"Dein neuer Basispreis"
Muncle
Smart-Analyzer
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Mir wurde bereits im September vom Vodafone Kundenservice ein neuer Basispreis bestätigt welcher bis dato nicht umgesetzt wurde. (Auch nach weiteren Kontakten dazu mit dem Kundenservice)

 

Kann mir jemand die passende AGB nennen welche besagt das schriftliche Zusagen vom Vodafone Kundenservice per E-Mail (siehe unten) nichts rechtsgültig sind?

 

Auszug aus der E-Mail vom Kundenservice:
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Wie vereinbart - Ihr neuer Basispreis

Ihre Kunden-Nummer:XXXXX

 

Hallo XXXXX

 

schön, dass wir in unserem Telefonat eine Lösung finden konnten. Hier eine kurze Zusammenfassung zur Rufnummer:

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5 Antworten 5
C4sti3l
Full Metal User
Full Metal User

Hallo @Muncle,

wenn du es schriftlich hast melde dich bei der Kundenbetreuung hier oder über das Kontaktformular 

Sollte die Seite des Kontaktformulares gerade nicht funktionieren probiere es immer mal wieder.

Für eine schnelle und saubere Abklärung empfehle ich den Kontakt zur Kundenbetreuung. Nutze hierfür nicht die telefonische Hotline, sondern den WhatsApp/SMS Chat (tgl. erreichbar zwischen 7:30 - 22 Uhr).


Hier gelangst du erst an TOBi. Nach den allgemeinen Abfragen, bitte ihn, dich dann an einen Mitarbeiter weiterzuleiten. Hier etwas hartnäckig und mehrfach die Bitte äußern. Nicht das Angebot eines Rückrufs annehmen, sondern um Weiterleitung bitten. Bei mir hat meist die Floskel "Bitte an einen Mitarbeiter weiterleiten" geholfen. 

Er gibt dann nach und leitet dich an einen Mitarbeiter weiter welcher dir weiterhelfen kann.

Über ein "Danke" (Daumen hoch) würde ich mich sehr freuen.

Hi @C4sti3l danke für Deine Antwort. Den Tip mit Whatsapp hatte ich schon mal bekommen und

bin seit 13 Uhr mit dem Kundenservice per Whatsapp im Gespräch.

Man stellt das einfach als Fehler da und reitet auf meinen ursprünglichen Konditionen rum.

Auf die Anfrage bezüglich der AGB kam auch nichts zurück, daher hab ich das Thema hier im Forum gestartet.

Wenn es einen entsprechenden Passus in den AGBs gibt muss ich mich damit abfinden und Vodafone in Zukunft einfach den Rücken kehren.

Wenn nicht sollte Vodafone dazu stehen. Selbst wenn es ein Fehler war.

Möchte nicht wissen wie schnell ich beim Inkassobüro lande wenn ich einen "Fehler" mache...

@Muncle sag doch einfach mal was du genau möchtest. Man hat dir mitgeteilt das es eine Basispreisanpassung gibt. Du konntest dem zustimmen oder hast die Möglichkeit gehabt deinen Vertrag außerordentlich zu kündigen. Was du nicht schreibst ist ob du die Erhöhung jetzt auch schon auf deiner Rechnung wieder findest. Wenn ja bezahlst du sie bis zum Vertragsende weiter. 

@Dieter1950 
Nene mein Basispreis bei Vertragsabschluss war irgendwas bei 60 EUR - hatte mich dann an den Kundenservice gewendet weil es mehrere Unklarheiten bezüglich Lieferung und der ersten Rechnung gab.

Daraufhin wurde mir ein neuer Basispreis von rund 40 EUR bestätigt. Zustimmen musste / konnte ich da nicht.
Umgesetzt wurde es auch nicht.

Daher meine Frage ob es in den AGB einen Passus gibt welcher besagt das schriftliche Zusagen vom Vodafone Kundenservice per E-Mail nicht rechtsgültig sind?


@Muncle  schrieb:

Daher meine Frage ob es in den AGB einen Passus gibt welcher besagt das schriftliche Zusagen vom Vodafone Kundenservice per E-Mail nicht rechtsgültig sind?


Nein, gibt es nicht 

schriftliche Zusagen sind gültig