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Lösung
am 20.04.2023 07:56
Hallo zusammen,
ich habe per Einschreiben mit Rückschein wegen der Erhöhung der Grundgebühr mein Sonderkündigungsrecht wahrgenommen. Das Einschreiben ging Vodafone in Ratingen am 14.3.2023 zu und wurde gegengezeichnet, der Beleg liegt vor.
Dennoch läuft mein Vertrag weiter. Mehrfache Nachfragen beim Kundenservice haben keine Abhilfe gebracht, außer dass mir eine Kündigungsbestätigung zugeschickt wurde, allerdings zum Vertragslaufzeitende 2024 und nicht zum 1. Mai 2023 (frühester Termin für Sonderkündigung).
Was kann ich jetzt noch tun? Ich will nicht direkt zum Anwalt rennen oder das Lastschriftmandat widerrufen, zumal ich ja auf Zusammenarbeit seitens Vodafone angewiesen bin, um meine Rufnummer zum neuen Anbieter mitzunehmen.
Bin für jede Hilfe dankbar!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
20.04.2023 11:07 - bearbeitet 20.04.2023 11:08
Das Sonderkündigungsrecht betrifft dann einzig und allein den Kabel-Internetvertrag, NICHT den Mobilfunkvertrag.
Kündigst du den Kabel-Internetvertrag entfällt zwar damit auch automatisch die GigaKombi, aber dieser Entfall der GigaKombi (und damit einhergehend der Wegfall der Gutschrift der 10 € bei der Mobilfunkrechnung sowie dem Entfall des zusätzlichen Datenvolumens) berechtigt NICHT zu einer Sonderkündigung des Mobilfunkvertrages!
Mal ganz davon abgesehen: Warum schickst du eine Kündigung nach Ratingen, wenn doch in dem Schreiben von Vodafone West klipp und klar steht, dass du die Kündigung nach Bochum zu schicken hast?
am 20.04.2023 09:16
Warum sollte dir die Grundgebühr erhöht werden? Ist es nicht eher so, dass ein Rabatt ausgelaufen ist?
Sollte tatsächlich ein Rabatt ausgelaufen sein, dann gibt es kein Sonderkündigungsrecht, denn es war von Anfang an bekannt, dass die Kosten steigen.
Die Grundgebühren werden derzeit im Festnetz bzw. Internettarifen erhöht, aber meiner Meinung nach nicht im Mobilfunk.
20.04.2023 10:41 - bearbeitet 20.04.2023 10:41
Hallo @a12345678 ,
auch mir ist noch nicht ganz klar, welche Art von Grundgebührerhöhung hier gemeint ist.
Handelt es sich evtl. um folgendes Scenario? Kabel Internet + Mobilfunk mit GIGAkombi und entsprechender Rabattierung?
In diesem Fall wäre es so, dass eine Sonderkündigung des Kabelvertrags aufgrund der Grundgebührerhöhung kein Sonderkündigungsrecht für den Mobilfunkvertrag mit sich bringt. Der Wegfall eines berechtigten Vertrags (egal ob wegen Sonderkündigung, Umzug mit Nichtverfügbarkeit oder was auch immer) führt zwar zum Wegfall der GIGAkombi, bedeutet aber nicht, dass der andere Vertrag mitgekündigt werden kann.
Viele Grüße, Ines
20.04.2023 10:55 - bearbeitet 20.04.2023 11:02
Hier der Wortlaut der Mail seitens Vodafone:
Leider sind auch wir von der allgemeinen Kostenentwicklung betroffen. So stellt uns z. B. die Erhöhung der Energiepreise für den Betrieb unserer Netze vor große Herausforderungen. Deshalb müssen wir nun unsere Preise anpassen. Wir wollen diese Auswirkungen für Sie so gering wie möglich halten. Ab dem 01. Mai 2023 beträgt Ihr neuer monatlicher Basispreis daher 44,98 Euro statt 39,98 Euro. Die Anpassung finden Sie auf Ihrer Rechnung gesondert ausgewiesen.
am 20.04.2023 10:56
Und weiters:
Ihr Vertrag läuft automatisch zum neuen Preis weiter. Sie müssen nichts tun. Sie sind nicht einverstanden? Dann können Sie Ihren Vertrag ohne Kosten und ohne Einhaltung einer Frist – innerhalb von 3 Monaten ab Erhalt dieses Schreibens – außerordentlich kündigen, z. B. per Brief an Vodafone West GmbH, Kunden‑Service‑Center, Stichwort „Preisanpassung“, Postfach 10 13 30, 44713 Bochum. Die Kündigung gilt frühestens mit Wirkung zum Ablauf des 30. April 2023. Ihr Recht, den Vertrag ordentlich zu kündigen, gilt weiterhin.
20.04.2023 11:07 - bearbeitet 20.04.2023 11:08
Das Sonderkündigungsrecht betrifft dann einzig und allein den Kabel-Internetvertrag, NICHT den Mobilfunkvertrag.
Kündigst du den Kabel-Internetvertrag entfällt zwar damit auch automatisch die GigaKombi, aber dieser Entfall der GigaKombi (und damit einhergehend der Wegfall der Gutschrift der 10 € bei der Mobilfunkrechnung sowie dem Entfall des zusätzlichen Datenvolumens) berechtigt NICHT zu einer Sonderkündigung des Mobilfunkvertrages!
Mal ganz davon abgesehen: Warum schickst du eine Kündigung nach Ratingen, wenn doch in dem Schreiben von Vodafone West klipp und klar steht, dass du die Kündigung nach Bochum zu schicken hast?