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Antwort
Lösung
am 26.08.2023 11:52
Guten Tag zusammen,
aufgrund der allg. Preiserhöhung hatte ich gekündigt und wurde zwecks neuer Verträge zurückgerufen. Am 11.08 sollte mein Vertrag deaktiviert werden.
Ich bat die Mitarbeiterin am Telefon mir das von ihr genannte Angebot zuzuschicken und die Kündigung rauszunehmen, da ich eines der Angebote annehmen oder anderweitig bei Vodafone verlängern werde. Sie bestätigte dies. Heute, 15 Tage später ist meine Leitung laut Hotline deaktiviert und ich werde nicht mehr als Internet, nur noch als Mobilfunkkunde aufgeführt. Leitung aktivieren geht nicht ohne Neuvertrag, der deutlich teurer ist.
wo und wie kann ich das bemängeln, das mir am Telefon (klar ist nicht schriftlich) was anderes gesagt wurde / das problem lösen ? Ein neuer Vertrag wird Wochen dauern, Wochen die ich jetzt ohne Internet rumhocke.
Danke und Lg
Gelöst! Gehe zu Lösung.
26.08.2023 12:01 - bearbeitet 26.08.2023 12:02
gar nichts, denn niemand war bei dem Gespräch dabei und somit hast du keine Chance dies zu beweisen.
26.08.2023 12:01 - bearbeitet 26.08.2023 12:02
gar nichts, denn niemand war bei dem Gespräch dabei und somit hast du keine Chance dies zu beweisen.
am 26.08.2023 14:08
Und davon abgesehen:
Eine Kündigung ist final - wenn du also eine Kündigung schriftlich geschickt hast, dann gibt's ohne Anschlussvertrag kein mündliches Zurück.
am 26.08.2023 15:48
Prinzipiell richtig aber es war eine außerordentliche Kündigung und meine Mindestlaufzeit läuft bis nächstes Jahr, vondaher sehr wohl möglich ohne Anschlussgeschäft, da dass Hauptgeschäft noch läuft bzw. laufen sollte.
am 26.08.2023 15:59
Ob reguläre Kündigung oder außerordentliche Kündigung spielt keine Rolle -- mit Empfang der Kündigung entfaltet diese ihre Wirkung!
Und eine Kündigung ist (rechtlich gesehen) endgültig - die kann nicht einfach (einseitig) zurückgenommen werden, sondern es bedarf dann (aus rechtlicher Sicht) IMMER einem Anschlussvertrag! Wenn du keinen solchen Anschlussvertrag abgeschlossen hast, ist das dein Problem -- der Vertragspartner ist jedoch NICHT verpflichtet, den (alten) Vertrag wieder aufleben zu lassen.