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Lösung
am 27.11.2023 21:52
Guten Tag.
Meine Kündigung war zum 29.11 (bereits vor Monaten eingereicht). Nun wurde von o2 die Rufnummer zum 04.12 portiert (Vertrag läuft bereits).
Durch die Portierung scheint Vodafone meinen Kündigungstermin verschoben zu haben, in dem Gedanken Sie hätten mir was Gutes getan. Irrtum
Warum muss man als Kunde allem hinterher laufen? Wenn ich das nicht zufällig gesehen hätte, dann müsste ich mich unnötig später mit dem Support streiten, warum mir anteilig für Dezember geld abgezogen wird/wurde.
Wie kann ich meine Ursprüngliches Kündigungsdatum haben, mit dem geringsten Arbeitsaufwand? (ich habe keine Lust eine halbe Stunde in der Hotline zu verbringen)
Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
27.11.2023 23:28 - bearbeitet 27.11.2023 23:48
Hallo @JambalajaJimbo !
Das ist so alles völlig korrekt, nicht zu deinem Nachteil und entsprechend der gesetzlichen Regelungen des § 59 des TKG.
Dein bisheriger Anbieter Vodafone hatte somit durchaus einen Grund, denn er hält sich an die geltenden Regeln, die zum Vorteil des Kunden bestehen, damit dieser unterbrechungsfrei mit seiner Rufnummer bis zum vom Neuanbieter bestätigten Portierungstermin erreichbar ist. Damit hat der Kunde im Normalfall auch kein Problem.
Siehe auch hier auf den Infoseiten der Bundesnetzagentur:
Wenn Sie den Wechsel Ihres Telekommunikationsanbieters rechtzeitig eingeleitet haben, darf Ihr bisheriger Anbieter seine Leistung nicht einfach einstellen – auch nicht, wenn das Vertragsende erreicht ist. Er muss Sie so lange weiterversorgen, bis der Wechsel zum neuen Anbieter abgeschlossen ist.
Am Tag der Umschaltung Ihres Anschlusses darf Ihre Versorgung unterbrochen sein. Ihr neuer Anbieter kann auch eine längere Unterbrechung der Versorgung mit Ihnen vereinbaren. Im Fall einer ungewollten Versorgungsunterbrechung von mehr als einem Tag wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihren neuen Anbieter. In diesem Fall können Sie eine Weiterversorgung verlangen, die der neue Anbieter mit dem bisherigen Anbieter abstimmt.
Muss Ihr bisheriger Anbieter Sie weiterversorgen, hat er einen Anspruch auf Entgeltzahlung. Das gilt ab Beendigung des ursprünglichen Vertrags bis zur Umschaltung zum neuen Anbieter. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach den ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen, allerdings reduziert sich der Preis um die Hälfte. Das gilt nicht, wenn das Unternehmen nachweist, dass Sie das Scheitern des Anbieterwechsels zu verantworten haben. Die Abrechnung muss tagesgenau erfolgen. Ihr neuer Anbieter hat erst dann einen Anspruch auf Bezahlung, wenn der Wechsel zu diesem erfolgreich abgeschlossen ist."
27.11.2023 23:28 - bearbeitet 27.11.2023 23:48
Hallo @JambalajaJimbo !
Das ist so alles völlig korrekt, nicht zu deinem Nachteil und entsprechend der gesetzlichen Regelungen des § 59 des TKG.
Dein bisheriger Anbieter Vodafone hatte somit durchaus einen Grund, denn er hält sich an die geltenden Regeln, die zum Vorteil des Kunden bestehen, damit dieser unterbrechungsfrei mit seiner Rufnummer bis zum vom Neuanbieter bestätigten Portierungstermin erreichbar ist. Damit hat der Kunde im Normalfall auch kein Problem.
Siehe auch hier auf den Infoseiten der Bundesnetzagentur:
Wenn Sie den Wechsel Ihres Telekommunikationsanbieters rechtzeitig eingeleitet haben, darf Ihr bisheriger Anbieter seine Leistung nicht einfach einstellen – auch nicht, wenn das Vertragsende erreicht ist. Er muss Sie so lange weiterversorgen, bis der Wechsel zum neuen Anbieter abgeschlossen ist.
Am Tag der Umschaltung Ihres Anschlusses darf Ihre Versorgung unterbrochen sein. Ihr neuer Anbieter kann auch eine längere Unterbrechung der Versorgung mit Ihnen vereinbaren. Im Fall einer ungewollten Versorgungsunterbrechung von mehr als einem Tag wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihren neuen Anbieter. In diesem Fall können Sie eine Weiterversorgung verlangen, die der neue Anbieter mit dem bisherigen Anbieter abstimmt.
Muss Ihr bisheriger Anbieter Sie weiterversorgen, hat er einen Anspruch auf Entgeltzahlung. Das gilt ab Beendigung des ursprünglichen Vertrags bis zur Umschaltung zum neuen Anbieter. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach den ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen, allerdings reduziert sich der Preis um die Hälfte. Das gilt nicht, wenn das Unternehmen nachweist, dass Sie das Scheitern des Anbieterwechsels zu verantworten haben. Die Abrechnung muss tagesgenau erfolgen. Ihr neuer Anbieter hat erst dann einen Anspruch auf Bezahlung, wenn der Wechsel zu diesem erfolgreich abgeschlossen ist."
am 28.11.2023 09:09
Danke für die Antwort.
Das mag zwar schlüssig klingen, was ist aber wenn ich meine Nummer erst 60 Tage später mitnehmen will und mein Vertrag vom anderen Anbieter bereits läuft?
