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Lösung
am 05.03.2025 13:55
Hallo,
ich habe ein Problem bzgl Cashback bei meinem jüngst abgeschlossenen Mobilfunkvertrags - an der Servicehotline konnte man mir nicht helfen und bat mich darum, den Vorgang via Kontaktformular schriftlich einzureichen.
Genau das versuche ich seit Tagen, bekomme aber immer Fehlermeldungen, zuerst konnte ich noch alle Daten und meinen Taxt eingeben - da scheiterte es an der Übermittlung - seit 2 Tagen komme ich erst gar nicht soweit - nach Aufruf der Kontaktformularseite und Auswahl des Themas Mobilfunk gibt es nur noch folgende Meldung:
"Hier gibt's gerade ein technisches Problem
Die schlechte Nachricht: Diese Seite funktioniert gerade nicht. Das tut uns leid. Die gute: Wir arbeiten schon dran. Schau gern später nochmal vorbei."
Weiß jemand wann das behoben ist oder hat jemand vielleicht die passende Mailadress für den Mobilfunk-Support?
MfG
M. Wittek
06.03.2025 09:18 - bearbeitet 06.03.2025 09:18
Hallo @Orthanes !
Andere Frage:
Was ist denn das konkrete Problem mit dem Cashback?
Ich nehme an, es handelt sich um die Aktion bis Ende Januar 2025?
Hast du dich dazu bei Tellja registriert?
Die in den Aktionsbedingungen angegebenen 6 Monate bis zur Auszahlung können ja noch nicht um sein.
07.03.2025 17:09 - bearbeitet 07.03.2025 17:12
Ja im Grunde geht es darum...
Am 27.01.25 wollten wir online einen Vodafone Mobilfunkvertrag Gigamobil XS zusammen mit dem Samsung Galaxy S25 Ultra abschließen.
Wir hatte online alles ausgefüllt und eingetragen und waren bereit den Antrag online abzuschicken – hatten aber noch ein Frage bzgl. Rufnummernmitnahme… Also wählten wir die Nummer ihrer Hotline.
Die nette Dame am anderen Ende beantwortete unsere Fragen – und sagte dann es wäre doch am einfachsten den Vertrag jetzt gleich am Telefon bei ihr abzuschließen. Unsere Frage, ob wir denn bei einem Abschluss am Telefon auch alle Vergünstigungen und Aktionsrabatte bekommen würden – genau so wie bei einem Online-Abschluss, bejahte die Kollegin natürlich – auch auf mehrfache Nachfrage – speziell zur Cashback-Aktion über „Tellja“ wurde uns das Cashback zugesichert – die Dame berichtet sogar sie habe den gleichen Vertrag für ihre Mutter abgeschlossen und es wäre alles glatt gegangen! Sobald unser Vertrag aktiviert sei würden wir eine Mail zur Registrierung bei Tellja bekommen und dann würde das mit dem Cashback seinen Weg gehen…
Am 07.02 holten wir Telefon und Karte im Vodafone Shop ab – bis dahin keine Mail von Tellja.
Wir fragten beim Tellja Support nach und erhielten am 10.02 die Antwort, das kein Cashbackanspruch vorliege!
Daraufhin riefen wir am 11.02 erneut die Vodafonehotline an und schilderten das Problem, die Mitarbeiterin ging nicht weiter auf die Tellja-Aktion ein, als sie feststellte, das wir ja auch unser Rufnummer vom alten Anbieter mitgenommen hatten. Sie meinte, das nach Abschluss der Rufnummernübername am 18.02 in der Vodafone-App auf dem Handy ein Button hinzukommen würde, über diesen wir dann das Cashback anfordern können. der 18.02 verstrich – die alte Rufnummer wurde übertragen – jedoch tat sich in der App nichts neues…
Am 24.02 riefen wir wieder Ihre Hotline an – und uns wurde mitgeteilt das wir aufgrund des telefonischen Abschlusses keinen Anspruch bzgl. der Tellja Aktion gehabt haben. Cashback aufgrund der Rufnummernmitnahme wohl auch nicht…
Er sei leider nicht in der entsprechenden Position hier etwas bzgl. Gutschrift / Cashback zu machen und wir sollen den Vorgang bitte schriftlich einreichen –
So... Lange Rede, kurzer Sinn - mir wurde das Cashback 2x zugesichert - bekommen habe ich es aber nicht!
Und das Formular zur Kontaktaufnahme spackt die ganze Woche rum - ich kann da nicht übermitteln!
am 07.03.2025 20:15
Wenn du per Telefon abgeschlossen hast, bist du nicht für die Aktion berechtigt.
Es steht doch im letzten Satz: Gilt nur für Online-Bestellungen über vodafone.de -- dies umfasst KEINE Bestellungen per Telefon!
