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am 24.02.2024 16:30
Hallo zusammen,
ich hatte als GIGA-Kombi Kunde eine Vertragsverlängerung für meinen Mobilfunkvertrag gemacht. Dabei habe ich jetzt erstmals einen Vorteilstarif bei Vodafone aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit. In der Vertragszusammenfassung wurde mir von Vodafone daher dieser "Mitarbeiter Rabatt" und zusätzlich die 10€ Rabatt für die Giga-Kombi zugesagt. Davon will Vodafone jedoch nachträglich nichts mehr wissen und sagt, dass sie den Giga-Kombi-Rabatt nicht geben werden, obwohl dies in der Vertragszusammenfassung steht. Mehrere Kontakte mit dem Kundenservice mit diversen inkompetenten Antworten und teilweise sehr unverschämten Abwimmelversuchen führten bei mir inzwischen zu einer enormen Frustration, so dass ich an Vodafone vor einem viertel Jahr einen ausführlichen Brief per Einschreiben/Rückschein schickte, in dem ich den gesamten Sachverhalt dargestellt habe und auch Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt habe. Keinerlei Reaktion Seitens Vodafone, keine Antwort, NICHTS.
Inzwischen geht es mir nicht mehr um die 10€ Rabatt sondern ich möchte mit Vodafone nichts mehr zu tun haben. Sobald wie möglich wird mein Internet-Vertrag gekündigt und ich überlege mir gerade ob ich mich nicht auch an einen Anwalt wende und versuche durchzusetzen, dass der Mobilfunkvertrag wegen Nichteinhaltung rückabgewickelt / Fristlos gekündigt werden kann.
Hat jemand von Euch da schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir zur Vorgehensweise einen Tipp geben? Wie gesagt, Vodafone stellt sich tot und ich bin mit VF als Partner wirklich durch. So ein Verhalten Kunden gegenüber habe ich noch nie irgendwo erlebt.
Für euch der Text meines Schreibens an VF:
"Kd.Nr. XXXXXXXXX/Reklamation Vertrag GigaMobil M mit Top Smartphone vom 16.09.2023, Rech.Nr. XXXXXXXXXXXX 12.10.2023 und Rech.Nr. XXXXXXXXXXXX 13.11.2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 16.09.2023 habe ich bei Ihnen ein Vertrags-Upgrade auf den Tarif "GigaMobil M mit Top Smartphone" abgeschlossen.
In der diesem Schreiben beigefügten Vertragszusammenfassung (VZ-ID: XXXXXXXXX-XXXX-XXXXXXXX-XXXXXXXXXXXX Stand: 16.09.2023) können Sie entnehmen, dass sich dieser Vertrag auf eine monatliche Grundgebühr In Höhe von 50,29 € ab dem 1. Monat sowie weiterhin dauerhaft 50,29 € auch nach dem 25. Monat beläuft.
Bestandteil der Zusammensetzung der Grundgebühr in genannter Höhe sind hierbei unter anderem die auf Seite 2 der Vertragszusammenfassung (VZ) im Punkt Preise /Monatliche Zahlungen genannten Posten GigaKombi Gutschrift -10,00 € und Mitarbeiter-Rabatt -XX,XX €.
In der Rechnung XXXXXXXXXXXX vom 12.10.2023 fand sich im Punkt Basispreis /Paketpreis (monatlich) der Posten GigaKombi-Ausgleich (anteilig 21 Tage) 7,00 €, woraufhin ich mit dem Vodafone-Support am 13.10.2023 um 14:43 Uhr telefonierte und mich danach erkundigte, ob mir hier Irgendwas abgezogen worden ist und was das für ein Buchungsposten sei. Mir wurde hierbei im Gespräch versichert, dass dies seine Richtigkeit hatte und nur damit zusammen hinge, dass während eines Rechnungslaufs der Vertrag auf einen neuen Vertrag umgestellt wurde und daher der anteilig für einen ganzen Monat gewährte GigaKombi Rabatt abgezogen wurde.
