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Lösung

Werden Rabatte beim übertragen eines Vertrages auf eine andere Person wirklich mitübernommen?
Linde99
Daten-Fan
Daten-Fan

Die Nummer meiner Mutti läuft aktuell noch auf meinem Papa, sie möchte das nicht mehr und deswegen den Vertrag eben auf sich nehmen. Ihr Tarif kostet eigentlich 39.99, aber sie hat 15€ Bestanskundenrabatt und 5€ wegen Selbstständigen Rabatt durch meinen Vater. Beim Abschluss des neuen Vertrages wurde uns von 3 Mitarbeitern zugesichert, dass der rabattierte Monatsbetrag gleich bleibt. Im Punkt 6 der Vertragsübernahme steht jedoch, dass beim Umschreiben keine Rabatte übernommen werden. Was stimmt denn nun am Ende ? Das Problem ist ja auch noch, dass das umschreiben 14 Tage dauert und dann wäre auch die Widerrufsfrist abgelaufen. Ich möchte dann einfach nicht, dass 2 Jahre lang 40€ gezahlt werden. Wir machen das nur um die Nummer zu behalten, sonst hätte man einen neuen Vertrag viel günstiger neu abschlißen können.

3 Antworten 3
ttwa2011
SuperUser
SuperUser

Hallo @Linde99 !

 

Andere Frage vorab: Um welchen Tarif handelt es sich denn und wann endet denn die aktuelle Mindestlaufzeit des Vertrags, den deine Mutter nutzt?

 

Zur Vertragsübernahme:

Hier besteht kein Widerrufsrecht.

 

Die Mindestlaufzeit bleibt bei Übernahme unverändert, sie wird somit nicht wie von dir geschrieben, auf 2 Jahre ausgedehnt.

 

Im Übernahmeformular steht:

”Sie übernehmen den Vertrag mit dem Tarif, den der bisherige Vertragspartner gewählt hatte. Hierbei gelten die aktuellen Preise und Konditionen. Sonderkonditionen, die nur zugunsten des bisherigen Vertragspartners vereinbart wurden, sind nicht mehr gültig."

 

Der Selbständigenrabatt entfällt somit definitiv, wenn deine Mutter die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt.

 

Die Beibehaltung der 15€ müssen im Einzelfall geprüft werden. Ich würde dies, sollte eine Übernahme tatsächlich infrage kommen , vorab schriftlich abklären.

 

Auch hier ist aber zu beachten, dass ein Rabatt , sollte er beibehalten werden, zum ursprünglich vereinbarten Zeitraum endet.

 

Hier findest du die aktuellen schriftlichen Kontaktkanäle wie z.B. WhatsApp oder SMS.


Sollte der zunächst vorgeschaltete Bot "Tobi" über Direktnachricht nicht direkt nach Nachfrage an einen Kundenbetreuer weiterleiten, bleib hartnäckig und frage ggf. mehrfach nach und lehne Rückrufe ab. Früher oder später klappt es mit der Weiterleitung an einen Kundenbetreuer und du  kannst dein Anliegen zeitnah direkt schriftlich klären

 

Der Vertrag ist Gigamobil S. Den Vertrag abgeschlossen haben wir gestern erst. Die Leute von der Rückgewinnung meinten es wäre sinnvoll den Vertrag erstmal zu verlängern auf 2 Jahre und direkt nach Abschluss diesen dann auf meiner Mutter umzumünzen, da sie sonst nicht die Preise erhalten könnte, wenn sie auf Callya auslaufen lässt, Vertrag umschreibt und dann nicht als Neukunde zählt. Uns wurde gesagt, dass der Rabatt zwecks Selbstständigkeit einmal überprüft wird, Nachweis haben wir auch hochgeladen und dann wird nicht mehr danach gefragt angeblich. 

@Linde99 

Eine Vertragsverlängerung macht nur dann Sinn, wenn nach der Übertragung die Rabatte bestehen bleiben würden. Das ist definitiv nicht in vollem Umfang der Fall.

 

Ansonsten würde eine VVL natürlich auch dann Sinn machen, wenn der Vertragsinhaber gleich bleibt und ihr so von den Konditionen der Rückgewinnung profitieren könnt und diese besser sind wie ein Neukundenangebot. Wieso das bei euch nicht in Frage kommt, kann ich nicht beurteilen.

 

Ausgehend davon, dass die Rufnummer zwingend in Zukunft auf deine Mutter laufen soll und Rabatte entfallen:

 

Wenn der Vertrag aktuell am Ende der Mindestlaufzeit war, wäre dann der richtige Weg gewesen, den Vertrag zu kündigen und dann in Callya umzustellen, wie das auch von dir selbst beschrieben wurde. Nach Umstellung übernimmt deine Mutter kostenlos die Callya Sim mit Hilfe dieses Formulars. 


Anschließend kann jederzeit wie hier beschrieben ein Wechsel aus Callya in einen Laufzeitvertrag erfolgen.

 


@Linde99  schrieb:

....da sie sonst nicht die Preise erhalten könnte, wenn sie auf Callya auslaufen lässt, Vertrag umschreibt und dann nicht als Neukunde zählt. 


Ich kann nicht beurteilen was tatsächlich besprochen wurde. Ich vermute eher, dass die Aussage war, dass man dann keine Konditionen der Rückgewinnung machen kann.

 

Die Aussage bezüglich Neukunde wäre nicht korrekt. Bei Wechsel aus Callya zählst du als Laufzeitvertragsneukunde. Es gelten die aktuellen Aktionskonditionen. Vielleicht ist hier auch ein Blick auf die aktuellen Black Week Angebote sinnvoll. Im Gigamobil M für 39,99€ wäre z.B. unlimitertes Datenvolumen inklusive.

 


@Linde99  schrieb:

Uns wurde gesagt, dass der Rabatt zwecks Selbstständigkeit einmal überprüft wird, Nachweis haben wir auch hochgeladen und dann wird nicht mehr danach gefragt angeblich. 


Das macht keinen Sinn. Ihr habt den Nachweis von deinem Vater hochgeladen auf den der Vertrag aktuell läuft.. Wenn ich es richtig verstehe, kann deine Mutter selbst keine Selbständigkeit nachweisen. Spätestens mit der im Gegensatz zur Callya Übernahme, kostenpflichtigen Vertragsübernahme (20€)  würde er entfallen und könnte von deiner Mutter nicht neu nachgewiesen werden.

 

Was würde ich tun:

Klärt auf einem der genannten schriftlichen Wege zeitnah ab, ob der Rabatt der Kundenrückgewinnung bei Vertragsübernahme erhalten bleiben würde.

 

Wenn nicht und der Vertrag dann nicht den Vorstellungen deiner Mutter entspricht:

Passiert ist nichts, ihr könnt ja aktuell noch innerhalb der 14 tägigen Frist widerrufen. Dann wird die Kündigung wieder eingesetzt und ihr könnt ggf., falls gewünscht, wie beschrieben vorgehen oder euch überlegen, ob ihr nicht doch alles einfach mit dem bisherigen Vertragsinhaber, deinem Vater weiterlaufen lässt.