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12.10.2021 13:50 - bearbeitet 12.10.2021 13:52
Guten Tag liebe Community,
Ich habe kürzlich meinen Vertrag verlängert, mich aber nun doch unentschieden. Deshalb habe ich per Mail den Widerruf fristgerecht erklärt. Ich erhielt keine Antwort und habe mich an den WhatsApp Kundenservice gewandt. Dort teilte mir ein Mitarbeiter mit, dass ich nur die Annahme verweigern solle und dann der Widerruf in Gang gesetzt werde. Das will ich allerdings nicht. Ich habe jetzt den Widerruf erklärt und ich möchte, dass der auch jetzt bearbeitet wird. Schließlich muss ich anteilig für die Tarifumstellung den neuen (und teureren) Tarif zahlen. Da möchte ich diesen so wenig wie möglich nutzen. Vodafone muss doch imstande sein, meine Widerrufserklärung zu bearbeiten. Das neue Gerät würde frühestens Mitte November geliefert. So lange will ich nicht warten.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und weiß wie man am besten vorgehen sollte?
am 12.10.2021 14:07
Der Widerruf muss innerhalb der Zeit an die in der Widerrufsbelehrung genannte Adresse (und nicht an eine andrere Adresse!) gerichtet werden.
Eine einfache Annahmeverweigerung reicht NICHT zur Erklärung des Widerrufs aus.
am 12.10.2021 14:11
Zwar wird in der Annahmeverweigerung konkludent die Erklärung des Widerrufs gesehen. Den Widerruf habe ich dennoch an die korrekte E-Mail-Adresse gesendet. Auf Grund einer ausbleibenden Reaktion habe ich mich an den WhatsApp Kundenservice gewandt. Dort erhielt ich letztlich die Antwort, ich solle das Paket einfach nicht annehmen, wenn es geliefert wird. So lange will ich aber nicht warten. Schließlich habe ich den Widerruf auch bereits jetzt erklärt. Ich bin etwas sprachlos, wie Vodafone mit Widerrufserklärungen umgeht...
am 12.10.2021 14:21
@tschwtrs schrieb:
Zwar wird in der Annahmeverweigerung konkludent die Erklärung des Widerrufs gesehen.
Nein, schon seit 2014 nicht mehr. Der Widerruf muss explizit erklärt werden - eine "konkludente" bzw. implizite Erklärung im Fall einer Annahmeverweigerung existiert nicht.
Und wenn du den Widerruf bereits fristgerecht erklärt hast, ist doch alles gut -- es muss darauf nicht reagiert werden, der Widerruf muss lediglich ordnungsgemäß umgesetzt werden. Mich würde es auch nicht wundern, wenn im November gar kein Paket mehr rausgeht - ganz davon abgesehen, dass die Zurücksendung des Pakets im November außerhalb der Widerrufsfrist wäre, d.h. egal wie keinen Widerruf mehr auslösen kann.
am 12.10.2021 14:27
Um so mehr bekräftigt das doch das Anliegen meiner Frage. Der Mitarbeiter hat mir geraten, lediglich die Annahme zu verweigern - ob darin nun eine Widerrufserklärung liegen mag, ist hier ja gar nicht entscheidungserheblich. Ich habe den Widerruf schließlich fristgerecht erklärt.
Jedenfalls wäre auch im November noch ein Widerruf möglich, denn die Frist beginnt ausweislich des Gesetzeswortlautes mit dem Erhalt der Ware.
Es geht mir doch um die Umstellung auf meinen alten Tarif und die Beantwortung der Frage, wann ich damit rechnen darf, denn schließlich muss ich anteilig den verlängerten Tarif zahlen. Und ich ahne schon, dass Vodafone dies bis zur Bearbeitung berechnet und nicht bis zum Tag meiner Widerrufserklärung...
am 12.10.2021 14:31
@tschwtrs schrieb:
Um so mehr bekräftigt das doch das Anliegen meiner Frage. Der Mitarbeiter hat mir geraten, lediglich die Annahme zu verweigern - ob darin nun eine Widerrufserklärung liegen mag, ist hier ja gar nicht entscheidungserheblich. Ich habe den Widerruf schließlich fristgerecht erklärt.
Warte doch einfach ab - solange der Widerruf nachweislich an die entsprechende Stelle gestellt wurde, musst du nichts weiter machen.
@tschwtrs schrieb:
Jedenfalls wäre auch im November noch ein Widerruf möglich, denn die Frist beginnt ausweislich des Gesetzeswortlautes mit dem Erhalt der Ware.
Nein, du irrst dich - die von dir gennante Regelung gilt lediglich für Kaufverträge im Fernabsatz. Du hast aber einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen - wodurch die Widerrufsfrist mit Zusendung der Widerrufsbelehrung zu zählen beginnt - egal wann eventuelle Ware zur Dienstleistung versendet wird und/oder die Dienstleistung begonnen wird.
@tschwtrs schrieb:
Es geht mir doch um die Umstellung auf meinen alten Tarif und die Beantwortung der Frage, wann ich damit rechnen darf, denn schließlich muss ich anteilig den verlängerten Tarif zahlen. Und ich ahne schon, dass Vodafone dies bis zur Bearbeitung berechnet und nicht bis zum Tag meiner Widerrufserklärung...
Wie gesagt - warte einfach mal ab. Normalerweise musst du nur für die Zeit zwischen Vertragsumstellung und Widerrufseingang den geänderten Tarif bezahlen.