Frage
Antwort
Lösung
am 20.05.2021 05:32
Ich habe einen Mobilfunktarif von Vodavone aufgrund Umzugs ins Ausland am ende Februar schriftlich gekündigt, aber die Kosten belastet immer noch bis jetzt. Ich habe doch am 15.04 ganzen Tag mit Telefon-Service gesprochen und die hat mir besprochen dass der Vertrag nur bis 30.04 läuft. Aber am 06.05 habe wieder eine Abzug meines Kontos von 95,94 Euro gesehen. Kann jemand mir erklären ob man bei Vodafone wirklich verlassen können?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 20.05.2021 13:16
@Zz_ schrieb:
Ok, danke für die Antwort. Gibt es dann irgend ein Methode, ich mein Geld zurück oder Kosten verringen könnte?
Nein, du hast mit Vodafone einen Vertrag über eine bestimmte Laufzeit für bestimmte Dienste mit einem entsprechenden Preis abgeschlossen. Wenn du selbst in's Ausland ziehst, ist das kein Sonderkündigungsrecht, sondern du bist weiterhin bis zum Ende der Laufzeit bei rechtzeitiger (normaler) Kündigung an den Vertrag gebunden und musst die Gebühren so zahlen, wie sie vereinbart wurden.
Dies umfasst insbesondere die entsprechenden Grundgebühren zum Vertrag sowie eventuelle Nutzungsgebühren - wobei Letztere im Ausland z.T. durch Zusatzoptionen verringert werden können; da hängt es dann aber davon ab, wohin man gezogen ist. Wenn man keine Roaming-Gebühren zahlen will, hilft nur: Handy (noch in Deutschland!) ausschalten, SIM-Karte entnehmen und diese bis Vertragsablauf nicht mehr nutzen.
am 20.05.2021 08:01
für einen Mobilfunkvertrag gibt es kein Sonderkündigungsrecht da man diesen auch
im Ausland nutzen kann. Anders sieht es bei einem Festnetzvertrag aus.
am 20.05.2021 11:54
Ok, danke für die Antwort. Gibt es dann irgend ein Methode, ich mein Geld zurück oder Kosten verringen könnte?
Viele Grüße
am 20.05.2021 13:16
@Zz_ schrieb:
Ok, danke für die Antwort. Gibt es dann irgend ein Methode, ich mein Geld zurück oder Kosten verringen könnte?
Nein, du hast mit Vodafone einen Vertrag über eine bestimmte Laufzeit für bestimmte Dienste mit einem entsprechenden Preis abgeschlossen. Wenn du selbst in's Ausland ziehst, ist das kein Sonderkündigungsrecht, sondern du bist weiterhin bis zum Ende der Laufzeit bei rechtzeitiger (normaler) Kündigung an den Vertrag gebunden und musst die Gebühren so zahlen, wie sie vereinbart wurden.
Dies umfasst insbesondere die entsprechenden Grundgebühren zum Vertrag sowie eventuelle Nutzungsgebühren - wobei Letztere im Ausland z.T. durch Zusatzoptionen verringert werden können; da hängt es dann aber davon ab, wohin man gezogen ist. Wenn man keine Roaming-Gebühren zahlen will, hilft nur: Handy (noch in Deutschland!) ausschalten, SIM-Karte entnehmen und diese bis Vertragsablauf nicht mehr nutzen.