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am 01.12.2023 15:36
Hallo,
Mein Vertrag endete und ich habe ihn vor 2 Monaten verlängert und mich für einen 40-Euro-Vertrag namens Gigamobil S entschieden. Ich bin vom Tarif „red 2020 s“ umgestiegen.
Ich habe keine Warnungen gesehen, dass ich bei der Verlängerung meines Vertrags eine hohe Verbindungsservicegebühr (30 Euro) zahlen muss.
Ich habe auf meiner Rechnung nachgesehen, um die Details unter verbindungservices zu sehen, und da steht internationale gespräche.
Ich habe keine Anrufe außerhalb der EU getätigt. Bitte geben Sie die Einzelheiten zu den Nummern an, die ich außerhalb der EU angerufen habe, falls Sie mir dafür Gebühren berechnen.
Ich war bereits seit 2 Jahren Vodafone-Kunde, sowohl für mein Telefon als auch für mein Heim-Internet. Warum bezahle ich das? Werde ich dafür bestraft, dass ich mich für Vodafone entschieden habe?
Es gab schon nach dem ersten Jahr einen 100%igen Preissprung, ich habe mit 20 Euro angefangen und dann sind es 40 geworden und jetzt das hier. Das ist nicht richtig. Wenn ich zu einem anderen Anbieter wechsle, entfällt diese Gebühr und außerdem sind sie günstiger.
Schließlich sehe ich, dass Sie mir diesen Monat erneut diese Verbindungsservices-Gebühr in Rechnung stellen. Es sollte ein Witz sein.
Könnte jemand bitte erklären, was passiert?
am 01.12.2023 15:46
Auch Nummern INNERHALB der EU sind kostenpflichtig und werden auf Minutenbasis abgerechnet!
Die Flatrate bezieht sich einzig und allein auf Gespräche aus dem dt. Vodafone-Netz in andere deutsche Mobilfunknetze und das deutsche Festnetz (ausgenommen Sonderrufnummern wie z.B. 018x, 019x, 0137, 0138, 0900, 118xx).
Solltest du also Gespräche in andere Länder -egal ob innerhalb der EU oder außerhalb- geführt haben, sind diese kostenpflichtig und werden pro Minute abgerechnet.
am 01.12.2023 15:59
Alle Anrufe, die ich von Deutschland aus getätigt habe, sind Facetime-Anrufe über das Internet im Dezember, aber mir wird erneut der gleiche Betrag berechnet!
am 01.12.2023 16:03
Dann musst du die Kundenbetreuung bitten, dir einen Einzelverbindungsnachweis einzurichten.
Dort steht dann aufgeschlüsselt drin, welche Nummern wann für wie lange angerufen wurden.
Davon abgesehen kann es -wenn du mehr Zeit im Ausland als im Inland verbringst- sich auch um Roaming-Zuschläge handeln, weil dann die EU-Roaming-Regelungen nicht mehr greifen.
01.12.2023 16:26 - bearbeitet 01.12.2023 16:26
Ich wusste nicht, dass die EU-Roamingregeln nicht mehr gelten, danke. Aber ich war im November auch nicht außerhalb Deutschlands, daher brauche ich unbedingt diesen detaillierten Anrufbericht.
am 01.12.2023 16:31
Die EU-Roaming-Regelungen gelten nur für kurze Aufenthalte im Ausland - nicht für dauerhafte oder längerfristige Aufenthalte.
Wenn du also längere Zeit im Ausland bist, bekommst du zuerst eine Warnung und danach werden dir -da du dann gegen die Fair-Use-Regelungen der EU-Roaming-Regeln verstößt- entsprechende Roaming-Aufschläge berechnet.
Des Weiteren fallen Anrufe aus Deutschland in's Ausland NICHT als unter die EU-Roaming-Regelungen!