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Lösung
am 11.02.2023 16:09
Hallo, ich hatte Vodafone gebeten den Vertrag vorzeitig zu beenden, da mein Geschäft geschlossen wird und es somit keinen Vertragspartner mehr geben wird in Zukunft. Vodafone hat mit die Kündigung zum Ende 2024 bestätigt.
Nochmal, das Geschäft wird aufgelöst und dann gibt es keinen Vertragspartner mehr. Ich kann das Geschäft mit allen anderen Pflichten und Kosten nicht wegen willkühr von Vodafone für weitere 15 Monate betreiben.
Darüber hinaus wurde mein Vertrag umgestellt von Red2019 auf Giga S und damit die Vertragsbindung erneut auf 24 Monate verlängert ohne dass ich darüber informiert wurde. Während des Telefonates hatte ich darum gebeten den Vertrag umzustellen von Red 2019 mit Smartphone auf einen Vertrag ohne Smartphone mit der Anforderung, dass sich die Mindestvertragslaufzeit nicht verlängert.
Das gleiche bei meiner Frau: Auch dazu hatte ich bei Vodafone angerufen und den Vertrag von Allnet 2015 auf den gleichen Vertrag ohne Smartphone umzustellen, ohne die Mindestvertragslaufzeit zu verlängern. Das wurde erst gar nicht ausgeführt.
Jedesmal wenn man "angeblich" bei Vodafone anruft kommt irgendweine Agentur daher im Namen von Vodafone und das vereinbarte entspricht nicht der Leistung die man haben wollte und besprochen hat.
Insofern bitte ich jetzt hier um eine Lösung zur Vertragsauflösung die unter den, mit den "Kundenbetreuern" vereinbarten, Bedingungen (keine Verlängerung der Vertragslaufzeit), keine Probleme auf Kundenseite verursacht hätte.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 11.02.2023 21:42
@reneromann schrieb:
mündliche Nebenabsprachen sind ausgeschlossen.
Es sei denn man kann sie beweisen. Dann könnte man sie vielleicht einklagen.
am 11.02.2023 21:47
@bahnrat schrieb:
@reneromann schrieb:mündliche Nebenabsprachen sind ausgeschlossen.
Es sei denn man kann sie beweisen. Dann könnte man sie vielleicht einklagen.
Nein, auch dann nicht - mündliche Nebenabsprachen sind in den Verträgen explizit ausgeschlossen. Da hilft dann auch kein Beweis etwaiger Nebenabsprachen, wenn sie nicht Teil des schriftlichen Vertragswerkes geworden und explizit ausgeschlossen worden sind.
Davon abgesehen kann man mit einer nicht für die Firma vertretungsberechtigten Person keine Nebenabreden zum Vertrag treffen - weder schrifltich noch mündlich. Etwaige Nebenabreden mit einer nicht vertretungsberechtigten Person sind per se unwirksam.
11.02.2023 21:50 - bearbeitet 11.02.2023 21:50
Dann widerspricht man eben (wenn noch Zeit dafür ist), und nagelt den Anbieter auf die Absprachen fest ("Wenn Du mir nicht gibst was am Telefon vereinbart wurde, bin ich weg"), ob das den Anbieter juckt oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. 😉
am 12.02.2023 02:32
@bahnrat schrieb:
Dann widerspricht man eben (wenn noch Zeit dafür ist), und nagelt den Anbieter auf die Absprachen fest ("Wenn Du mir nicht gibst was am Telefon vereinbart wurde, bin ich weg"), ob das den Anbieter juckt oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. 😉
Blöd halt nur, wenn man keinerlei (eigenen) Beweis für die Absprache hat - denn VF muss eine eventuell angefertigte Aufzeichnung (sofern sie überhaupt existiert) nicht rausgeben.
Ist halt das Problem mit der Beweisbarkeit...
Zumal es dann auch ein weiteres Problem gibt:
Wenn man A sagt, dann muss man auch B sagen - wenn man also die Verlängerung im SIM-only will, dann muss man auch die neue MVLZ "schlucken" und kann sich nicht rausreden, dass man es nicht wusste -- oder man schluckt es nicht, muss dann aber auch den höheren Preis des "alten" Tarifs zahlen.
