Widerruf Vertragsverlängerung im Shop
Chris7965
Smart-Analyzer
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Guten Morgen,

 

ich habe im Urlaub in einem Shop meinen Vertrag verlängert, mit Handy und ein weiteres Handy mit Partnercard bestellt. Da sowohl bei der Beratung, bei der Bestellung als auch bei der Lieferung mehrere Fehler und nicht eingehaltene Versprechungen auftragen, habe ich den Vertrag mehrfach widerrufen. Nach langem hin- und her hat der Shopmitarbeiter endlich den widerruf an Vodafone weitergeleitet. Die Annahme des einen Handys habe ich verweigert, das herausschicken des anderen Gerätes konnte die Mitarbeiterin noch stoppen.

Da ich zwischenzeitlich eine Rechnung bekam, auch wieder mit Fehlern, u.a. wurde mir ein zusätzlicher Rabatt von 10,-€ zugesagt, welcher aber nicht abgezogen sondern auf den Rechnungsbetrag draufgeschlagen wurde, habe ich die Einzugsermächtigung widerrufen und mehrmals um ein Mahnstopp bis zum Abschluß der Angelegenheit gebeten. Leider wurde hierdrauf nicht reagiert und die Mahnung ist gekommen.

Nun meine Fragen:

 

-Wie lange dauert es bis Vodafone die Verträge nun letztlich rückgängig macht? Der Widerruf des Mitarbeiters ist inzwischen eine Woche her

-Was kann ich tun, damit mein Vertrag nicht gesperrt wird, wenn Vodafone nicht in die Puschen kommt? Ich bin nicht bereit denen einen Kredit von 177,- € zu gewähren und die Rechnung zu zahlen.

 

Da ich vom Preis-Leistungsverhältnis überzeugt bin, würde ich gerne bei Vodafone bleiben und meinen Vertrag auch verlängern, allerdings nie wieder über einen Shop. Hier ist mir die Vorgehensweise viel zu kompliziert wenn es mal Probleme gibt.

 

 

14 Antworten 14

Nochmal: Es gibt keine Garantie, das Vodafone der Storno zustimmt!

 

Und es gibt auch keine Garantie, dass der Shop diese Storno überhaupt an Vodafone weitergeleitet hat, auch wenn sie dir irgendeinen Zettel mitgegeben haben - weil die Aussage nicht mal das Papier wert ist, auf dem er gedruckt wurde. Vodafone muss der Storno nicht zustimmen, geschweige denn, dass der Shop eine Storno überhaupt durchführen muss/durchgeführt hat, auch wenn sie dies behaupten. Und der Shop kann auch nicht über eine Storno entscheiden - dies macht alleine Vodafone!

Genau hier steckt doch aber der Wurm drin. Ich möchte mal behaupten, daß fast jeder, der noch keinen Ärger mit Vodafone hatte, davon ausgeht, dass ein Vodafone-Shop zu Vodafone gehört und somit auch hier alles gut zu regeln ist. Ich persönlich kenne niemanden, der diesen gravierenden Unterschied kannte. Das ich so gutgläubig bin oder war, den netten Herren alles zu glauben was sie mir erzählt haben, lag letztendlich ja auch daran, dass ich auf den Namen Vodafone vertraut habe und mir nicht vorstellen konnte, dass hier so krass über den Tisch gezogen wird. Die Shop-Mitarbeiter haben ja sozusagen freie Hand. Natürlich kann man sagen, ich habe selber Schuld wenn ich alles glaube was man mir sagt aber ich komme noch aus einer Zeit wo ein Wort eines Mannes etwas zählte. Mir fällt es wirklich schwer dies abzulegen aber ich arbeite daran.

@Chris7965 es ist doch aber schon seit Jahren bekannt das die Shops von so.ge. Franchiseunternehmer betrieben werden. Und die arbeiten zwar unter dem VF Logo, aber auf eigene Rechnung. Das die natürlich nur ihre Provision im Auge haben ist doch auch klar. Hier sollte aber der Gesetzgeber einschreiten und auch hier den Widerruf auf 14 Tage setzen und nicht nur das du aus dem Laden raus bist und alles ist damit erledigt. VF hat in den letzten Monaten viele schwarze Schafe herausgepickt . Die betreiben nicht mehr im Namen von VF ihren Shop. Trotzdem kann man nicht ausschließen das es damit besser geworden ist oder wird. Das betrifft aber nicht nur VF.

