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Komplizierter Kündigung von Mobilfunk
Zz_
Daten-Fan
Daten-Fan

Ich habe einen Mobilfunktarif von Vodavone aufgrund Umzugs ins Ausland am ende Februar schriftlich gekündigt, aber die Kosten belastet  immer noch bis jetzt. Ich habe doch am 15.04 ganzen Tag mit Telefon-Service gesprochen und die hat mir besprochen dass der Vertrag nur bis 30.04 läuft. Aber am 06.05 habe wieder eine Abzug meines Kontos von 95,94 Euro gesehen. Kann jemand mir erklären ob man bei Vodafone wirklich verlassen können?

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen

@Zz_  schrieb:

Ok, danke für die Antwort. Gibt es dann irgend ein Methode, ich mein Geld zurück oder Kosten verringen könnte?


Nein, du hast mit Vodafone einen Vertrag über eine bestimmte Laufzeit für bestimmte Dienste mit einem entsprechenden Preis abgeschlossen. Wenn du selbst in's Ausland ziehst, ist das kein Sonderkündigungsrecht, sondern du bist weiterhin bis zum Ende der Laufzeit bei rechtzeitiger (normaler) Kündigung an den Vertrag gebunden und musst die Gebühren so zahlen, wie sie vereinbart wurden.

 

Dies umfasst insbesondere die entsprechenden Grundgebühren zum Vertrag sowie eventuelle Nutzungsgebühren - wobei Letztere im Ausland z.T. durch Zusatzoptionen verringert werden können; da hängt es dann aber davon ab, wohin man gezogen ist. Wenn man keine Roaming-Gebühren zahlen will, hilft nur: Handy (noch in Deutschland!) ausschalten, SIM-Karte entnehmen und diese bis Vertragsablauf nicht mehr nutzen.

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3 Antworten 3
ThomasE
SuperUser
SuperUser

@Zz_ 

 

für einen Mobilfunkvertrag gibt es kein Sonderkündigungsrecht da man diesen auch

im Ausland nutzen kann. Anders sieht es bei einem Festnetzvertrag aus. 

 

 

"Macht immer das Beste aus der jeweiligen Situation !"

Ok, danke für die Antwort. Gibt es dann irgend ein Methode, ich mein Geld zurück oder Kosten verringen könnte?

 

Viele Grüße


@Zz_  schrieb:

Ok, danke für die Antwort. Gibt es dann irgend ein Methode, ich mein Geld zurück oder Kosten verringen könnte?


Nein, du hast mit Vodafone einen Vertrag über eine bestimmte Laufzeit für bestimmte Dienste mit einem entsprechenden Preis abgeschlossen. Wenn du selbst in's Ausland ziehst, ist das kein Sonderkündigungsrecht, sondern du bist weiterhin bis zum Ende der Laufzeit bei rechtzeitiger (normaler) Kündigung an den Vertrag gebunden und musst die Gebühren so zahlen, wie sie vereinbart wurden.

 

Dies umfasst insbesondere die entsprechenden Grundgebühren zum Vertrag sowie eventuelle Nutzungsgebühren - wobei Letztere im Ausland z.T. durch Zusatzoptionen verringert werden können; da hängt es dann aber davon ab, wohin man gezogen ist. Wenn man keine Roaming-Gebühren zahlen will, hilft nur: Handy (noch in Deutschland!) ausschalten, SIM-Karte entnehmen und diese bis Vertragsablauf nicht mehr nutzen.