Für mich war dies etwas undurchsichtig und ich fragte nach, ob im darauffolgenden Monat November wieder etwas abgezogen wird und mir wurde versichert, dass ich in der Rechnung November den GigaKombi Rabatt in voller Höhe und den Mitarbeiter Rabatt in voller Höhe bekommen würde und es hier keine Abzüge oder Ausgleichsbuchungen gäbe. Damit gab ich mich zunächst zufrieden.
In der Rechnung XXXXXXXXXXXX vom 13.11.2023 fand sich jedoch erneut ein GigaKombi Ausgleich in Höhe von 10,00 €. Für beide Monate Oktober und November wurden mir somit bereits 17,00 € in Summe als Ausgleich in Rechnung gestellt.
Daraufhin rief ich am 14.11.2023 um 12:11 Uhr erneut beim Vodafone-Support an und erklärte das Problem. Mir wurde hier mehrfach erklärt, dass ein Mitarbeiter-Rabatt und ein GigaKombi Rabatt zusammen im System nicht buchbar wären. Auf meine Frage, warum Vodafone den Vertrag nicht zu den Konditionen wie in der mir schriftlichen vorliegenden VZ ausführt, wurde ich gebeten diesen Sachverhalt nochmals schriftlich zusammen zu fassen und über das Kontaktformular (der Link wurde mir zugesendet) die VZ als Dateianhang mit einzusenden. So habe ich es gemacht.
Am 15.11.2023 erhielt Ich vom Vodafone-Support um 10:51 Uhr einen Rückruf, in welchem versucht wurde, mich sehr unschön mit meinem Anliegen abzuwimmeln. Details hierzu erspare ich mir und werde diese gerne In einem eventuell später notwendigen Rechtsstreit darlegen. Eine entsprechende Telefonnotiz zu dem Gespräch habe ich mir angefertigt.
Meiner Forderung nach der Einhaltung der Vertragskonditionen durch Vodafone konnte oder wollte der Mitarbeiter nicht nachgeben, da dies so nicht buchbar wäre. Auf meinen Vorschlag, dann dauerhaft auf der Rechnung einen Bonus in Höhe des GigaKombi Ausgleichs von -10,00 € zu verbuchen (hierbei hatte ich auf die bereits fälschlich abgebuchten Ausgleiche in Summe von 17,00 € für die Monate Oktober und November verzichtet), so dass wir in Summe wieder auf die monatliche Grundgebühr in Höhe von 50,29 € kommen, wollte der Mitarbeiter ebenfalls nicht eingehen.
Wir sind letztendlich in dem Gespräch so verblieben, dass mein Anliegen an die zuständige (nicht näher beschriebene) Fachabteilung weiter geleitet wird und ich hier (erst nach meinem energischen Drängen) auch eine schriftliche Antwort erhalten werde.
Dies ist bis heute nicht geschehen und dem Gesprächsverlauf nach schließe ich, dass mein Anliegen nie weiter geleitet wurde.
Um weitere unnötige Verzögerungen in der Abwicklung dieses Problems zu vermeiden möchte ich Ihnen an dieser Stelle zwei Vorschläge unterbreiten, auf die ich mich einlassen würde. Andernfalls müsste ich die Angelegenheit meinem Rechtsanwalt weiter leiten und gegebenen Falls Klage einreichen.
Vorschlag 1 - Fortführung des Vertrages zu den vereinbarten Konditionen
Vodafone stellt buchungstechnisch sicher, dass in den kommenden Rechnungen eine monatliche Grundgebühr in Höhe von 50,29 € erreicht wird. Dies kann durch die Einräumung eines zusätzlichen dauerhaften Rabatts in Hohe von -10,00 € erfolgen oder durch den Wegfall des GigaKombi Ausgleichs in Höhe von 10,00€.
Darüber hinaus erstattet Vodafone die für die Monate Oktober und November zu viel abgebuchten Beträge in Summe von -17,00 €.