07.03.2025 23:13 - bearbeitet 07.03.2025 23:19
Super - genau auf diese Antwort habe ich gewartet... *Ironie aus*
ich wiederhole es nochmal: 2 Mitarbeiter von Vodafone haben mir ein Cashback zugesagt - woherher das kommt - ob über Tellia, oder die Vodafone App aufgrund der Rufnummernmitnahme oder als einmaliges Guthaben auf der Rechnung - ist mir relativ egal!
Wir wissen doch alle, die Verkäufer am Telefon haben diverse Möglichkeiten hier und da noch etwas freizuschalten...
Ich wollte auch mein Problem hier nicht wirklich diskutieren - habe es nur mal "erzählt" weil ttwa2011 danach gefragt hatte...
Eigentlich hatte ich gehofft hier eine Hilfestellung zu bekommen wie ich per Mail oder Formular zum Vodafone Mobilfunk-Kundendienst Kontakt bekomme!
Über die Formularseite geht es leider seit Tagen nicht - und bisher hat mir auch leider niemand eine Mailadresse zugeflüstert...
es muss doch für Mobilfunk etwas ähnliches geben wie "kabel-kundenservice.kabel@vodafone.com" oder?
Freue mich auf weitere Hilfreiche Antworten 😉
am 07.03.2025 23:29
@Orthanes schrieb:
ich wiederhole es nochmal: 2 Mitarbeiter von Vodafone haben mir ein Cashback zugesagt
Hast du das schriftlich? Wenn nein, dann gelten die veröffentlichten Bedingungen für das Cashback -- und da steht klipp und klar: "Nur für Onlinebestellungen über vodafone.de".
Wenn dieses Cashback auf den von dir bestätigten Unterlagen nicht aufgeführt ist, gibt es kein Cashback, weil du für die Aktion online nicht berechtigt bist.
@Orthanes schrieb:
woherher das kommt - ob über Tellia, oder die Vodafone App aufgrund der Rufnummernmitnahme oder als einmaliges Guthaben auf der Rechnung - ist mir relativ egal!
Nochmal: Wenn es nicht explizit schriftlich in DEINEN Unterlagen aufgeführt ist, dass du ein Cashback / Rabatt / whatever bekommst, gibt es den nicht für dich!
@Orthanes schrieb:
Wir wissen doch alle, die Verkäufer am Telefon haben diverse Möglichkeiten hier und da noch etwas freizuschalten...
Richtig - die müssen dann aber in den Unterlagen explizit schon erwähnt sein.
Nachträglich gibt's da keine "Nachbuchung".
@Orthanes schrieb:
Eigentlich hatte ich gehofft hier eine Hilfestellung zu bekommen wie ich per Mail oder Formular zum Vodafone Mobilfunk-Kundendienst Kontakt bekomme!
Über die Formularseite geht es leider seit Tagen nicht - und bisher hat mir auch leider niemand eine Mailadresse zugeflüstert...
es muss doch für Mobilfunk etwas ähnliches geben wie "kabel-kundenservice.kabel@vodafone.com" oder?
Es gibt keine E-Mail-Adresse -- entweder du nutzt das Formular (auch wenn es vielleicht gerade nicht funktioniert) oder einen der anderen offiziellen Kontaktwege (inklusive Brief) --- nur mach dir keine Hoffnungen, wenn ein etwaiges Cashback oder ein etwaiger Rabatt in deinen Vertragsunterlagen nicht aufgeführt wird, wirst du da nichts erreichen. Etwaige mündliche Zusagen sind Schall und Rauch und sind, sofern sie nicht explizit schriftlich im Vertrag bestätigt wurden, nichtig.
am 07.03.2025 23:55
"Etwaige mündliche Zusagen sind Schall und Rauch "
Das sehe ich anders - warum werden den diese Gespräche mitgeschnitten?
Die mündlichen Zusagen waren zusätzliche Absprachen die nicht im Vertrag gemäß der AGBs von Vodafone stehen stehen, richtig.
In § 305b BGB heißt es dazu:
„Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.“
Diese Zusagen sollten also gültig sein - und nicht Schall und Rauch...
Soll man sich die Aufzeichnung anhören und den Gegenwert der Person am Telefon in Rechnung stellen - denn die
hätte es besser wissen müssen!
Mann könnte ja fast vermuten das hier mit einer falschen Aussage versucht wurde jemanden zum Abschluss
am Telefon zu bewegen - wie gesagt, könnte man fast vermuten...
am 08.03.2025 00:23
@Orthanes schrieb:
"Etwaige mündliche Zusagen sind Schall und Rauch "
Das sehe ich anders - warum werden den diese Gespräche mitgeschnitten?
Wie es so schön schon bei der Zustimmung heißt: "Nur zu Trainingszwecken" -- und die werden dafür anonymisiert.
