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am 18.03.2021 19:27
Hi,
man kann nach §1922 BGB als Erbe sogar den Mietvertrag übernehmen.
Bei einem normalen privaten Mobilfunkvertrag war es bei meiner Recherche auch möglich.
Nur ist es auch auf einem Rahmenvertrag ( Business) anwendbar?
Liebe Grüße
am 18.03.2021 20:03
Die Erbengemeinschaft(!) tritt als Rechtsnachfolger in alle Verträge 1:1 ein.
Die Frage ist nur: Wer ist der Vertragspartner - war es der Verstorbene -oder- ist es eine Firma. Gerade wenn der Verstorbene Angesteller in einer Firma war und der Vertrag aber über die Firma geschlossen wurde, kann es durchaus sein, dass ihr als Erben keinerlei Anspruch habt, weil der Verstorbene nie Vertragspartner war, sondern lediglich im Rahmen seines Angestelltenverhältnisses (welches mit dem Tod endete) den Firmenvertrag nutzen durfte.
18.03.2021 20:19 - bearbeitet 18.03.2021 20:27
Der Vertragspartner war eine natürliche Person.
Es handelt sich dabei um einen Rahmenvertrag einer Staatlichen Behörde.
Jedoch war und ist die Benutzung ausschließlich Privat und auch als Pensionär wird er nicht gekündigt.
Man bekommt nur die Hardware 20% günstiger und das er unter einem Business Tarif läuft.
am 18.03.2021 20:41
Dann dürfte der Vertrag so nicht übernehmbar sein - weil er an die Behörde geknüpft ist.
Bzw. ihr könnt den Vertrag dann zwar übernehmen um z.B. die Rufnummer zu sichern, aber die Rabatte entfallen dann definitiv, weil ihr nicht zum berechtigten Personenkreis gehört.