Frage
Antwort
Lösung
am 26.08.2021 14:41
Wo bleibt denn nur mein Handy (RE: F9013 - 204767)? Es wurde aus der Filiale heraus bestellt. Liefertermin sollte der heutige 26.08.21 sein. Doch ich kann weder den Bestellstatus einsehen, noch einen auskunftsfähigen Mitarbeiter ans Telefon bekommen. Ich benötige das Telefon bis spätestens Samstag, den 28.08.21, immerhin zahle ich auch schon für den neuen Vertrag und habe Geld aus der CallYa-Tarifverlängerung eingebüst... Kundenservice? Eine Schande.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 27.08.2021 09:15
Laut Medienberichten haben viele Hersteller derzeit Lieferschwierigkeiten. Meist wird Chipmangel "vorgeschoben". Aber wie immer schaffen es die Mobilfunkanbieter nicht, den Kunden darüber in Kenntnis zu setzen. Nicht nur VF, auch die Konkurrenz bietet die Geräte an obwohl sie nicht liefern können. Aber auch andere Sparten haben Probleme (Corona?), AVM z.B. liefert derzeit keine Fritzboxen aus (was zu großen Preissteigerungen geführt hat, teilweise über 300,- Euro für die FB 7590).
Aber normalerweise beginnt die Zahlungspflicht m.W. erst wenn man die Leistung auch in Anspruch nehmen kann. Bei SIM-Karten kommt es m.W. darauf an, ob man sie in Verbindung mit einem neuen Gerät erworben hat oder separat, also Kaufvertrag für Handy und Mobilfunkvertrag als eine Einheit angesehen werden kann (Sachzusammenhang). In Deinem Fall würde ich sagen, dass Du noch nicht zahlen müsstest, da Du die Leistung aufgrund des noch nicht gelieferten Endgerätes nicht in Anspruch nehmen kannst und der Vertrag in Verbindung mit einem Smartphone abgeschlossen wurde. Aber da müsste man mal einen Anwalt befragen.
am 27.08.2021 09:15
Laut Medienberichten haben viele Hersteller derzeit Lieferschwierigkeiten. Meist wird Chipmangel "vorgeschoben". Aber wie immer schaffen es die Mobilfunkanbieter nicht, den Kunden darüber in Kenntnis zu setzen. Nicht nur VF, auch die Konkurrenz bietet die Geräte an obwohl sie nicht liefern können. Aber auch andere Sparten haben Probleme (Corona?), AVM z.B. liefert derzeit keine Fritzboxen aus (was zu großen Preissteigerungen geführt hat, teilweise über 300,- Euro für die FB 7590).
Aber normalerweise beginnt die Zahlungspflicht m.W. erst wenn man die Leistung auch in Anspruch nehmen kann. Bei SIM-Karten kommt es m.W. darauf an, ob man sie in Verbindung mit einem neuen Gerät erworben hat oder separat, also Kaufvertrag für Handy und Mobilfunkvertrag als eine Einheit angesehen werden kann (Sachzusammenhang). In Deinem Fall würde ich sagen, dass Du noch nicht zahlen müsstest, da Du die Leistung aufgrund des noch nicht gelieferten Endgerätes nicht in Anspruch nehmen kannst und der Vertrag in Verbindung mit einem Smartphone abgeschlossen wurde. Aber da müsste man mal einen Anwalt befragen.
am 27.08.2021 15:25
Hallo @Mel_T,
es tut mir sehr leid, dass Du noch auf Dein Handy wartest.
Lieferschwierigkeiten können wir leider nicht immer ausschließen.
Ich schau mir gerne mal an, ob ich schon weitere Infos zur Verfügbarkeit Deines Samsungs habe.
Schick mir dazu gerne eine PN mit Deiner Vodafone-Nummer, dem Kundenkennwort und einer Rückrufnummer.
Vielen Dank und viele Grüße,
Sandra ^ksd