Sprich: Es gibt keine auf dich gemünzte Aufzeichnung des Gesprächs.
@Orthanes schrieb:
Die mündlichen Zusagen waren zusätzliche Absprachen die nicht im Vertrag gemäß der AGBs von Vodafone stehen stehen, richtig.
Und jetzt hast du den Salat: Was gilt denn wohl, wenn einerseits schriftlich ein Vertragswerk existiert, welches du per Klick auf den Link explizit bestätigt hast und in dem mündliche Nebenabreden ausgeschlossen wurden?
@Orthanes schrieb:
In § 305b BGB heißt es dazu:
„Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.“
Soweit korrekt, aber...
@Orthanes schrieb:
Diese Zusagen sollten also gültig sein - und nicht Schall und Rauch...
...da liegt dein Fehler. Du hast den schriftlichen Vertrag bestätigt - und nur das, was darin aufgeführt wird, gilt.
Mündliche Nebenabreden, die NICHT in das Vertragswerk aufgenommen wurden, sind nicht Teil des Vertrages geworden - insbesondere dann nicht, wenn du in dem von dir bestätigten Vertrag explizit mündliche Nebenabreden ausgeschlossen hast.
@Orthanes schrieb:
Soll man sich die Aufzeichnung anhören und den Gegenwert der Person am Telefon in Rechnung stellen - denn die
hätte es besser wissen müssen!
Das ist zu spät -- dafür gibt es die schriftlichen vorvertraglichen Informationen, die du bestätigen musstest. Dort wird klar aufgeführt, was der Vertrag enthält -- und wenn dort etwaige Rabatte / Cashbacks o.ä. nicht aufgeführt werden, sind diese nicht Teil des Vertrages geworden. Wenn du dies dann so bestätigst, muss sich niemand danach noch irgendwelche Aufzeichnungen anhören (sofern überhaupt aufgezeichnet wurde -- weil nicht mal das sicher ist) und "der Person am Telefon in Rechnung stellen".
Entweder es steht in den Vertragsunterlagen alles drin -oder- man bestätigt sie nicht.
@Orthanes schrieb:
Mann könnte ja fast vermuten das hier mit einer falschen Aussage versucht wurde jemanden zum Abschluss
am Telefon zu bewegen - wie gesagt, könnte man fast vermuten...
Das ist jetzt eine Unterstellung deinerseits, für die du keinen Beweis hast.
Auch ist nicht klar, ob die Person am Telefon überhaupt über alle Aktionsdetails einer Aktion, die ausschließlich für den Online-Shop galt, Bescheid wissen musste, wenn diese ihren Vertriebsweg gar nicht betreffen -- ggfs. gibt/gab es ja andere Aktionen für telefonische Vertragsabschlüsse zu der Zeit oder andere Boni, die online wiederum nicht gewährt werden.
Und so wie ich es jetzt rauslese, hast du also einen Vertrag in Textform erhalten und bestätigt, der eben KEIN Cashback zusichert -- und willst jetzt, das nachträglich das Cashback eingetragen wird, welches in der Form für telefonische Abschlüsse gar nicht greift...
am 08.03.2025 00:34
Ich erzähl mal Haarklein wie es gelaufen ist: während des Bestellforgangs - bekommt man ja auch einem Mail mit dem Vertrag - den man dann bestätigen muss...
habe ich bekommen - und ja das stand nichts vom Tellja Cashback drin - genau das habe ich bemerkt und der Frau am Telefon ja auch gesagt, das ich deswegen Bedenken habe - Ihre Antwort: Da das Cashback ja über den 3tanbieter Tellja läuft steht es auch nicht im Vertag - ich solle mir keine Gedanken machen - nach Aktivierung des Vertrages würde ich eine Mail von Tellja bekommen um mich für das Cashback zu registrieren.
Genau so ist es abgelaufen - jetzt sagen mir doch bitte mal was ich davon halten soll...
am 08.03.2025 08:58
@Orthanes ganz einfach gesagt haben dich alle Mitarbeiter aus dem Callcenter vera....t. Die wollen dir nur etwas verkaufen weil sie eine Provision davon bekommen. Und wie dir @reneromann und @ttwa2011 schon schrieben zählt alles das was ihr mündlich besprochen habt nicht wenn es nicht expliziet auch inden den Vertragstext mit übernommen wird. Und da genau liegt der hase begraben. Du hast trotz deines Einwandes unterschrieben und damit war alles hinfällig. Wer von Tellja soll dir eine Mail schicken wenn er von dem Vorgang überhaupt keine Kenntnis erlangt. In diesem Fall ist dir dein Cashback an der Nase vorbei gegangen. Du wirst auch im nachhinein nichts mehr dagegen unternehmen können.