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am 10.10.2025 14:17
Moin moin,
seit 8 Jahren läuft inzwischen unser Mobilfunkvertrag bei Vodafone. Jetzt steht plötzlich im MeinVodafone-Portal, das der Vertrag eine Bestätigung mit Aktivierungscode benötigt, da er sonst aus dem Portal entfernt wird.
Was soll das denn? Wieso muss der Vertrag nach 8 Jahren plötzlich bestätigt werden und dazu noch mit Aktivierungscode per Post? Gibt es dafür irgendeinen bekannten Grund?
cu,
Frank
am 10.10.2025 16:32
Hallo Frank-Steiner ,
das kann höchstens daran liegen, daß Vodafone seine Verträge nach und nach anpaßt. Auch die l
Langjährigen.
10.10.2025 22:29 - bearbeitet 10.10.2025 22:31
Ich habe exakt das gleiche Problem (Vertrag seit 2017). Nur durch Zufall im meinvodafone Webportal die Aufforderung zur Bestätigung meines Vertrags bis zum 30.11.2025 gesehen. Keine Email, keine SMS, nichtmal ein Hinweis in der meinvodafone App dazu. Verstehe auch nicht was das soll und was ich nun konkret tun soll.
Könnte sich vielleicht ein Vodafone Mitarbeiter einmal in diesem Thread dazu äußern?
Viele Grüße
am 10.10.2025 22:50
@John_Tonic schrieb:
Könnte sich vielleicht ein Vodafone Mitarbeiter einmal in diesem Thread dazu äußern?
das wird nicht passieren, da dies ein reines Kunden helfen Kunden Forum ist
PS: habe die selbe Meldung und musste einen Aktivierungscode anfordern
am 20.10.2025 21:29
habe genau den selben mist
keine ahnung was das soll
am 20.10.2025 22:16
und nun?
habe inzwischen den Aktivierungscode erhalten und meinen Mobilfkvertrag im Kundenportal (re)aktiviert
wo ist das Problem?
am 20.10.2025 22:33
Guten Morgen allerseits...
Da gibt es auf der Hauptseite direkt einen angepinnten Beitrag "Wichtige Info für alle Vodafone-Kund:innen: Digitale Services wieterhin nutzen - mit MeinVodafone" in dem genau dies beschrieben wird -- und zwar begründet mit (angeblichen) neuen gesetzlichen Vorgaben (welche das sein sollen, konnte mir jedoch noch niemand sagen)...
Ergo: Jeder Kunde muss in der nächsten Zeit seinen Zugang per Aktivierungscode erneut "freischalten"...
Ob das wirklich an neuen gesetzlichen Vorgaben liegt, bezweifele ich -- ich gehe eher davon aus, dass das mit der Vereinheitlichung der Systeme von Vodafone (Mobilfunk, DSL, Glasfaser), Vodafone Deutschland (ex. KabelDeutschland, Internet via Kabel-Anschluss sowie Kabel-TV und GigaTV) und Vodafone West (ex. Unitymedia, Internet via Kabel-Anschluss sowie Kabel-TV) zu tun hat...
am 21.10.2025 06:56
Ich bezweifel auch eher das es eine gesetzliche Vorschrift dafür gibt. Ehrlicher Weise sollte VF allen Kunden mitteilen das es sich um eine interne sache handelt die alle Verzräge betrifft und dadurch eine Vereinfachung erreicht wird. Ist aber mittlerweile bei vielen anderen ebenso. Stehst morgens auf und mußt dann gefühlt 10 Schritte bei einloggen durchführen. Und nebenbei haben wir das auch allen ach so tollen Datenschützern zu verdanken.
21.10.2025 08:18 - bearbeitet 21.10.2025 08:38
Habe es gerade wie auch @RobertP selbst durchgeführt. Der Aufwand ist mehr als gering. Geringer als jeder Post hier.
Die Änderung wird erst ausgelöst wenn man sich in Mein Vodafone oder der App aktiv einloggt. Man kann also auch keine Löschung aus Mein Vodafone verpassen ohne vorab informiert zu sein. Die Aktivierungscodeanforderung wird, falls dieser nicht vorhanden ist, direkt per Link angezeigt. Der Brief war in 3 Tagen in der Post. Alles sehr transparent und einfach umsetzbar.
Es gab und gibt keine Änderungen bei den Beratungseinwilligungen und zum Austausch der Daten in den Produktbereichen.
Nachdem für jede Kundennummer ein eigener Aktivierungscode erforderlich ist und diese bei Festnetz und Mobilfunk so oder so getrennt bzw. unterschiedlich sind, ändert sich auch außer, dass das bisher ohne weitere Legitimierung nutzbare Kundenkennwort ersetzt wird durch einen Service Pin, der neu zusätzlich abgesichert wird durch einen Aktivierungscode, der benötigt wird um den Service-Pin anzuzeigen, nichts.
Ich sehe es somit als zusätzlichen Schutz gegen Missbrauch und damit als Schutz für den Kunden wie das auch in vielen anderen Bereichen zur Legitimation bzw. zum Login üblich ist. Nicht mehr und nicht weniger.