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Lösung
am 23.08.2022 11:09
Hallo zusammen,
vor 7 Tagen habe ich zwei Verträge verlängert. Einen mit einem iPhone 13 Pro (299,00€ einmalige Zahlung) und einen mit einem iPhone 13 mini ( 1,00€ Zuzahlung). Soeben habe ich gesehen, dass es das iPhone 13 Pro nun für 1,00€ Zuzahlung gibt. Auf schriftliche nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass ich nicht widerufen kann weil beide iPhones geöffnet worden sind. Ich hatte um Gutschrift des Differenzbetrages gebeten. Wegen des doch hohen Preises hatte ich nur ein "Pro" und ein "mini" gekauft. Sonst hätte ich zwei Pro wie vorher auch gekauft.
Ich bin im Glauben das ich ich die Ware bei einer Onlinebestellung auspacken darf und wie in einem Laden testen darf. Finde ich nicht sehr Kundenfreundlich. Wer knn mir Tipps geben oder weiß Hilfe? Vielen Dank. VG
am 24.08.2022 10:23
Hallo Mk23,
wenn wir hier im Forum natürlich auch keine Rechtsberatung leisten können ....
Sobald die Handys entsprechend genutzt wurden - besteht da kein Widerrufsrecht.
Die Konditionen / Kosten zu dem Tarif waren von Anfang an klar kommuniziert.
Wir gehen davon aus, dass der Vertrag von beiden Seiten erfüllt wird.
VG
,Andre
am 24.08.2022 10:43
Hallo André,
zunächst vielen Dank für Deine Antwort (Auch obwohl unbefriedigend). Finde es seltsam das Vodafone hier geltendes Recht bricht. Werde dazu auch noch mal in unserem Intranet (E.ON) einen Beitrag verfassen. Wegen 7 Tagen dem Kunden keinerlei Entgegenkommen bei zwei Verträgen anzubieten....
VG
am 24.08.2022 12:08
@Mk23 was hast du eigentlich für ein Rechtsverständnis. Wenn du ein Auto kaufst und fährst vom Hof ist der Vertag
ja auch erfüllt. Du kannst dann auch nur 1 Tag danach nicht sagen, jetzt gibt es ein Angebot welches günstiger ist und ich möchte tauschen. In deinem Fall empfinde ich es schon als äußerst frech, hier noch mit einer Ankündigung über das Firmen Intranet zu drohen. Angebote können sich täglich ändern. Ich kann dann aber nicht herkommen um dieses bessere Angebot in anspruch nehmen zu können, dafür die Zuzahlung von 299 € auf 1 € zu reduzieren.
am 24.08.2022 12:18
Mein Rechtsverdtändnis ist so wie es auch das Deutsche Recht bei Onlinekäufen vorsieht: Ware so zu testen wie es mir in einem Laden vor Org möglich wäre. Verstanden? Das Auto kann ich mir vor Ort anschauen, daher ist Dein Vergleich komplett daneben.
am 24.08.2022 13:28
@Mk23 dir geht es ja garnicht darum ein Gerät z.B. wegen nichtgefallen usw. zurückzugeben, sondern nur um das Geld welches dir vermeintlich zuviel abgeknöpft wurde. Du hast dein Handy aber doch auch schon die ganze Zeit benutzt und warst zufrieden. Da ist dein Anliegen ja wohl klar ersichtlich.
Ich kann dazu nichts mehrsagen. Versuche VF zu überzeugen damit du dein Geld zurück erhälst.