Vertragsabschluss im Vodafone Shop
Jolly13
Daten-Fan
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Hallo Zusammen, ich habe in Vodafone Shop einen Vertrag abgeschlossen. Dieser erfüllte leider nicht den Voraussetzungen die ich dort angegeben hatte. Zuhause hab ich mir alles nochmal durchgelesen und wollte von Vertrag zurücktreten. Im Shop wurde mir dann eröffnet , dass es bei Ihnen keine 14tägige Rücktrittsfrist gibt. Leider wurde ich darauf nicht hingewiesen . Sehr schlechtes Geschäftsgebaren . Jetzt hab ich einen 2 Jahres Vertrag. Werde den Vertag gleich wieder kündigen und wohl keinen mehr bei Vodafone abschließen . 

8 Antworten 8
andreasabaad
SuperUser
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Kündigen kannst du ja gerne, dein Vertrag läuft dann in 2 Jahren ab! Und alles weitere Musst du in dem besagten Shop klären!

RobertP
Giga-Genie
Giga-Genie

das ist leider das Problem bei Vertragsabschlüssen in einem Shop, man hat kein Widerrufsrecht

daher bei Abschluss im Shop den Vertrag genau durchlesen bevor man ihn unterschreibt

 

und darauf muss auch nicht hingewiesen werden, da das einfach die allgemeine Rechtslage ist

https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/internet-telefon/mobilfunk/telefonvertrag-ve...

MasterScorpion
SuperUser
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"Dieser erfüllte leider nicht den Voraussetzungen die ich dort angegeben hatte"

Viele Worte um nichts zu sagen.

Was genau soll das heißen?

 

"Sehr schlechtes Geschäftsgebaren"

Immer die anderen Schuld... 

 

Ines75
SuperUser
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@Jolly13  schrieb:

 

 

 Im Shop wurde mir dann eröffnet , dass es bei Ihnen keine 14tägige Rücktrittsfrist gibt. Leider wurde ich darauf nicht hingewiesen . Sehr schlechtes Geschäftsgebaren . Jetzt hab ich einen 2 Jahres Vertrag. Werde den Vertag gleich wieder kündigen und wohl keinen mehr bei Vodafone abschließen . 

Anbieter geben das Widerrufsrecht nicht, weil sie so nett sind. Sie geben es, weil es bei Vertragsabschlüssen über Fernabgabe (Telefon, Internet, Haustür) verpflichtend ist

Das ist im Shop anders. Du unterschreibst den Vertrag und kannst AGB und Vertragsinfos direkt einsehen. Damit gibt es kein Widerrufsrecht. Das ist übrigens bei anderen Anbietern nicht anders. Gehst du in einen "blauen" oder "magentafarbenen" Shop ist das Ergebnis genau das gleiche. 

reneromann
SuperUser
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Generell: Es gibt kein Widerrufsrecht bei Verträgen, die nicht über Fernabsatzwege abgeschlossen wurden.

 

Und was genau hast du denn überhaupt gewollt und was steht denn im Vetrag drin, den du vor Ort unterschrieben hast?

Oder fehlen dir eventuell Gutschriften wie die GigaKombi, die noch nicht gebucht wurde?

Jolly13
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo, 

Ich wollte eine Datenkarte für mein Tablet. 
Der Verkäufer meinte es wäre Black Week und er würde mir eine FamilyL Karte machen . Hat dann den Vertrag ohne meine Unterschrift rausgelassen . Hat es gemerkt und wieder alles storniert und nochmal von vorne. Diesmal mit Unterschrift. Wusste nicht das es im Shop anders ist als Online. Mein Fehler.Nur der Umgang als ich heut dort war geht gar nicht. Aussage geht keine Rücknahme auf Wiedersehen. Ausdrücklich auf keine Rüchtrittsfrist wurde ich nicht hingewiesen . Ja mein Pech . 

Ines75
SuperUser
SuperUser

Das ist natürlich blöd, denn Family L ist keine Datenkarte. Aber da deine Unterschrift drauf ist, gilt der Vertrag leider. 

Kein Shop muss darauf hinweisen, dass eine extra in Fernabgabegesetz geregelte Widerrufsfrist für Abschlüsse im Geschäft nicht gilt. Warum auch? Das Gesetz betrifft kein Ladengeschäft.

Plexi
Netz-Profi
Netz-Profi

Hallo @Jolly13 

die Family Card L kannst du selbstverständlich auch als reine Datenkarte verwenden – selbst wenn sie zusätzlich eine Telefoniefunktion bietet. Ich kenne deinen Haupttarif zwar nicht, jedoch verfügt die Family Card L über ein eigenes Datenvolumen von 100 GB, das du nach Verbrauch kostenfrei in 5-GB-Schritten erweitern kannst. In vielen Fällen ist die Family Card L daher als Datenkarte sinnvoller als eine klassische Red+ Data Karte ohne eigenes Inklusivvolumen. Aktuell sind die Family Card's auch relativ günstig.

Beachte bitte auch: In stationären Shops besteht tatsächlich kein Widerrufsrecht. Ein Widerrufsrecht muss nur bei Fernabsatzgeschäften ausdrücklich eingeräumt und hingewiesen werden – nicht umgekehrt.