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Antwort
Lösung
am 22.12.2023 14:50
Hallo zusammen,
ich möchte für meinen Vater mit selbstständigen Vorteil einen Vertrag abschließen.
Er ist ausschließlich in Deutschland wohnhaft, jedoch in Österreich selbstständig. Er hat also ein aktives Einzelunternehmen in Österreich, welche auf seinen Namen läuft.
Ich habe die Kundenbetreuung angerufen und gefragt, ob die österreichische Selbstständigkeit für selbstständigen Vorteil akzeptiert wird. Ich bin der Meinung bin, dass für den Nachweis der Selbstständigkeit der Ort der Selbstständigkeit innerhalb EU irrelevant ist, solange man in Deutschland wohnhaft ist. Auf Verlangen können wir die Selbstständigkeit mit österreichischen Gewerbeschein, Handelsregistereintrag etc. nachweisen.?
Jedoch konnte mir niemand am Telefon helfen. Mir wurde gesagt, ich solle zuerst den Vertrag abschließen und dann die Dokumente einreichen. Dann wird es entschieden, ob es akzeptiert wird oder nicht.
Auch in Info-Blatt 548 steht es drin, dass man für die Legitimation einen gültigen Gewerbenachweis vorlegen soll. Da ist von Deutschland oder Ausland nicht die Rede. Kann man jetzt hier den österreichischen Gewerbenachweis vorlegen
Wie kann ich eine genaue Antwort dazu erhalten, ob wir mit österreichischen Selbstständigkeit vom selbstständigen Vorteil profitieren können?
Danke für die Antworten im Voraus.
am 22.12.2023 20:38
Ein Handelsregisterauszug ( EU-weit) wird akzeptiert...