Kündigung zum beliebigen Datum
AO22
Smart-Analyzer
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Hallo,

warum ist es nicht möglich seinen Mobilfunkvertrag zu einem beliebigen Datum nach dem Ende der Mindestlaufzeit zu kündigen?

Es kann doch nicht sein, dass ich nur zu diesem einen bestimmten Tag kündigen kann oder es sich sonst um ein ganzes Jahr verlängert?

 

7 Antworten 7
ThomasE
SuperUser
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@AO22 

 

das ist nicht nur bei Mobilfunkverträgen so, selbst Versicherungen verlängern sich

stillschweigend um ein Jahr wenn die nicht fristgerecht vor Ablauf gekündigt werden. Smiley (zwinkernd)

"Macht immer das Beste aus der jeweiligen Situation !"
AO22
Smart-Analyzer
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Das ist mir schon klar. Ich habe fristgerecht gekündigt, hätte aber gerne zu einem beliebgen Datum danach gekündigt.

Beispiel: Mindestlaufzeit bis 30.04.2021, ich möchte aber zum 30.10.2021  kündigen.

Habe ich in meine Kündigung, die ich rechtzeitig losgeschickt habe, auch so reingeschrieben.
Aber dennoch nur eine Bestätigung für das Ende der Restkaufzeit (also im Beispiel für den 30.04.2021) bekommen.

@AO22 

 

na wenn Du nur eine bestimmte Zeit überbrücken willst dann nutze deine jetzige

Karte doch als CallYa

"Macht immer das Beste aus der jeweiligen Situation !"

"Mindestlaufzeit bis 30.04.2021, ich möchte aber zum 30.10.2021  kündigen."

Im Gesetz ist vorgeschrieben das Verträge nicht länger als 24 Monate laufen dürfen.

Wenn du mit dem Kundenservice sprichst kann man vielleicht noch einen Monat wegdiskutieren aber sechs Monate - keine Chance.

Wenn ein Vertrag laut Gesetz nicht länger als 24 Monate laufen darf, warum verlängert sich der Vertrag dann bei nichtfristgerechter Kündigung stillschweigend um weitere 12 Monate?

Weil das die automatische Verlängerung ist.

309 Punkt 9

Alles was ausserhalb ist - wird einfach mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gemacht. 

Wenn die Kündigung rechtzeitig zum "normalen" Laufzeitende eingerecht wird, sollte ein abweichender Kündigungstermin in der Zukunft kein Problem sein.

 

Also sowas wie:

- Kündigung am 10.12. eingegangen, regulärer Termin wäre der 01.04. mit Bitte um Verlängerung bis 01.10.

 

Was hingegen nicht geht:

Kündigung geht NACH dem Fristablauf (angenommen 3 Monate vor Ablauf) ein:

- Kündigung am 10.01., regulärer Endtermin 01.04. mit Bitte um Verlängerung bis 01.10.

 

Hier hängt es ganz allein vom Kündigungseingang ab - also ob bereits um 1 Jahr stillschweigend verlängert wurde, weil die Kündigung nicht rechtzeitig da war -oder- ob diese stillschweigende Verlängerung noch nicht erfolgte und eine "explizite" Verlängerung um einen kürzeren Zeitraum erfolgen kann.