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Antwort
Lösung
am 09.02.2024 00:14
Hallo allerseits,
ich habe eine Frage bezüglich meiner Vertragsverlängerung. Ich habe bereits im Forum gesucht, aber entweder waren die Beiträge veraltet oder ich habe keine richtige Antwort auf meine Frage gefunden. Mein Vertrag läuft im Mai ab. Heute habe ich mit Vodafone telefoniert. Bisher hatte ich einen Vertrag mit Smartphone, aber da ich kein neues Smartphone haben möchte, wurde mir der GigaKombi M Tarif mit unbegrenztem Datenvolumen für 39,99 Euro angeboten. Mir wurde am Telefon mitgeteilt, dass ich das Smartphone bis Mai 2024 abbezahlen muss, da mein "alter Vertrag" bis dahin läuft, was auch logisch ist. Um den Smartphone-Tarif im Mai zu entfernen, wurde mir gesagt, dass ich selbst im Mai anrufen muss. Auf meine Nachfrage, ob man das vormerken kann, wurde mir gesagt, dass Vodafone ein wirtschaftsorientiertes Unternehmen ist und dies nicht möglich sei. Ich müsste selbst im Mai anrufen, um den Smartphone-Tarif entfernen zu lassen. In der E-Mail mit der Vertragsübersicht ist der Tarif GigaMobil M mit BasicPhone für 24 Monate aufgeführt. Kann ich jetzt im Mai anrufen und das Smartphone entfernen lassen? Ich mache mir Sorgen, dass ich für die nächsten 24 Monate zu viel zahlen muss. Die Aussage, dass "Vodafone ein wirtschaftsorientiertes Unternehmen ist", klang auch nicht wirklich seriös.
Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 09.02.2024 00:48
Hallo @ferhat93 ,
eine Verlängerung ohne Smartphone ist immer erst NACH Ablauf der Mindestlaufzeit möglich. Also erst im Mai, keinesfalls jetzt. Alles was vorher abgeschlossen wird, führt entweder zu einem neuen, zusätzlichen Vertrag, was auf jeden Fall den Verlust der Rufnummer zur Folge hätte oder aber zu einer Verlängerung MIT Smartphone (so wie bei dir)
Das richtige Vorgehen wäre: Den jetzigen Vertrag ungekündigt bestehen zu lassen, damit er aus der Mindestlaufzeit heraus ist. Danach kannst du umstellen auf einen Vertrag ohne Gerät. Die Vertragslaufzeit von 24 Monaten würde wieder neu beginnen.
Die Vertragsverlängerung aus dem Screenshot ist eine Vertragsverlängerung MIT Smartphone, also etwas, was du so nicht wolltest. Bitte widerrufe diese Vertragsverlängerung, damit sie gelöscht wird und dein Vertrag wieder das Laufzeitende Mai 2024 bekommt.
Viele Grüße, Ines
am 09.02.2024 00:48
Hallo @ferhat93 ,
eine Verlängerung ohne Smartphone ist immer erst NACH Ablauf der Mindestlaufzeit möglich. Also erst im Mai, keinesfalls jetzt. Alles was vorher abgeschlossen wird, führt entweder zu einem neuen, zusätzlichen Vertrag, was auf jeden Fall den Verlust der Rufnummer zur Folge hätte oder aber zu einer Verlängerung MIT Smartphone (so wie bei dir)
Das richtige Vorgehen wäre: Den jetzigen Vertrag ungekündigt bestehen zu lassen, damit er aus der Mindestlaufzeit heraus ist. Danach kannst du umstellen auf einen Vertrag ohne Gerät. Die Vertragslaufzeit von 24 Monaten würde wieder neu beginnen.
Die Vertragsverlängerung aus dem Screenshot ist eine Vertragsverlängerung MIT Smartphone, also etwas, was du so nicht wolltest. Bitte widerrufe diese Vertragsverlängerung, damit sie gelöscht wird und dein Vertrag wieder das Laufzeitende Mai 2024 bekommt.
Viele Grüße, Ines
am 09.02.2024 06:54
@ferhat93 du solltest diese Verlängerung wie @Ines75 dir schrieb widerrufen. Eine Verlängerung in den so genannten Sim Only , also
ohne Handy kannst du aber schon 1 Monat vor Beedigung beauftragen. Das kannst du entweder selber machen in Mein Vodafone oder aber über den Kundenservice. Diese Regelung ist neu und erst seit ende 2023 gültig.
am 09.02.2024 09:00
Vielen lieben Dank für die ausführlichen und schnellen Antworten von euch beiden. Mein Gefühl hat sich bestätigt. Das ist jetzt schon das zweite Mal, dass ich so etwas mit Vodafone erlebt habe. Ich werde die Vertragsverlängerung jetzt widerrufen und erst einmal abwarten. Herzlichen Dank für eure Hilfe.
am 09.02.2024 10:25
Danke für die Korrektur @Dieter1950 . Die Änderung war bei mir noch nicht angekommen....
@ferhat93: Erst einmal den Widerruf erklären, ist sinnvoll. Und dann bitte so vorgehen, wie von @Dieter1950 beschrieben.
Da das Thema als gelöst markiert wurde, schließe ich dann hier auch ab.