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Lösung

Nicht gewähren der Bereitstellungsfreistellung mit System?
MTGL
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo zusammen,

 

wir haben mittlerweile zwei Verträge bei Vodafone (Cable Max 1000 und Smart Lite Spezial). Bei beiden wurde mit einer Bereitstellungsfreistellung geworben, d.h. ich sollte keinerlei Kosten zahlen müssen, so lange der Vorvertrag noch aktiv ist und konnte den neuen Vertrag aber schon nutzen.

Leider hat das bei beiden Verträgen nicht funktioniert. Ich habe den Kundenservice bezüglich das Kabelvertrages schon mehrfach kontaktiert und dabei auch die Mails beigefügt, in denen ich mir hatte im Vorfeld bestätigen lassen, dass das auch in meinem Fall gilt. Das geht nun seit mehreren Monaten und jetzt musste ich bemerken, dass bei meinem Mobilfunkvertrag das gleiche Problem aufgetreten ist. Ich möchte hier nur ungern wieder von Pontius zu Pilatus geschickt werden, ohne dass man das Problem löst. Ich wurde von mehreren Freunden gewarnt, einen Vertrag bei Vodafone abzuschließen und ich hätte auf sie hören sollen... In über 10 Jahren ist mir sowas bei congstar nicht passiert.

 

Hat jemand das gleiche Problem? Wie kommt man hier zu einer Lösung? Ich bin kurz davor, einen Anwalt einzuschalten, da es hier in Summe um mittlerweile über 200 Euro geht. Die beste Ausrede war bis jetzt, dass man unsere Telefonnummer damals (gegen unseren Willen) portiert hatte und das deshalb plötzlich doch nicht gilt. Dadurch kamen dann alle Anrufe in unserer neuen Wohnung an, während wir noch in der alten wohnten (bzw. durfte die Fritzbox sie dann wieder zurück umleiten).

 

Vielen Dank für eure Mühe!

 

Viele Grüße

MTGL

2 Antworten 2
MasterScorpion
SuperUser
SuperUser

Es gibt eine Bereitstellungsgebühr und die Erstattung für den Basispreis wenn ein Wechselangebot angenommen wird oder auch Restlaufzeit Übernahme oder ähnliches.

Das Wort Konstrukt da oben kickt dich fast schon aus der Leitung.

 

Wer hat die Kündigung der Altanbieter durchgeführt? 

 

 

Im Forum gibt es keinen Support mehr - Kontaktmöglichkeiten

 

Es geht um die Erstattung des Basispreises für die Restlaufzeit des alten Vertrages. Das wurde damals mit eben diesem Wortungetüm bezeichnet bzw. alternativ mit Restlaufzeitprogramm oder Restlaufzeitbefreiung. 

 

Vodafone hat jeweils für mich gekündigt.