Vorschlag 2 - Rückabwicklung des Vertrages mit sofortiger Wirkung
Im Fall von Vorschlag 2 wäre Vodafone nicht bereit, den Vertrag unter Einhaltung der in der Vertragszusammenfassung vom 16.09.2023 dargestellten Konditionen fortzuführen. Dadurch wäre das Vertragsverhältnis einseitig nicht erfüllt und wir lösen den Vertrag rückwirkend auf. Hierbei erstattet mir Vodafone die nicht verbrauchsbedingten Posten, welche im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss entstanden sind. Dies schließt auch die Rech.Nr. XXXXXXXXXX vom 17.09.2023 in Höhe von 399,90 € für das Topsmartphone iPhone 15 Pro Max 256GB in Schwarz ein, welches in Folge der Rückabwicklung von mir an Vodafone zurück gesendet wird.
Bitte teilen Sie mir innerhalb der nächsten 10 Werktage ab Erhalt dieses Schreibens mit, für welchen Vorschlag Sie sich entscheiden. Andererseits behalte ich mir vor, die Angelegenheit ohne weiteren Verzug an meinen Anwalt weiter zu reichen.
Mit freundlichen Grüßen,"
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 24.02.2024 17:40
Was für ein Ding? Weswegen ich hier bin habe ich doch jetzt bereits mehrfach erläutert.
am 24.02.2024 18:35
Bitteschön. Gern geschehen.
24.02.2024 18:44 - bearbeitet 24.02.2024 20:20
@Gelöschter User aber lese dir gerne mal Seite 8 des verlinkten Info Dok's durch! Zeige dass auch deinem Anwalt, der die das ganze dann gerne noch einmal erklärt.
25.02.2024 11:50 - bearbeitet 25.02.2024 11:55
@Gelöschter User
Zunächst einmal beziehst du dich in deinem Beitrag und in deinen zitierten Schreiben an Vodafone nur auf eine Verkaufszusammenfassung. Wie der Vertragsabschluss genau zustande gekommen ist, schreibst du nicht.
Du schreibst ebenfalls nicht, dass man dich dahingehend beraten hätte. Es sieht deshalb so für mich aus, also hätte es keine Besprechung und somit auch kein explizites Angebot in einem Beratungsgespräch zu einer Kombination aus 10€ Gigakombirabatt und Mitarbeitervorteil gegeben. Für mich sieht es vielmehr danach aus, dass du aktiv um Einbuchung des Mitarbeitervorteils gebeten hast, ohne Abklärung der Folgen.
Gegen die Einbuchung spricht seitens Vodafone nichts, da du gemäß der für jeden Kunden einsehbaren Gigakombibedingungen sämtliche Gigakombivorteile außer dem 10€ Gigakombirabatt erhältst.
Zur Verkaufszusammenfassung selbst.
@Gelöschter User schrieb:
Wie beschrieben steht die GigaKombi-Gutchrift in meiner Vertragszusammenfassung drin zusätzlich zu dem Mitarbeiter-Rabatt. Und die Vertragszusammenfassung zählt letztendlich.
Aus eigener Erfahrung mit Verkaufszusammenfassungen aus eigenen Vertragsverlängerungen:
Auch wenn du die Zusammenfassung für dich anders interpretierst: Du solltest beachten, dass in dieser Zusammenfassung der aktuelle Vertragszustand angeben wird, was bedeutet, dass u.a. der bereits vor Verlängerung bestehende Gigakombirabatt als Bestand aufgeführt ist, ergänzt um neue Bestandteile wie z.B. der Mitarbeiterrabatt, der mit "neu" in der Zusammenfassung gekennzeichnet, aufgeführt ist und alte Bestandteile die entfallen.
Der Mitarbeiterrabatt wird nach Beauftragung, wie z.B. auch ein Gigakombirabatt vor Ersteinrichtung vorbehaltlich einer Prüfung aufgeführt, weshalb du im Falle des Mitarbeiterrabatts über die entsprechende Seite einen Nachweis erbringen musst.