Ich möchte einfach nicht unnötig mehr zahlen, vorallem werden alle Verträge nach 24 monaten direkt deutlich teurer.
Vermutlich wäre das ganze nicht passiert, wenn ich die Rufnummer Mitnahme erst nach Vertragsende angestoßen hätte, mich ärgert es aber trotzdem. (auch wenn das was du geschrieben hast, den meisten anderen zusagen wird)
am 28.11.2023 12:05
@JambalajaJimbo du hast den Nagel auf dem Kopf getroffen. Wenn das später erst passiert wäre ,dann wäre die gesetzliche Regelung ja garnicht zum tragen gekommen. Man hat sich also über die Konstellation wie du sie hattest Gedanken gemacht und dadurch verhindert, das du plötzlich nicht mehr erreichbar gewesen wärst unter deiner alten Nummer. @ttwa2011 hat dir das ja auch so geschrieben. Alles andere ist Unsinn was du da schreibst.
am 28.11.2023 12:19
Hast du denn schon bei o2 angerufen und denen mitgeteilt, dass du auf gar keinen Fall eine Weiterversorgung wünscht? Wenn der Vertrag bei o2 schon aktiv ist und du nicht zwingend auf die Rufnummer angewiesen bist...
28.11.2023 12:29 - bearbeitet 28.11.2023 12:34
Wieso muss ich bei o2 anrufen? Von denen habe ich doch aktuell eine andere Nummer?
Die portieren doch nur meine Nummer zum 04.12 von Vodafone, aber ist es denen nicht egal ob der Vertrag seitens Vodafone läuft oder nicht?
@Dieter1950 Warum genau ist es Unsinn?
Ich meinem Fall will ich 4 Tage auf meine Rufnummer verzichten um nicht anteilig 4 Tage weiter Geld zu zahlen. Ich bin seit 1 Woche bereits bei o2 unter einer anderen Rufnummer erreichbar, das reicht mir auch (schließlich hab ich mobiles Internet).
am 28.11.2023 13:39
@JambalajaJimbo schrieb:
Wieso muss ich bei o2 anrufen? Von denen habe ich doch aktuell eine andere Nummer?
Die portieren doch nur meine Nummer zum 04.12 von Vodafone, aber ist es denen nicht egal ob der Vertrag seitens Vodafone läuft oder nicht?
Wie bereits von dir oben selbst festgestellt musst du dich vorab informieren und dann entsprechend handeln und die Portierung nach Vertragsende beauftragen. Der aus deiner Sicht bestehende Fehler liegt weder bei Vodafone noch bei deinem neuen Anbieter.
Es geht um anteilig 4 Tage. Somit sicherlich kein hoher Betrag. Ich würde das als "Lehrgeld" abbuchen und in Zukunft entsprechend informiert handeln.
am 28.11.2023 14:00
@JambalajaJimbo es ist doch dazu alles gesagt. Nur weil du den ganzen Prozess verkehrt angegangen bist, wird dir für 4 Tage zusätzlich eine Gebühr berechnent die aber rechtens ist nach dem TKG. Man hätte sich j auch vorher einmal schlau machen können und somit diese kleine Überraschung vermieden. Du hast jetzt genug Infos dazu erhalten und kannst beruhigt schlafen gehen.
15.09.2024 09:25 - bearbeitet 15.09.2024 09:41
Hallo zusammen,
das Thema ist zwar schon etwas älter, ich habe aber noch etwas Diskussionsbedarf bzw. sehe ich das etwas anders:
§ 59 Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme (TKG)
Satz 2 Abs. 1: "Die Anbieter müssen bei einem Anbieterwechsel sicherstellen, dass die Leistung des abgebenden Anbieters gegenüber dem Endnutzer nicht unterbrochen wird, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen, es sei denn, der Endnutzer verlangt dies."
Das hat der Kunde hier eindeutig und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht:
@JambalajaJimbo schrieb:Guten Tag.
Meine Kündigung war zum 29.11 (bereits vor Monaten eingereicht). Nun wurde von o2 die Rufnummer zum 04.12 portiert (Vertrag läuft bereits).
Wie kann ich meine Ursprüngliches Kündigungsdatum haben, mit dem geringsten Arbeitsaufwand? (ich habe keine Lust eine halbe Stunde in der Hotline zu verbringen)
Er ist bereits durch den laufenden Vertrag des neuen Anbieters versorgt und benötigt deshalb die Weiterversorgung des abgebenden Anbieters nicht. Der Kunde muss sich an dieser Stelle auch gar nicht begründen. Die Erklärung des Verzichts auf Weiterversorgung reicht aus.
Somit hat der alte Vertrag (Weiterversorgung), spätestens mit Zeitpunkt der Erklärung des Kunden, zu enden. Eine "Weiterversorgung" darüber hinaus wäre m. M. n. rechtswidrig.
Die Portierung der Rufnummer dauert seine Bearbeitungszeit und ist auch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Genau das darf und kann nicht zu Lasten des Kunden gehen.
15.09.2024 16:28 - bearbeitet 15.09.2024 16:29
@Gelöschter User
Dann ist aber O2 der Ansprechpartner. Wenn O2 nicht zum gekündigten Datum portieren kann oder möchte, kann das nicht VF angelastet werden, die sich gesetzeskonform verhalten haben. Dann darf sich der TE beim neuen Anbieter kundig machen, wie er die Differenz erstattet bekommt.
VF muss unterbrechungsfrei weiterversorgen.