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Neuen Mobilfunkvertrag abschließen, alten Kündigen möglich?
Kanaba
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo zusammen,

 

vieleicht kann mir hier jemand die Frage beantworten. Ich würde gerne das Samsung Galaxy s24+ über Samsung vorbestellen mit einem Vodafone Vertrag. Die Konditionen sind in meinen Augen sehr attraktiv (siehe Bild). 

Kanaba_0-1706355506504.png

Ich bin aktuell Kunde bei Vodafone und mein Vetrag läuft bis Juli. Da dieser aber ein "GigaMobil Young M ohne Smartphone" für 14,98€ ist wäre der neue Vertrag ja quasi ein "Upgrade". Daher stellt sich mir die Frage, ob ich den alten dann vorzeitig kündigen kann? Der Wechselbonus beim neuen Vertrag würde verständlicherweise entfallen. Vieleicht hat hier jemand Erfahrung.

Vielen Dank im voraus

4 Antworten 4
Dieter1950
SuperUser
SuperUser

@Kanaba grundsätzlich sollte das möglich sein .Ich würde dazu aber den Kundenservice kontaktieren um en genauen Ablauf und die neuen Konditionen zu besprechen.

https://forum.vodafone.de/t5/Vodafone-News/Dein-Kontakt-zu-Vodafone/m-p/1912292

ExO90
Netz-Profi
Netz-Profi

Es ist leider nicht möglich einen Vertrag bei einem gleichen Unternehmen vorzeitig aus den von Dir genannten Grund zu kündigen. Der neue Vertrag ist ein neuer Vertrag, bitte lies Dir den Vertrag genau durch. Der Vertrag ist neu, das bedeutet Du bekommst eine neue Rufnummer eine neue Kundennummer etc. Daher ist dies nicht als "Upgrade" anzusehen. Deine alte Rufnummer kannst Du daher auch nicht mitnehmen, dass ist dann die Downside bei einem neuen Vertrag mit besseren Konditionen.

MasterScorpion
SuperUser
SuperUser

Jein.

Als Vertragsverlängerung ist es meist/manchmal möglich die Neukundenkonditionen zu bekommen.

Sollte der Vertrag länger als drei Monate noch laufen fällt das meist aber flach.

 

Gr3g
Giga-Genie
Giga-Genie

Das ist ein SMART S-Tarif, der über Fachhändler vertrieben wird, also ein anderes Portfolio als dein Gigamobil YOUNG. Ich bezweifle, dass dies als Upgrade angesehen wird bzw. dass Vodafone deinen Vorschlag als attraktiv einstuft.^^

Zudem ist es im Vertragsrecht nicht vorgesehen, einen Vertrag zugunsten eines anderen vorzeitig zu beenden...