abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du 
1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Mobilfunk-Papierrechung kostet angeblich 5 Euro?
ber210
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Ich habe einen Mobilfunkvertrag mit Vodafone abgeschlossen. So weit so gut. Ich habe auch schon meine E-Mail bestätigt. Nur leider ist bei mir noch nichts außer der Portierungsbestätigung angekommen. Keine Vertragsunterlagen - keine Rechnung. Aus Neugier habe ich mich deshalb mal im Vodafone-Portal registriert und direkt gesehen, dass dort eine Rechnung vom 2. Mai hinterlegt ist! Per Mail wurde ich darüber nicht informiert. Und per Post habe ich auch noch gar nichts von Vodafone bekommen - weder eine Rechnung noch eine Vertragsbestätigung. Ich habe im Online-Portal auch direkt gesehen, dass Vodafone den Online-Versand der Rechnung automatisch eingestellt hat. Das will ich aber gar nicht. Über den Chatbot konnte ich die Papierrechnung nicht aktivieren, dann habe ich also beim Kundenservice angerufen. Dort teilte mir die Dame mit, dass der Versand einer Papierrechnung 5 Euro!!! kosten würde. Wie zur Hölle kommt man denn bitte auf 5 Euro? Ein Standardbrief kostet 85 Cent, für Geschäftskunden wie Vodafone wahrscheinlich sogar noch weniger. Eigentlich dürfen Privatkunden überhaupt keine Entgelte für Papierrechnungen (mehr) berechnet werden. Deshalb steht im Vodafone Infodok ja auch, dass die Papierrechnung für Privatkunden kostenlos ist. Wieso sagt mir dann die Mitarbeiterin am Telefon etwas anderes? Ich will eine Papierrechnung bekommen - und zwar kostenlos. Nur wie?

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen

@ber210  schrieb:

Nein, die Erstellung einer Papierrechnung ist KEINE grundsätzliche Vertragspflicht! Nur die Erstellung einer Rechnung ist eine solche!

 

Falsch! Die Erstellung einer Papierrechnung gehört zur Vertragspflicht eines Mobilfunkanbieters. Der Kunde kann eine kostenlose Papierrechnung fordern; der Mobilfunkanbieter darf hierfür keine weiteren Gebühren verlangen und muss dieser Forderung nachkommen. Das hat der BGH bereits 2014 entschieden. Das Urteil findest du als PDF hier (bitte erst durchlesen!): https://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/Drillisch-Telecom-BGH-III-ZR-32-14-SIM-Card-Papier...


Schön - blöd für dich, dass das Urteil von mir 2017 vom BGH gefällt wurde und eben jenes Urteil von 2014 ersetzt.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

17 Antworten 17
MasterScorpion
SuperUser
SuperUser

Du kannst auf Papierrechnung kostenlos umstellen. (Für zukünftige Rechnungen)

Wenn du die bereits erstellte Rechnung haben möchtest - also eine Rechnungskopie - kostet das 5€.

 

5€=0,85€ + MA + Druck (Tinte,Verschleiß etc.) + Papier (Umschlag,Brief,etc) + Steuer + etc.

 

"Ein Standardbrief kostet 85 Cent, für Geschäftskunden wie Vodafone wahrscheinlich sogar noch weniger. "

Die Post macht bei Briefen keinen Unterschied.

Erst Pakete werden interessant.

reneromann
SuperUser
SuperUser

Außerdem: Wo steht, dass eine Papierrechnung kostenlos sein muss?

 

In den AGB zum Vertrag ist geregelt, dass du eine Onlinerechnung bekommst -- wenn du gerne Papier haben möchtest, kannst du sie dir selbst herunterladen und ausdrucken. Eine gesetzliche Pflicht zur Verfügungstellung einer kostenlosen Papierrechnung besteht jedoch nicht - insbesondere dann nicht, wenn der Vertrag einen Internetzugang enthält und/oder online abgeschlossen wurde.

