Frage
Antwort
Lösung
am 17.01.2024 10:55
Hallo,
siehe Betreff... In der erfolgten Kü.-Bestätigung wird darauf hingewiesen, ich möge bzgl. der Rufnummernmitnahme VOR dem offiziellen Vertragsende (= 21.2.24) ein Opt-In setzen. Dies habe ich gemacht, es passiert trotzdem NICHTS. Ok, mir ist klar, Vodafone hat an mir als gekündigter Kunde offenbar kein Interesse mehr. Aber ist denn wenigstens gesichert, dass ich ab o.g. Kündigungsdatum meine bisherige Rufnummer weiterverwenden kann?
Danke für einen Tipp und viele Grüße
am 17.01.2024 14:06
Wann ist denn Vertragsbeginn bei deinem neuen Anbieter?
am 17.01.2024 16:47
Verstehe ich nicht, die Portierung beauftragst du über deinen neuen Anbieter, das hat mit Vodafone rein gar nichts mehr zu tun. Nur wenn du die Rufnummer vorzeitig - also vor deinem Kündigungsdatum mitnehmen möchtest - dann benötigst du ein OPT-IN...
Was sagt denn dein neuer Anbieter zum Stand der Portierung?