Und auf ein Wort kannst du dich heute nicht mehr verlassen. Dazu ist alles komplizierter geworden. Heute zählen nur noch Unterschriften und sonst nichts.

Das sehe ich etwas anders. Wenn es jeder (oder zumindest die Meisten) wüßte, dann würde wohl niemand mehr einen Vf-Shop betreten. Wer gibt schon freiwillig seine kompletten Rechte an der Eingangstür ab?

 

Auf jeden Fall gebe ich Dir Recht, das der Gesetzgeber hier gefragt ist.  Aber auch Vodafone trägt hier meiner Meinung nach dazu bei. Die Aufmachung der Vf-Shops suggeriert ja geradezu das es sich um das große Unternehmen handelt. Ich kenne auch die anderen Shops, die für Vf, T, O2 usw. gleichzeitig vermitteln. Bei denen weiß man ja worauf man sich einlässt. Da wäre ich auch nie reingegangen.

 

Nun ja, ich habe nun dazugelernt und das kann ja auf jeden Fall nicht schaden....


@Chris7965  schrieb:

Das sehe ich etwas anders. Wenn es jeder (oder zumindest die Meisten) wüßte, dann würde wohl niemand mehr einen Vf-Shop betreten. Wer gibt schon freiwillig seine kompletten Rechte an der Eingangstür ab?


Welche Rechte gibst du an der Eingangstür ab? Es gibt kein allgemeines Widerrufsrecht - sondern nur eines für Fernabsatzverträge. Wenn du in einen Laden gehst, gilt noch immer die althergebrachte Weisheit "pacta sunt servanda" - Verträge sind einzuhalten! Schließt du einen Vertrag ab, hast du dich daran zu halten - und zwar mit allen Konsequenzen!

 

Das gilt aber unabhängig davon, ob das jetzt Franchisenehmer sind oder ob die Shops von Vodafone selbst betrieben werden - das gilt für JEDES Ladengeschäft, egal wo! Kaufst du dir beim Autohändler ein Auto, ist deine Unterschrift auch bindend und verlässt du damit den Hof, kannst du auch nicht 3 Tage später ankommen und sagen: "Ach nö, hab ich mir anders überlegt, hier hast du die Schlüssel wieder, ich will mein Geld zurück". Oder im Elektrofachmarkt einen PC mitnehmen und eine Woche später zurückbringen, weil man den PC dann doch nicht mehr will...

 


@Chris7965  schrieb:

Auf jeden Fall gebe ich Dir Recht, das der Gesetzgeber hier gefragt ist.  Aber auch Vodafone trägt hier meiner Meinung nach dazu bei. Die Aufmachung der Vf-Shops suggeriert ja geradezu das es sich um das große Unternehmen handelt. Ich kenne auch die anderen Shops, die für Vf, T, O2 usw. gleichzeitig vermitteln. Bei denen weiß man ja worauf man sich einlässt. Da wäre ich auch nie reingegangen.


Es spielt keine Rolle, ob es Franchisenehmer oder Direktshops sind. Die Verträge, die du dort abschließt, sind für dich bindend!

Und warum sollte hier der Gesetzgeber einschreiten, wenn du doch vor deiner Unterschrift die Möglichkeit hast, dir alle Details durchzulesen und bei Nichtgefallen einfach die Unterschrift zu verweigern und zu gehen? Du hast die Möglichkeit, dich dort beraten zu lassen und ohne Unterschrift eines Vertrages wieder nach Hause zu gehen - nur wenn du dort einen Vertrag unterschreibst, ist er halt bindend.

 

Das Widerrufsrecht ist auch nicht dafür gedacht, dass man irgendwelche Dinge ausprobiert und/oder nach übereiltem Vertragsabschluss "jederzeit" wieder zurückruderst - sondern das Widerrufsrecht soll den Kunden primär nur vor Überrumpelungen an der Haustür schützen und ihm die Möglichkeit bei "physikalischer" Ware geben, die Ware wie in einem Geschäft in Augenschein zu nehmen.

 


@Chris7965  schrieb:

Nun ja, ich habe nun dazugelernt und das kann ja auf jeden Fall nicht schaden....


Ich hoffe, dass du gelernt hast, dass man Verträge, die man unterschreibt, VORHER durchlesen sollte!