Paigo Inkasse Mahnverfahren
Huelk
Forum-Checker
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Guten Tag,

Ich habe am 29.08. einen Brief von Paigo mit einer Forderung von 176,87 Euro im Briefkasten gehabt.

In den Schreiben stand, dass das Mahnverfahren am 29.08. eingeleitet wird.

Auf dem Schreiben ist der 22.08. vermerkt

Laut dem Schreiben habe ich von Mai 2015 bis Juni 2020 einen Vertrag monatlich bezahlt, aber dann nicht mehr.

Ich habe mit Paigo telefoniert und Sie sagten, sie konnten mich nicht postalisch erreichen, aber ich wohne schon seit 2018 in meiner aktuellen Wohnung.

Ich habe also nie eine Mahnung gesehen.

Die Rufnummer und die Kundennummer kenne ich nicht und mir ist nicht bewusst, dass ich solch einen Vertrag jemals abgeschlossen habe.

Ich habe erst mal Widerspruch bei Paigo eingelegt.

Wie verhalte ich mich hier am besten ?

Vielen Dank!!

Grüße

Nils

 

2 Antworten 2
reneromann
SuperUser
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@Huelk  schrieb:

Ich habe mit Paigo telefoniert und Sie sagten, sie konnten mich nicht postalisch erreichen, aber ich wohne schon seit 2018 in meiner aktuellen Wohnung.


Mit denen telefoniert man nicht - das hilft nicht weiter, weil die nicht helfen wollen, sondern nur auf ihr Geld aus sind. Mit Inkassobüros kommuniziert man generell nur schriftlich in nachweisbarer Form, z.B. per Fax oder per Einschreiben.

 


@Huelk  schrieb:

Ich habe also nie eine Mahnung gesehen.


Das spielt keine Rolle - bei Zahlungen, die nach dem Kalender geschuldet sind, also z.B. monatlichen Grundgebühren, bedarf es keiner (separaten) Mahnung, damit die Forderung überfällig ist - hier reicht alleine das Verstreichen des Bezugszeitraums.

 


@Huelk  schrieb:

Die Rufnummer und die Kundennummer kenne ich nicht und mir ist nicht bewusst, dass ich solch einen Vertrag jemals abgeschlossen habe.


Das wäre ein Grund, eine Anfechtung an Paigo zu schicken - denn Paigo muss hier im Zweifel "die Hosen runterlassen" und den Nachweis antreten, dass der Vertrag existiert und die Rechnungen berechtigt sind.

 


@Huelk  schrieb:

Ich habe erst mal Widerspruch bei Paigo eingelegt.


Hoffentlich schriftlich... aber das ist, wenn du der Meinung bist, das kein Vertrag bestand, der einzig sinnvolle Weg.

 


@Huelk  schrieb:

Wie verhalte ich mich hier am besten ?


Im Zweifel solltest du dich an einen Anwalt zur Beratung und ggfs. Mandatsübernahme wenden...

Telefonieren kannst du mit denen schon, das ist auch in Ordnung. Aber du solltest im Hinterkopf behalten, das die nicht dir Helfen wollen, die wollen die Kohle eintreiben welche sie in Vorleistung gebracht haben.


Fordere bei denen, schriftlich, die dem Inkasso zugrundeliegenden Dokumente an (Vertragsunterlagen, Buchungslisten, Abtretungserklärungen etc. Ganz wichtig sind Belege auf denen man das Konto sieht von welchem das Geld mal eingezogen wurde.). Und widersprich vorsorglich der Forderung bis diese überprüfft wird.

Der Satz, das du anwaltlicher Hilfe versichert bist kann auch nicht schaden.

 

Es gab Zeiten, da haben windige Shops die einfach nur Partner von Vodafone waren bei Vertragsabschluss gleich noch einen zweiten gemacht und das über Strohkonten eine gewisse Zeit bedient und dann, nachdem die Wiederrufsfrist (da in dem Fall das Fernabsatzgesetz Anwendung findet)  abgelaufen war, die Zahlungen gecancelt.

 

War selber schon davon betroffen vor vielen Jahren.