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am 27.06.2020 00:11
Moin ich hab mich hier registriert, weil mich die Situation bei meiner Vertragsverlängerung richtig sauer stimmt.
Mein Vertrag läuft zum 15.9.2020 aus. Zunächst war eine Verlängerung nach 7 Jahren Vodafone Zugehörigkeit nicht mein Plan, obwohl ich relativ zufrieden bin.
Im Zuge dessen, dass der Vertrag ausläuft wurde ich auch von der Kundenrückgewinnung kontaktiert. Eine Vertragsverlängerung sei 3 Monate vor Ablauf Ja bereits möglich. So kenne ich das auch und habe es Jahrelang auch so gemacht. Dabei gab es nie Probleme und der Vertrag wurde um 24 Monate verlängert. Zunächst habe ich abgelehnt, mich dann aber nochmal per Mail gemeldet und ein gutes Angebot bekommen. Zwar teurer als mein aktueller Tarif, aber auch mit neuem Smartphone.
Ziemlich zügig ist aber auch das Endgerät gekommen. Als ich alle Vertragsdetails gecheckt habe der Schock. Mindestvertragslaufzeut knackige 27 Monate bis 09.2027.
OK Kundenservice angerufen und nachgefragt. Ziemlich pampig kam, dass ich ja noch 3 Monate nein altes Handy abzählen muss. Die Begründung nen Ratenkauf muss ich ja auch die vollen 24 Monate zahlen. Habe ich einen Handyvertrag mit Smartphone abgeschlossen oder einen Ratenkauf ertrag für ein überteuertes Handy und als Topic einen Handyvertrag?
Seit wann verlängert sich ein Vertrag im 27 Monate? Seit wann kaufe ich ein Handy bei Vodafone auf Raten?
Gerne möchte ich dafür eine Erklärung. Obwohl ich gerne bleiben würde ist der Widerruf erstmal raus.
LG
am 29.06.2020 09:56
Hallo PtrckHnnppl,
willkommen in der Community.
Ich verstehe die Verwunderung, da Dir offensichtlich die Konditionen der Vertragsverlängerung nicht richtig mitgeteilt wurden. Entschuldige bitte. Neben der Möglichkeit, dass eine Vertragsverlängerung um drei Monate vorgezogen wird und die letzten drei Monate geschenkt werden, gibt es auch die Variante, dass die drei Monate angehängt werden und somit gezahlt werden müssen. Das sind dann 27 Monate. Letztere Variante wurde somit bei Dir gebucht.
Beste Grüße
Bernd
am 25.08.2020 21:01
Hi
Das sollte aber nicht so sein, , gemäss §43b TKG darf eine Lufzeit von 24 Monaten nicht überschritten werden, das ist aber in diesem Fall geschehen.
am 25.08.2020 21:12
am 25.08.2020 21:29
Na ja, das siehtndas Langericht Kiel mit einem Urteil vom 2.7.2019 gegen einen anderen Telekommunikationsprovider etwas anders. Hier wurde meines Wissens entschieden, dass auch eine Verlängerung dann beginnt, wenn die neuen Konditionen greifen und dies dann auch einer anfänglichen Vetragslaufzeit entspriecht. Ich habe es bei meinem Vertrag ähnlich, ich habe im März 2020verlängert, neue Konditionen mit höheren Kosten greifen sofort, Vertragsstart ist aber im Juni 2020 mit Vertragslaufzeit bis Juni 2022 das ist ja nachteilig, somit müssten in den drei verbleibenden Monaten ja noch die alten Komditionen greifen. Ich hatte auch gleichzeitig noch einen Datakarte bestellt,hier iat die Vertragslaufzeit korrekt bis März 2022 angegeben.
am 25.08.2020 21:50
Interessante Argumentation.. dann sollte dir Vodafone dein neues Handy aber auch erst Monate später überreichen^^
am 25.08.2020 22:00
Ich glaube, diese Sache mit den 24 oder mehr Monaten ist schon ewig ein Streitthema. Das eine Gericht sieht es so, das andere so. Warum wird der Begriff "anfänglich" denn dann mit reingebracht? Dann sollte gleich anders formuliert werden, z. Bsp. "Ein Verbraucher darf zu keinem Zeitpunkt länger als 24 Monate an einen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten gebunden sein."
am 25.08.2020 22:23
Das ist richtig, würde einige Probleme vermeiden, aber das ist ja ein Angebot zur Kundenbindung von Vodafone it der Werbung, schon 3 Monate vor Bertragsende ein neues Gerät zu bekommen, mit der 3 Monate später beginnenden Bertragslaufzeit zahle ich das aber dann 27 Monate ab, das ist auch erst neu, ich bin Kunde seit 1995 , diese Angebot früher ein Herät zu bekommen hibt es schon länger, dass die Vertragslaufzeit nun 27 Monate ist habe ich dieses Jahr das erste Mal, sonst wurde das immer korrekt vermerkt. Warum ist dass denn erst jetzt so?
am 25.08.2020 23:23
Hallo @Ulli1808,
auch wenn eigentlich schon alle Argumente ausgetauscht wurden, möchte ich mich gern zu Wort melden.
Zum Einen, das gibt es nicht erst neuerdings, das war schon immer so. Scheinbar bist Du bisher in den Genuss von Ausnahmen gekommen. Zum Anderen sollte man immer bedenken, wohin diese Gerichtsentscheidungen führen werden.
Sicherlich nicht dahin, dass wir Kunden 3 Monate vorher verlängern und diese 3 Monate geschenkt bekommen. Es wird so sein, dass wir erst 14 Tage vor Ende des Vertrags verlängern dürfen.
Oder es wird für die Verkürzung der Laufzeit eine Ausgleichszahlung fällig sein. So ist es schon bei einem vorzeitigen Wechsel in einen Tarif ohne Smartphone.
Das Prinzip einer solchen Ausgleichszahlung kennen wir auch schon von "Early Bird". Hier konnte man ab Monat 13 mit neuem Gerät verlängern. Während der Monate innerhalb der vorherigen Mindestlaufzeit zahlte man 30,00 Euro, bzw. 20 Euro pro Monat oben drauf.
Wenn wir also das als Normalzustand wünschen, dann sollten wir weiter total entrüstet sein, wenn ein Anbieter pro Handy 24 Monate Vertragslaufzeit berechnet.
am 21.03.2021 20:17
habe auch gleiches Problem.
Auf meine Anfrage habe ich die Antwort bekommen, dass neue Vertrag ab sofort gilt und die verbleibende Monate entfallen.
Hat Vodafone die Vertragslaufzeit geändert?