Frage
Antwort
Lösung
am 15.12.2024 15:58
Mir wurde bereits im September vom Vodafone Kundenservice ein neuer Basispreis bestätigt welcher bis dato nicht umgesetzt wurde. (Auch nach weiteren Kontakten dazu mit dem Kundenservice)
Kann mir jemand die passende AGB nennen welche besagt das schriftliche Zusagen vom Vodafone Kundenservice per E-Mail (siehe unten) nichts rechtsgültig sind?
Auszug aus der E-Mail vom Kundenservice:
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Wie vereinbart - Ihr neuer Basispreis
Ihre Kunden-Nummer:XXXXX
Hallo XXXXX
schön, dass wir in unserem Telefonat eine Lösung finden konnten. Hier eine kurze Zusammenfassung zur Rufnummer:
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am 15.12.2024 16:31
Hallo @Muncle,
wenn du es schriftlich hast melde dich bei der Kundenbetreuung hier oder über das Kontaktformular
Sollte die Seite des Kontaktformulares gerade nicht funktionieren probiere es immer mal wieder.
Für eine schnelle und saubere Abklärung empfehle ich den Kontakt zur Kundenbetreuung. Nutze hierfür nicht die telefonische Hotline, sondern den WhatsApp/SMS Chat (tgl. erreichbar zwischen 7:30 - 22 Uhr).
Hier gelangst du erst an TOBi. Nach den allgemeinen Abfragen, bitte ihn, dich dann an einen Mitarbeiter weiterzuleiten. Hier etwas hartnäckig und mehrfach die Bitte äußern. Nicht das Angebot eines Rückrufs annehmen, sondern um Weiterleitung bitten. Bei mir hat meist die Floskel "Bitte an einen Mitarbeiter weiterleiten" geholfen.
Er gibt dann nach und leitet dich an einen Mitarbeiter weiter welcher dir weiterhelfen kann.
am 15.12.2024 17:52
Hi @C4sti3l danke für Deine Antwort. Den Tip mit Whatsapp hatte ich schon mal bekommen und
bin seit 13 Uhr mit dem Kundenservice per Whatsapp im Gespräch.
Man stellt das einfach als Fehler da und reitet auf meinen ursprünglichen Konditionen rum.
Auf die Anfrage bezüglich der AGB kam auch nichts zurück, daher hab ich das Thema hier im Forum gestartet.
Wenn es einen entsprechenden Passus in den AGBs gibt muss ich mich damit abfinden und Vodafone in Zukunft einfach den Rücken kehren.
Wenn nicht sollte Vodafone dazu stehen. Selbst wenn es ein Fehler war.
Möchte nicht wissen wie schnell ich beim Inkassobüro lande wenn ich einen "Fehler" mache...