Das ist natürlich kompletter Unsinn. Deine ganzen Informationen basieren ja noch auf dem rechtlichen Stand von 2010 und früher. Im aktuellen Infodok (Mai 2024) steht ausdrücklich auf Seite 57, dass die Papierrechnung für Privatkunden und Kleingewerbe-Treibende sowie kleine Firmenkunden kostenlos ist. Kostenlos bedeutet gratis, 0 Euro, kostet nix! Darüber hinaus ist die Erstellung einer Papierrechnung eine grundsätzliche Vertragspflicht eines Mobilfunkanbieters. Für diese Leistung darf ein Mobilfunkanbieter (geklagt wurde in der Vergangenheit auch gegen Vodafone) laut OLG Düsseldorf, dem OLG München und dem BGH keine zusätzlichen Gebühren erheben! Das gilt laut den Gerichten auch für online abgeschlossene Verträge. Ob im Vertrag ein Internetzugang vereinbart ist, ist hier nicht relevant. 

Und wie komme ich jetzt an meine kostenlose Papierrechnung? Ich habe soeben erneut angerufen und diesmal hat mir ein netter Herr schon wieder mitgeteilt, dass Papier-Rechnungen 5 Euro (jede einzelne) kosten würden. Woher haben die alle nur diese Info? Ich rufe morgen zum dritten Mal an und schaue mal, wie die Mitarbeiter reagieren, wenn ich sie auf den Infodok anspreche. Notfalls muss ich die Papierrechnung per Post und Kopie der Seite 57 aus dem Infodok in Auftrag geben.



Doch, die Deutsche Post macht bei Briefen sehr wohl einen Unterschied zwischen Geschäfts- und Privatkunden. Für die Preisgestaltung von Paketdienstleistungen ist die Deutsche Post im Übrigen nicht zuständig. Davon abgesehen, dass Vodafone sowieso mit GLS verschickt.


@ber210  schrieb:

Darüber hinaus ist die Erstellung einer Papierrechnung eine grundsätzliche Vertragspflicht eines Mobilfunkanbieters.


Nein, die Erstellung einer Papierrechnung ist KEINE grundsätzliche Vertragspflicht! Nur die Erstellung einer Rechnung ist eine solche! Das ist ein wesentlicher Unterschied! Genau das hat übrigens auch der BGH mit seinem Urteil vom 19.01.17, AZ III ZR 296/16 klargestellt!

 


@ber210  schrieb:

Für diese Leistung darf ein Mobilfunkanbieter (geklagt wurde in der Vergangenheit auch gegen Vodafone) laut OLG Düsseldorf, dem OLG München und dem BGH keine zusätzlichen Gebühren erheben! Das gilt laut den Gerichten auch für online abgeschlossene Verträge. Ob im Vertrag ein Internetzugang vereinbart ist, ist hier nicht relevant. 


Dann mal her mit den Aktenzeichen - aus dem o.g. Urteil kann man keine Pflicht zur kostenlosen Zusendung einer Papierrechnung ableiten.

 

Und davon abgesehen:

Für bereits in der Vergangenheit erstellte und im Kundenportal hinterlegte Rechnungen würden eventuelle Regelungen eh nicht greifen, weil es sich dann nicht um die Erstschrift der Rechnung handelt, sondern um eine kostenpflichtige ZWEITschrift aus dem Archiv.

Nein, die Erstellung einer Papierrechnung ist KEINE grundsätzliche Vertragspflicht! Nur die Erstellung einer Rechnung ist eine solche!

 

Falsch! Die Erstellung einer Papierrechnung gehört zur Vertragspflicht eines Mobilfunkanbieters. Der Kunde kann eine kostenlose Papierrechnung fordern; der Mobilfunkanbieter darf hierfür keine weiteren Gebühren verlangen und muss dieser Forderung nachkommen. Das hat der BGH bereits 2014 entschieden. Das Urteil findest du als PDF hier (bitte erst durchlesen!): https://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/Drillisch-Telecom-BGH-III-ZR-32-14-SIM-Card-Papier...