Den Nachweis reichst du im Normalfall nach Erhalt der Verkaufszusammenfassung online ein. Die Position ist zuvor quasi nur ein "Platzhalter". Den Nachweis hast du offensichtlich erbracht.
Wird er erbracht und der Mitarbeiterrabatt wieder daraufhin final eingerichtet, gelten die bereits hier oben zitierten, jederzeit für jeden Kunden einsehbaren Bedingungen der Gigakombi in Hinblick auf den Umfang der Gigakombi in Kombination mit dem Mitarbeitervorteil und es greift genau das was nun bei dir die aktuelle Konstellation ist:
Du erhältst in Kombination mir der Mitarbeitervorteil alle Gigakombivorteile außer dem 10€ Rabatt auf die Mobilfunkrechnung.
Deshalb kommt es zu einem entsprechenden Ausgleich für den Gigakombirabatt auf der Rechnung, solange der Mitarbeitervorteil aktiv ist. Dieser Ausgleich kann somit erst dann erfolgen, wenn der vorbehaltlich aufgeführte Mitarbeitervorteil tatsächlich greift. Deshalb kann diese Ausgleichsposition auch (noch) nicht auf der Verkaufszusammenfassung erscheinen, sonst hättest du bereits in der Phase der Legitimationsfrist möglicherweise weder einen Mitarbeitervorteil noch eine Berücksichtigung des Gigakombivorteils solange der Mitarbeitervorteil nicht aktiv ist.
Die Verkaufszusammenfassung mit einer vorbehaltlichen Position, die du bei Abschluss erhalten hast, kann somit keine für die Zukunft geltende Konstellation aus tatsächlich gewährtem Gigakombi- und Mitarbeiterrabatt abbilden, zumal man zum Zeitpunkt nicht wissen kann, ob der erforderliche Nachweis erbracht wird bzw. werden kann.
Einen "Vertragsbruch" kann ich nicht erkennen. Der Mitarbeitervorteil schließt weitere Rabatte aus. Es stand dir alternativ offen den Vertrag anstelle des Mitarbeitervorteils mit einem individuellen Angebot (ggf. der Kundenrückgewinnung) mit individuellen Rabatt auf den Basispreis und 10€ Gigakombirabatt zu verlängern. Es geht nur entweder/oder.
25.02.2024 12:19 - bearbeitet 25.02.2024 12:26
Hallo,
es handelte sich um ein Vertragsupdate (vorher nur Vertrag ohne TOP-Smartphone) und in dem Zuge auch die Umstellung auf den Mitarbeiter Rabatt.
Es handelt sich dabei um keine eigene "Interpretation" der Vertragszusammenfassung von mir und in der Zusammenfassung gibt es auch keine vorläufigen Platzhalter. Die Zusammensetzung der Vertragszusammenfassung (siehe auch eigene Fußnote 1 in der VZ) ist im EU-Recht geregelt und beschrieben (Artikel 102 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (ABl. L 321 vom 17.12.2018, S. 36).)
Die Vertragszusammenfassung ist ein bindender Bestandteil des Vertrages zum Schutz der Verbraucher durch die EU eingeführt und in Deutschland umgesetzt (Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz)).
Damit sich jetzt jeder einfach selber eine Vorstellung davon machen kann und Mutmaßungen und Interpretationen minimiert werden, poste ich jetzt hier die VZ für jeden lesbar.
Ach und JA, der Nachweis für den Mitarbeiter-Rabatt wurde bereits vor Erstellung des Vertragsangebotes und damit der Erstellung der Vertragszusammenfassung erbracht.
25.02.2024 12:54 - bearbeitet 25.02.2024 12:55
@Gelöschter User 4510 Vodafone InfoDok
Vodafone GigaKombi für Privatkunden
Januar 2024 Vodafone GmbH • Kundenbetreuung • 40875 Ratingen
www.vodafone.de
Seite 8 von 17
Vorteile und Leistungen der GigaKombi in Verbindung mit dem Vodafone-Mitarbeiter-Rabatt ausgewählter
Unternehmen
Wenn Du schon von unserem Mitarbeiter-Rabatt profitierst, kannst Du ab sofort auch die GigaKombi mit vielen Vorteilen
nutzen. Hier bekommst Du die gleichen Vorteile wie GigaKombi-Kund:innen.
