abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du 
Aktuelle Eilmeldungen

TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!

1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Vodafone Pass nur noch bis 31.03.2023
MarTin1980
App-Professor
App-Professor

Hallo, 

 

ich bekam eine Mail, dass die Vodafone Pässe laut EuGH verfassungswidrig wären und zum 31.03.2023 abgeschafft werden. Als Entlastung würde es 10GB Extra geben, was aber keine Option ist, wenn man wie ich, den Pass für High Definition Audio Streaming im PKW nutze. Da kommt man leider so weit nicht mit den besagten 10GB.

 

Was gibt es dazu für Möglichkeiten bzw. muss man das so hinnehmen, abgesehen vom Sonderkündigungsrecht?

Der Pass war eigentlich nur noch der letzte Grund einen klassischen Vertrag zu haben und kein Pre-Paid.

 

Viele Grüße 

Martin

32 Antworten 32

Nur vernünftige Autoradios verschmähen MP3-Dateien^^

Na ja - ich habe mich damals für VF entschieden, da es bei meinem Tarif einen Pass inklusive gab! 
nun fällt dieser Vertragsbestandteil weg und ich würde mal versuchen Sonderzukündigen. 
Was meint ihr? 


@Sackrattus  schrieb:

Na ja - ich habe mich damals für VF entschieden, da es bei meinem Tarif einen Pass inklusive gab! 
nun fällt dieser Vertragsbestandteil weg und ich würde mal versuchen Sonderzukündigen. 
Was meint ihr? 


Es war eine Option, die von beiden Seiten monatlich kündbar war.

Somit besteht kein Anrecht auf das Sonderkündigungsrecht.

Vodafone ist da schon mal kulanter als die Telekom, das es 10GB je Monat gibt, solange man in der Tarifvariante bleibt.

Bei der Telekom gibt es nur als "Entschädigung" 90 Tage unlimited.

Nimm die 10 GB oder wechsele den Tarif, wenn du mehr als die 10GB brauchst.

Oder kündige den Vertrag zum Vertragsende.

Rein rechtlich gesehen, hätte Vodafone oder die Telekom nix anbieten müssen wegen dem Wegfall von Pass und StreamOn.

Es war deren freie Entscheidung.

Richtig, bei der Telekom war es eine Option, die beidseitig monatlich kündbar war. Bei Vodafone hingegen war diese Option fester Vertragsbestandteil, mit der Vodafone ebenfalls geworben hat. (Deswegen erlischt diese "Kulanz" auch mit Tarifwechsel bzw. Kündigung ;))

 

Auch sind Aussagen, dass der Bundesgerichtshof diese Option verboten hat, vollkommener Humbug. Der Bundesgerichtshof hat lediglich festgestellt, dass diese "Option" gegen geltende Gesetze verstößt. Vodafone, Telekom, etc. haben also etwas angeboten, was sie von vornherein nicht gedurft hätten. 

 

Das laut B-Netz-A kein Sonderkündigungsrecht besteht, hat sich Vodafone aus dem Telekommunikationsgesetz raus interpretiert. Die B-Netz-A hat sich dazu aber nicht geäußert und wird es auch nicht tun, so etwas muss ebenfalls ein Gericht entscheiden... Weder die B-Netz-A, erst recht nicht Vodafone haben die Kompetenz dazu. 


@Escorpio  schrieb:

Richtig, bei der Telekom war es eine Option, die beidseitig monatlich kündbar war. Bei Vodafone hingegen war diese Option fester Vertragsbestandteil, mit der Vodafone ebenfalls geworben hat. (Deswegen erlischt diese "Kulanz" auch mit Tarifwechsel bzw. Kündigung ;))


Nein, die Option war bei Vodafone genau so viel oder so wenig fester Vertragsbestandteil, wie sie es auch bei der Telekom war. In beiden Fällen wurde bei Verträgen bestimmter Preisstaffelung ein bestimmter Pass / StreamOn-Typ kostenlos freigeschalten, aber das war nie Teil des Grundvertrages an sich.

 

Man konnte sowohl bei VF als auch bei der Telekom weitergehende Pässe, die über den eigenen Vertrag hinausgingen, auch jederzeit gegen Geld separat buchen...

 


@Escorpio  schrieb:

Auch sind Aussagen, dass der Bundesgerichtshof diese Option verboten hat, vollkommener Humbug. Der Bundesgerichtshof hat lediglich festgestellt, dass diese "Option" gegen geltende Gesetze verstößt.


Deine Aussage ist so nicht richtig - der BGH hat lediglich die Frage an den EuGH gestellt, ob Zero Rating überhaupt mit EU-Recht vereinbar sei, woraufhin der EuGH -auch in Bezug auf eine Regelung in Ungarn- eine Grundsatzentscheidung getroffen hat. Daraufhin hat das BGH diese Grundsatzentscheidung des EuGH auf die deutsche Fragestellung angewendet und erst durch das Urteil die Rechtsunsicherheit beseitigt und den Anbietern per Urteil untersagt (also verboten), weiterhin solche Optionen anzubieten. Ergo hat der BGH die Optionen in der Form, wie sie existierten, verboten und für Bestandskunden entsprechende Fristen zur Umstellung genannt, die die Anbieter auch entsprechend ausgenutzt haben. Das vom BGH ausgesprochene Verbot galt zuerst für Neukunden (ab 01.07.22) und später auch für Bestandskunden (01.04.23), womit den Anbietern dann Zeit zur Migration der Altkunden gegeben wurde.

