Wegfall Vodafone Pässe nach EUGH Urteil ?
starlight2
Mastermind
Mastermind

Hallo,

 

wollte mal kurz fragen, ob Vodafone schon weiß was mit den Altverträgen bezüglich der Pässe zum Streaming passiert. Der EUGH hat entschieden, dass Vodafone Pass und Telekom StreamON nicht rechtmäßig sind.

 

Ich habe damals jedoch extra einen Vertrag mit Video-Pass abgeschlossen, um unterwegs Netflix/Amazon Video zu gucken. Das Inklusiv-Volumen reicht dafür leider nicht aus.

 

 

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2021-09/cp210145de.pdf

 

"Mit seinen heutigen Urteilen weist der Gerichtshof darauf hin, dass bei einer „Nulltarif-Option“ wie den in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden auf der Grundlage kommerzieller Erwägungen eine Unterscheidung innerhalb des Internetverkehrs vorgenommen wird, indem der Datenverkehr zu bestimmten Partneranwendungen nicht auf den Basistarif angerechnet wird. Eine solche Geschäftspraxis verstößt gegen die allgemeine, in der Verordnung über den Zugang zum offenen Internet aufgestellte Pflicht, den Verkehr ohne Diskriminierung oder Störung gleich zu behandeln"

4 Antworten 4
reneromann
SuperUser
SuperUser

@starlight2  schrieb:

Der EUGH hat entschieden, dass Vodafone Pass und Telekom StreamON nicht rechtmäßig sind.


Nein, das hat der EuGH nicht entschieden - weil der EuGH darüber nicht zu urteilen hatte.

Der EuGH wurde lediglich von deutschen Gerichten angerufen, die allgemeine Zulässigkeit zu klären - weil der EuGH keine Instanz ist, die über die deutschen Gesetze entscheiden kann.

 

Was der EuGH jetzt entschieden hat, dient jedoch den deutschen Gerichten als Vorlage für deren Entscheidungsfindung, wie die EU-Verordnungen, die im deutschen TKG umgesetzt wurden, zu interpretieren sind. Auf die konkrete Ausgestaltung der deutschen Urteile hat das jedoch keinen Einfluss.

 

Heißt am Ende: Jetzt sind die dt. Gerichte dran, entsprechend die Optionen auf die Vereinbarkeit mit den EU-Verordnungen und der Entscheidung des EuGH zu prüfen und entsprechend zu urteilen. Was dabei effektiv heraus kommt, kann heute noch niemand absehen. Ganz davon abgesehen, dass das, was du verlinkt hast, nur die Pressemitteilung ist, die aber keinesfalls das komplette Urteil inklusive der Begründung enthält - diese ist aber wichtig, um zu verstehen, was für Auswirkungen das Urteil des EuGH genau hat.

 

Und nur mit dieser Begründung ist dann auch ableitbar, ob und in welcher Form die Optionen rechtlich nicht mehr angewendet werden dürfen und/oder angepasst werden müssen.

 

Denkbar ist, dass z.B. die Telekom den Passus mit den 1,7 MBit/s streichen muss (die derzeit sowieso nicht angewendet wird) - aber die prinzipielle Nicht-Anrechung beibehalten darf, sofern am Ende des Datenvolumens, wie bisher auch, sowohl die Partnerdienste als auch die "normalen" Dienste gedrosselt werden. Damit gibt es dann keinen Vorteil für die Partnerdienste, wenn das Datenvolumen aufgebraucht ist...

 

Denkbar ist auch, dass z.B. Vodafone die Pässe auch im EU-Ausland -unter Anwendung der Fair-Use-Policy- anbieten muss - Roam-like-Home-Prinzip und eine Beschränkung lediglich auf Deutschland unzulässig ist.

Denkbar ist auch, dass das Tethering bei Vodafone fallen muss.

Denkbar ist auch, dass z.B. Vodafone die Pässe auch im EU-Ausland -unter Anwendung der Fair-Use-Policy- anbieten muss - Roam-like-Home-Prinzip und eine Beschränkung lediglich auf Deutschland unzulässig ist.


Ergänzung: das tut Vodafone bereits. Siehe hier.

Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt. (Mahatma Gandhi)

@Helferlein  schrieb:

Denkbar ist auch, dass z.B. Vodafone die Pässe auch im EU-Ausland -unter Anwendung der Fair-Use-Policy- anbieten muss - Roam-like-Home-Prinzip und eine Beschränkung lediglich auf Deutschland unzulässig ist.


Ergänzung: das tut Vodafone bereits. Siehe hier.


Stimmt - das war mir entfallen...

 

Da sieht man mal, wie lange die Gerichtsprozesse für StreamOn und die Pässe schon anhängig sind - weil m.W. schon Gerichte in eben jene Richtung entschieden hatten.

@reneromann Ne, Gerichte waren es bisher nicht, lediglich die Bundesnetzagentur 😉