Hinweis: Die GigaKombi-Gutschrift von 10 Euro pro Monat entfällt in Kombination mit dem Mitarbeiter-Rabatt.
Das steht dort ganz klar ersichtlich geschrieben. In deiner Vertragszusammenfassung muß sie natürlich aufgeführt werden aus den von dir genannten Gründen. Aber die InfoDok sagt da etwas anderes.
25.02.2024 13:05 - bearbeitet 25.02.2024 13:06
Danke für die Antwort. Dann wird zu prüfen sein, inwieweit es rechtswirksam sein kann, Vertragliche Konditionen zuzusichern, die in irgendeinem Info-Dok dann komplett abgeändert werden und im Endeffekt eine andere Summe ergeben.
Und damit bringst du mich auf eine Idee: das dürfte neben einer individuellen Klärung meines Sachverhaltes dann auch für den Verbraucherschutz interessant sein. Werde ich gleich mal darauf ansetzen.
Schönen Gruß und Dank!
25.02.2024 15:14 - bearbeitet 25.02.2024 15:16
@Gelöschter User
@Gelöschter User schrieb:
Hallo,
es handelte sich um ein Vertragsupdate (vorher nur Vertrag ohne TOP-Smartphone) und in dem Zuge auch die Umstellung auf den Mitarbeiter Rabatt.
Somit ist weiter davon auszugehen, da du nichts gegenteiliges schreibst, dass du keine Beratung eines Kundenbetreuers hattest, in der dir die Kombination aus Gigakombirabatt und Mitarbeitervorteil zugesichert wurde.
@Gelöschter User schrieb:
Es handelt sich dabei um keine eigene "Interpretation" der Vertragszusammenfassung von mir und in der Zusammenfassung gibt es auch keine vorläufigen Platzhalter.
Sehe ich anders. Siehe dazu in deiner verlinkten Vertragszusammenfassung:
Somit beides unter Vorbehalt.
Die Gigakombivorteile erhältst du im Rahmen der hier mehrfach zitierten Voraussetzungen:
In Kombination mit Mitarbeitervorteil sind die Voraussetzungen für den 10€ Gigakombirabatt nicht gegeben, weshalb dieser bisher gewährte Rabatt entfällt bzw. ausgeglichen wird.
@Gelöschter User schrieb:
Ach und JA, der Nachweis für den Mitarbeiter-Rabatt wurde bereits vor Erstellung des Vertragsangebotes und damit der Erstellung der Vertragszusammenfassung erbracht.
Der Nachweis muss schrifltich auf der Aktionsseite eingereicht werden. Die Zusammenfassung wird direkt bei Abschluss erstellt, da man dieser aktiv zustimmt. Wie der schriftliche Nachweis vorab erfolgt sein soll, erschließt sich mir nicht.
am 25.02.2024 15:28
Okay jetzt verstehe ich das Prinzip hier. Eigentlich wirklich geschickt gemacht. User die ein Problem haben und sich dann wirklich in ihrer Hilfslosigkeit an dieses Forum werden, werden hier geschickt von „Super-Usern“ mit aller Kraft auf Vodafone-Linie gebracht. So kann man natürlich ganz geschickt und „vollkommen neutral und objektiv“ wiederspenstige Kunden davon abhalten, etwas gegen solche Mißstände zu unternehmen.
Trotzdem danke ich euch für die Infos, denn jetzt kann ich dem Anwalt und dem Verbraucherschutz ja schon mal im Vorab die Vodafone Gegenargumente zukommen lassen. Perfekt 👌🏻.
Gruss an alle „Super-User“
am 25.02.2024 15:40
Da der User sich gelöscht hat, kommt hier ein Schloss vor!