13.02.2023 17:59 - bearbeitet 13.02.2023 18:02
"Und ja, eine Geschäftsaufgabe ist kein Grund dafür, dass Verträge nicht eingehalten werden müssen - einzige Ausnahme wäre eine Geschäftsinsolvenz..."
Auch dann nicht. Zumal eine Insolvenz noch lange nicht bedeutet, dass der Geschäftsbetrieb auch eingestellt wird.
Allerdings gibt es in diesem Bereich, viel "Kulanz".
Das man dem TE gesagt hat, dass die Laufzeit sich durch den SIM Only Wechsel nicht verlängern wird, würde ich bei dem was man über Vodafone so liest, nicht ausschließen. Helfen wird ihn das aber nicht.
am 13.02.2023 19:39
@Escorpio schrieb:
"Und ja, eine Geschäftsaufgabe ist kein Grund dafür, dass Verträge nicht eingehalten werden müssen - einzige Ausnahme wäre eine Geschäftsinsolvenz..."
Auch dann nicht. Zumal eine Insolvenz noch lange nicht bedeutet, dass der Geschäftsbetrieb auch eingestellt wird.
Allerdings gibt es in diesem Bereich, viel "Kulanz".
Du irrst gewaltig. Eine Insolvenz ist eine Störung der Geschäftsgrundlage und einerseits vom Schuldner allen Gläubigern gegenüber anzuzeigen. Die Insolvenz selbst stellt dabei sehr wohl eine Störung der Geschäftsgrundlage für den Gläubiger dar, die den Gläubiger zu einer Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.
Ob die Verträge trotzdem weitergeführt werden oder nicht -und- sofern sie weitergeführt werden, welche Sicherheiten vom Schuldner gegeben werden müssen, entscheiden einzig und allein die Gläubiger.
am 13.02.2023 20:08
"Du irrst gewaltig."
nö.... Du verwechselst hier Äpfel (Kunde) mit Birnen (Vodafone).
Die Frage war, ob der Kunde bei Geschäftsaufgabe bzw. Insolvenz kündigen kann. Die Antwort ist "NEIN". Dabei stellt die Geschäftsinsolvenz auch KEINE Ausnahme da!
Das VODAFONE bei einer merklichen verschlechterung der Bonität (dazu zähl auch die Insolvenz) kündigen kann, dass steht auf einem ganz anderen Blatt. Das war aber gar nicht die Frage.
am 13.02.2023 20:09
*Popcorn hol*
am 19.02.2023 02:08
Davon abgesehen kann man mit einer nicht für die Firma vertretungsberechtigten Person keine Nebenabreden zum Vertrag treffen - weder schrifltich noch mündlich. Etwaige Nebenabreden mit einer nicht vertretungsberechtigten Person sind per se unwirksam.
Soll das heißen, dass VF Call-Center verwendet, die nicht vertretungsberechtigt sind und die Wünsche des Kunden im Beratungsgespräch einfach ignoriert? Das heißt im Umkehrschluss auch, dass VF gar nicht an zufriedenen Kunden interessiert ist sondern nur am monetären Fluß zu eigenen Gunsten.
Das hat mit Kundenorientierung nichts zu tun. Im Anschluß kommt eine Auftragsbestätigung über etwas, dass ich als Kunde gar nicht wollte.
Ja, ich habe kein Interesse daran und keine Zeit dazu, jeden neuen Vertrag mit allen Dokumenten bis ins Detail vom Anwalt prüfen zu lassen. Leider nutzt VF genau diesen Aspekt mit Perfektion bis ins Details aus.
am 19.02.2023 02:14
Der Vollständigkeit halber: Vodafone hat die vorzeitige Kündigung wegen Geschäftsaufgabe aus Kulanz akzeptiert.
Wie funktioniert es?
1.) Bei der Beschwerdeabteilung von Vodafone anrufen (Hotline anrufen und beim Sprachassistenten "Beschwerde" anfordern)
2.) Fall der Geschäftsaufgabe erläutern
3.) Beschwerdemanagement rät die Kündigung schriftlich an die Kundenbetreuung in Ratingen zu senden. Dabei im Text ausdrücklich die vorzeitige Kündigung zum Wunschablaufdatum zu verlangen.
Adresse der Kundenbetreuung steht auf der Rechnung.
Die Bestätigung der vorzeitigen Kündigung kam nach wenigen Tagen.