 

Wenn du der Meinung bist, dass der BGH etwas anderes geurteilt hat, dann lies dir bitte nochmal das Urteil und die Begründung genau durch - aber verbreite bitte keine Falschaussagen.

 


@Escorpio  schrieb:

Vodafone, Telekom, etc. haben also etwas angeboten, was sie von vornherein nicht gedurft hätten.


Falsch - genau DAS hat das BGH eben in der Form NICHT festgestellt, weil das BGH dafür gar nicht zuständig gewesen wäre. Gerade die zweite Variante der Pässe / StreamOn-Angebote, bei denen auch die im Pass enthaltenen Dienste bei Ablauf des Datenvolumens gedrosselt wurden, verstießen eben nicht gegen das ursprünglich vom EuGH (im Fall Ungarn) gefällte Urteil - sondern sie erfüllten zumindest die damals genannten Kriterien, dass am Ende des Datenvolumens alle Dienste -ungeachtet etwaigem ZeroRatings- gedrosselt werden müssen.

Erst die erneute Vorlage der Fragestellung, ob die Nichtanrechnung des Datenvolumens nicht mit Europarecht vereinbar sei, hat auch dies klargestellt - es ergab sich aber eben NICHT aus der ursprünglichen Formulierung des Gesetzes. Insofern waren die Angebote per se nicht von Anfang an verboten -- ähnlich wie es dir auch nicht verboten ist, mit 250 km/h über die Autobahn zu fahren; nur wenn es zum Unfall kommt, musst du dir sehr unangenehme Fragen gefallen lassen...

 


@Escorpio  schrieb:

Das laut B-Netz-A kein Sonderkündigungsrecht besteht, hat sich Vodafone aus dem Telekommunikationsgesetz raus interpretiert.


Nein, das hat nichts mit dem TKG zu tun - sondern schlichtweg mit den Vertragsbestandteilen und den Regelungen zur Kündigung einzelner Optionen. Wenn eine Option mit einem Monat Kündigungsfrist beiderseits jederzeit gekündigt werden kann - wie es sowohl bei StreamOn als auch bei den VF Pässen der Fall war - dann gibt es ein Sonderkündigungsrecht für genau jene Option. Da die Option aber kein fester Bestandteil des Grundvertrages ist, besteht für den Grundvertrag -so sehr du dir es auch wünschen würdest- eben kein Sonderkündigungsrecht, auch wenn du den Vertrag nur wegen dem Gimmick "Vodafone Pass" eingeganten bist und sonst einen anderen Vertrag gebucht hättest.

 


@Escorpio  schrieb:

Die B-Netz-A hat sich dazu aber nicht geäußert und wird es auch nicht tun, [...]


Die BNetzA muss sich dazu auch nicht äußern, weil es die BNetzA nichts angeht. Dies sind vertragliche Regelungen aus dem Privatrecht, insbesondere aus dem BGB, mit denen die BNetzA nichts am Hut hat.

 


@Escorpio  schrieb:

[...] so etwas muss ebenfalls ein Gericht entscheiden...


Wobei auch ein Gericht an geltende Gesetze -in dem Fall das BGB- gebunden ist. Und sofern eine Option halt monatlich beiderseitig kündbar ist, ist sie das - und zwar ohne Auswirkungen auf den Grundvertrag.

 

Schau dir einfach mal die Vertragsbestätigungen an, die VF als auch die Telekom verschickt haben - und du wirst feststellen, dass die Pässe bzw. StreamOn-Optionen immer separat unter "Gebuchte Optionen" mit der einmonatigen Kündigungsfrist beiderseits geführt sind.

Ist mir jetzt zu spät um auf alles einzugehen... Aber um erstmal diesen Punkt zu klären...

 

"Schau dir einfach mal die Vertragsbestätigungen an, die VF als auch die Telekom verschickt haben - und du wirst feststellen, dass die Pässe bzw. StreamOn-Optionen immer separat unter "Gebuchte Optionen" mit der einmonatigen Kündigungsfrist beiderseits geführt sind."

 

Rechtlich auseinander genommen, hast du recht, dass es eine optionale "Option" war. Die man entsprechend hinzubuchen konnte und im Rahmen des Vertrages nicht berechnet wurde.... ABER.... immer mit einer 24 Monaten Vertragslaufzeit! 

 

Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate, die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Falls Sie nicht rechtzeitig kündigen, verlängert sich der Vodafone Pass automatisch um ein Jahr.

Hat eigentlich schon wer die unlimted-Option für 5€ monatlich buchen können? Mir wurde diese zwar in der Info-E-Mail angekünfigt aber in der MeinVodafone-App finde ich nichts hierzu.

