte nicht an ein Inkassounternehmen ab, und veranlassen Sie keine weiteren Mahnungen durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei oder ein gerichtliches Mahnbescheidsverfahren.

Weiterhin bitte ich Sie, für die Zukunft eine Drittanbieter-Sperre nach § 45d TKG einzurichten, damit keine weiteren unberechtigten Gebühren von Drittanbieter über meine Mobilfunkrechnung abgerechnet werden. Ich versichere Ihnen ausdrücklich, dass ich nur mit Ihnen in einem Vertragsverhältnis stehe. Ich habe keine Verträge mit Drittanbieter abgeschlossen. Bitte beenden Sie jegliche evtl. noch laufenden Drittanbieter-abonnements und Drittanbieter Einzelkauf, setzen keine neuen Fremdanbieter-Rechnungsposten auf meine Rechnung.

Leider teilen Sie mir in Ihrer Rechnung nicht den Kontaktsdaten des Drittanbieters mit. Nach §45h Absatz 1 TKG und §45p Absatz 1 TKG sind Sie dazu verpflichtet, mir die vollständigen Anschriftdaten zu benennen, inklusive einer deutschen Kontaktadresse.

Ich würde mich sehr freuen, wenn diese Angelegenheit kundenfreundlich und kulant gelöst werden könnte.

 

Mit freundlichen Grüen

Menggen Xia

 

 

Meerbusch, 28.06.21

 

Edit: Persönliche Daten entfernt / Community-Team

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen

@leeklei 

Ergänzend zu @reneromann :

Siehe hier 3.3:

"Rechnungseinwendungen hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform zu erheben."

 

 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

8 Antworten 8
Mav1976
SuperUser
SuperUser

Hi @leeklei,

du befindest dich in einem U2U-Forum, in der Kunden anderen Kunden helfen. Dies nur vorab zur Info, falls nicht gleich ein Lösungsvorschlag kommt.

Dein Beitrag hat hier keinerlei rechtliche Relevanz.
Nutze bitte hierfür die offiziellen Kontaktkanäle (Briefpost, Fax oder das Kontaktformular) für dieses Anliegen.

Empfehlen kann ich dir aber diesen Beitrag zum Setzen der Drittanbietersperre, in der es gute Infos, Ratschläge und Lösungsmöglichkeiten zu ungewollten Kosten durch Drittanbieter gibt. 

 

Du schreibst von über 1,3 T€ u.a. durch Google Play. Die entstehen doch nicht ohne weiteres. Sind das eventuell Ingame/In-App Käufe von Apps gewesen? 

 

Normalerweise werden Abos (gewollt oder ungewollt) über eine SMS bestätigt, in der auch die Kontaktdaten des jeweiligen Drittanbieters stehen. 

Da du aber von Google Play schreibst, bin ich irritiert, da hier m.W. ein weiterer Mechanismus zum Kauf von Dienstleistungen (In-App Käufe) greift, um die Käufe zu legitimieren. 

 

Hier im Forum kann das durch uns eh nicht geklärt werden. 

Vielleicht magst du dich etwas gedulden bis sich ein Mod hier einklinkt, um sich das anzuschauen. Kann etwas dauern, da diese nicht 24/7 im Forum unterwegs sind. 

Mal ganz davon abgesehen, dass Rechnungseinwände auch unverzüglich nach Rechnungslegung zu erfolgen haben (was bei Rechnungen, die mehrere Monate alt sind, wohl kaum noch als "unverzüglich" gilt), wird dir Vodafone keine Aufstellung geben können, was die Drittanbieter für Dienste erbracht haben.

 

Bei Fragen, wie sich diese Summen zusammensetzen, musst du dich an die jeweiligen Dienstleister wenden.

 

Nur soviel:

ME Digital GmbH ist das, was mal als Jamba bekannt war - also Klingeltöne, Sprüche o.ä. per SMS/MMS im Abo...

Und Google Play sagt eigentlich schon selbst aus, um was es geht - den PlayStore von Android-Geräten - entweder also für App-Käufe selbst -oder- für In-App-Käufe.

 

Könnte es sein, dass das dazugehörige Smartphone den Sprösslingen überlassen wurde und diese damit z.B. In-App-Käufe (wie z.B. Level-Ups in Spielen oder irgendwelche Skins) getätigt haben? Wenn ja, dann könnte man eventuell noch über den Taschengeldparagraphen reden, wobei hier dann aber auch die Frage im Raum steht, warum die Kinder die entsprechenden Authentifikationsmechanismen umgehen konnten (also z.B. das Passwort für den PlayStore-Account zur Authentifizierung der Bezahlung kannten). Denn die Weitergabe dieser Informationen könnte durchaus als Einwilligung der Eltern in die Verträge gewertet werden...

Xantrius
Mastermind
Mastermind

Hah, erst anständig Geld ausgeben und dann nicht zu dem Müll stehen, welchen man verzapft hat?
Vor allem Google Play hat wie hier bereits erwähnt mehrere Schutzmechanismen geschalten, dass Dir doch zumindest Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

 

Viel Spaß beim Blechen. 

@leeklei 

Ergänzend zu @reneromann :

Siehe hier 3.3:

"Rechnungseinwendungen hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform zu erheben."

 

 

leeklei
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Vielen Dank!

Probleme gelöst! Vodafone hat mir angerufen 

Mich würde jetzt aber brennend interessieren was dabei raus gekommen ist.

Ich habe viele gemacht. Bei Drittanbieter bestreiten und Geld zurückverlangen ; Vodafone und Drittanbieter bei der Polizei anzeigen, und bei Bundesnetzagentur melden; Widerspruch gegen die Rechnung bei Vodafone senden; und eine Lastschrift über online-Banking zurückbuchen. Dann alles geschafft!

Matthes
Moderator:in
Moderator:in

Thread gelöst  Haken dran und Schloss vor.

Gruß,

Matthias

(Moderator)

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