 

Laut Infodok ist die Papier-Rechnung bei Vodafone ja auch kostenlos. Punkt, Aus, Ende. Wenn im Infodok steht, dass die Papier-Rechnung kostenlos ist, dann hat Vodafone diese auch kostenlos zu erstellen. Vodafone muss sich schon an seine eigenen vertraglichen Bedingungen halten. Ich kann meinem Chef ja auch nicht sagen, dass ich morgen um 8 zur Arbeit komme und dann erst um 10 Uhr auf der Matte stehen.

 

aus dem o.g. Urteil kann man keine Pflicht zur kostenlosen Zusendung einer Papierrechnung ableiten.

Weil du dir das falsche Urteil herausgesucht hast. Peinlicher geht's nicht, oder?

 

PS: Vodafone muss mir die Erstschrift ja auch einmal zustellen! Von einer Zweitschrift kann hier nicht die Rede sein, denn ohne Erstschrift keine Zweitschrift. Einfache Mathematik! Die Rechnung wurde mir weder per Mail noch per Post zugeschickt.

 

 

Gar nicht. Meines Wissens ist bei VF die Onlinerechnung voreingestellt. Sprich, du kannst dir diese Rechnung aus deinem Account herunterladen und selbst ausdrucken. 

 

Stellst du auf Versand einer Papierrechnung um, gilt das für zukünftige Rechnungsperioden, allerdings nicht mehr für vergangene Perioden. 

Möchtest du diese ebenfalls als Papierrechnung zugesandt haben, gilt das als Kopie und kostet 5 €. 

 

Daher mein Tipp: Lade dir die in deinem Konto bereits bereitgestellte Rechnung herunter und drucke sie selbst aus. Dann hast du auch eine Papierrechnung und diese kostenfrei. 👍😃

ber210
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Es ist immer wieder erstaunlich, wie viele Menschen hier mit den Begriffen „Infodok“, „Seite 57“ und „BGH“ nichts, aber wirklich überhaupt nichts anzufangen wissen. Laut Infodok ist die Papier-Rechnung doch kostenlos - wie kommst du denn jetzt auf eine Kopie? Die will ich doch gar nicht - weder kostenlos noch für 5 Euro. Ich will einfach nur eine ganz normale Rechnung zu meinem Handyvertrag, die mir der Briefträger in einem Umschlag in meinen Briefkasten wirft. Das soll doch laut Infodok auf Seite 57 kostenlos sein. Kostenlos, nicht für 5 Euro!

 

Lade dir die in deinem Konto bereits bereitgestellte Rechnung herunter und drucke sie selbst aus. Dann hast du auch eine Papierrechnung und diese kostenfrei. 👍😃

Wow - wie genial ist das denn? Darauf wäre ich in meinem ganzen Leben nicht gekommen. Gut, dass du das erwähnt hast! Muss ich gleich mal ausprobieren - dieses kostenlose Drucken, ganz ohne Kosten für Drucker, Strom, Papier und Patronen. Wo muss ich mich melden? *Ironie off*


@ber210  schrieb:

Nein, die Erstellung einer Papierrechnung ist KEINE grundsätzliche Vertragspflicht! Nur die Erstellung einer Rechnung ist eine solche!

 

Falsch! Die Erstellung einer Papierrechnung gehört zur Vertragspflicht eines Mobilfunkanbieters. Der Kunde kann eine kostenlose Papierrechnung fordern; der Mobilfunkanbieter darf hierfür keine weiteren Gebühren verlangen und muss dieser Forderung nachkommen. Das hat der BGH bereits 2014 entschieden. Das Urteil findest du als PDF hier (bitte erst durchlesen!): https://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/Drillisch-Telecom-BGH-III-ZR-32-14-SIM-Card-Papier...


Schön - blöd für dich, dass das Urteil von mir 2017 vom BGH gefällt wurde und eben jenes Urteil von 2014 ersetzt.