Entschuldigung aber diese Argumente kann ich nicht nachvollziehen. Ich habe auch 2 Pässe im Tarif enthalten die jetzt wegfallen. Ich habe diese Pässe keineswegs für lau erhalten. Sie waren für mich ein wesentlicher Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages. Will heißen. Eben deshalb habe ich überhaupt einen Vodafone Vertrag abgeschlossen. 

Muss ich den Jura studieren um einen Mobilfunkvertrag abzuschließen oder kann ich als Verbraucher darauf vertrauen das ein Konzern wie Vodafone ein legales Produkt vetmarktet. 

Auf dem ersten Blick mag es richtig sein das da es ja nur eine zusätzliche Option ist das diese einseitig mit Monatsfrist gekündigt werden kann. 

Nach meinem Rechtsverständnis ist das eindeutig zu kurz gedacht da eben diese Pässe für mich essentiell für den Vertragsabschluss waren und daher entweder ein adäquater Ersatz seitens Vodafone zu erfolgen hat und ich wenn das nicht geleistet werden kann, ein Sonderkündigungsrecht für den gesamten Vertrag habe.

Es handelt sich meiner Meinung nach ( zumindest in meinem Fall um ein gekoppeltes Geschäft. Will heißen wenn ein Bestandteil des Vertrages wegfällt, der gesamte Vertrag ungültig ist.

Dies wird Vodafone sicher versuchen zu verhindern und letztendlich werden wir in ca 2-5 Jahren wenn es erste rechtskräftigige Urteile gibt, Gewissheit haben 

@DomiDD Vergiss deine Argumentation mit "gekoppeltem Geschäft".

Du hast einen Vertrag abgeschlossen, der lautet "Sprachflat + X GB Datenvolumen zum Preis Y" - nicht mehr und nicht weniger, diesen Teil hält Vodafone auch weiterhin ein.

 

Das es dann kostenlos entsprechende Zusatzoptionen wie die Vodafone Pässe oder Stream On bei der Telekom gab, hat damit nichts zu tun - diese Optionen sind NICHT Teil des Hauptvertrages und daher auch kein "gekoppeltes Geschäft". Das du den Vertrag -hättest du es vorher gewusst- ggfs. nicht abgeschlossen hättest, spielt hingegen keine Rolle.

 

Davon abgesehen ist der ganze Rechtsstreit schon deutlich länger anhängig - du hättest also durchaus, nachdem die ersten Urteile gegen Zero-Rating bereits mal 2015 (wenn ich mich richtig erinnere) gegen die initiale Variante der Spotify-Option der Telekom ergangen sind und diese das Angebot damals abändern musste -sowie- nach der Veröffentlichung der Verbraucherzentralen zu der Klageeröffnung gegen StreamOn sowie die Pässe aus 2018(!) wissen können, dass dort solch ein Damoklesschwert über den Pässen / StreamOn schwebt.

 

Wer also nach 2018 einen Vertrag abgeschlossen hat, musste um diese Klagen wissen - wobei selbst in 2019 noch bestätigt wurde, dass die Pässe prinzipiell gültig sind, sofern sie halt europaweit gelten. Erst danach gingen die Fragen los, ob Zero-Rating mit der Netzneutralität vereinbar sei - insofern kannst du jetzt nicht damit argumentieren, dass VF hier kein legales Produkt vermarktet hätte.

 

Warum der EuGH nachträglich zu der Ansicht gelangt ist, dass hier die Netzneutralität beeinträchtigt sei und der BGH aufgrund dessen die Angebote verboten hat, spielt keine Rolle - Fakt ist nur, dass die Angebote bis zu dem Zeitpunkt der damals geltenden Rechtsprechung entsprachen.

 

Wenn überhaupt könntest du dich maximal auf das Unwissen berufen, wenn dein Vertrag zwischen dem 01.04.21 und dem 02.09.21 (Urteilsverkündigung des EuGH) geschlossen wurde. Alle Kunden, die nach dem 02.09.21 die Verträge abgeschlossen haben, wussten um den Umstand und können sich also jetzt nicht darauf berufen, dass sie es bei Vertragsschluss nicht hätten wissen können, dass die Pässe irgendwann zwangsweise entfallen werden. Und für Verträge vor dem 01.04.21 gilt für Vodafone die gleiche gesetzliche Kündigungsfrist wie für den Verbraucher auch - jederzeit mit 30 Tagen Kündigungsfrist, da hier dann auf jeden Fall die gesetzlich festgeschriebene höchstzulässige Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist.

 

Egal wie du es drehst und wendest - aus dem Vertrag selbst wirst du nicht vorzeitig rauskommen, weil die Pässe halt kein Vertragsbestandteil sind -und- bei Vertragsschluss nach dem 02.09.21 dann auch das Wissen, dass die Pässe verboten werden, bekannt gewesen sein muss.

Vielen Dank für deine Blockierung in dem anderen Thread . 

Das lässt tief blicken