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am 03.09.2025 09:15
Hallo liebe Community,
ich bin etwas rat- und hilflos. Meine Mutter ist letztes Jahr im April verstorben. Ich habe mich im Anschluss um ihren Nachlass gekümmert und um Kündigung ihrer Verträge per Kontaktformular gebeten.
Davon habe ich zum Glück noch einen Screenshot und es ist ersichtlich, dass ich alle Kundennummern angegeben habe und auch um die Kündigung aller weiterer Verträge gebeten habe (06/2024). Über ihren Kabel- und Internetvertrag liegt mir auch eine Kündigungsbestätigung vor. Leider nicht über ihren Mobilfunkvertrag. Dies ist mir in der damaligen Situation allerdings nicht aufgefallen.
Nun 1,5 Jahre später habe ich von der ehemaligen Vermieterin Briefe zugeschickt bekommen mit einer letzten Mahnung (von 01/2025) der Aufnahme eines Inkassoverfahrens (von 05/2025). Die Forderung hat sich dabei inzwischen mehr als vervierfacht! Vodafone muss aber der Tod meiner Mutter, sowie meine neuen Kontaktdaten bekannt gewesen sein. Wie kann sowas sein?!
Auch mein Kontakt mit dem WhatsApp Support von Vodafone hat sich als nicht hilfreich erwiesen. Diese verwiesen immer nur auf das Inkassounternehmen. An dieses werde ich mich jetzt auch wenden. Allerdings kann die Klärung, ob eine Kündigung erfolgt ist und von wann die Forderungen sind ja nur durch euch erfolgen.
Hat jemand noch eine Idee an wen man sich in diesem Fall wenden kann?
Vielen Dank schonmal!
am 03.09.2025 09:36
Hallo,
sobald eine Forderung ans Inkasso abgegeben wurde, ist leider auch nur doch das Inkassounternehmen Ansprechpartner.
Bitte nimm dort Kontakt auf und lass denen den Nachweis über die Kündigung zukommen.
Eine ordnungsgemäß eingereichte Kündigung muss nicht zwingend bestätigt, sehr wohl aber umgesetzt werden. Hier kommt es aber wirklich darauf an, dass du die korrekten Kunden- bzw. Vertragsnummern verwendet hast und -im Falle einer außerordentlichen Kündigung- auch eine Kopie der Sterbeurkunde bei gefügt hast.
Sollte von deiner Seite aus alles korrekt sein, würde ich vermuten, dass das Inkassounternehmen die Forderung zurückziehen wird.
Gruß Ines
am 03.09.2025 09:51
Hallo Ines,
vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung. Ich habe mich mit dem Inkassounternehmen in Verbindung gesetzt.
Dennoch kann sich Vodafone nicht mit der Abtretung der Ansprüche aus der Affäre ziehen. Ursprünglicher Vertragspartner war Vodafone. Die Kündigung ist bei Vodafone eingegangen. Vodafone hat die Forderungen dann abgetreten. Damit ist hier nach meinem Verständnis Vodafone erster und eigentlich auch einziger Ansprechartner. Wie soll das Inkassounternehmen denn den Eingang der Kündigung nachvollziehen?
Eine Untersuchung des Vorfalls kann hier m.M.n. nur bei Vodafone erfolgen.
Ich werde berichten was das Inkassounternehmen antwortet.
am 03.09.2025 10:07
Die Frage ist auch, an wen damals die Kündigung gerichtet war -- Es gibt nicht eine einzige Firma Vodafone, sondern mindestens 3.
Wenn du also bspw. nur Vodafone Deutschland (ex. KabelDeutschland) informiert hast, dann werden zwar die Kabel-Internet- und -TV-Verträge gekündigt, aber die Info darf intern nicht an die Vodafone GmbH (für Mobilfunk zuständig) weitergegeben werden -- es bedarf dann zwingend einer zweiten, separaten Kündigung für den Mobilfunkanschluss...
Sollte also die Kündigung damals nur an eine der Firmen gegangen sein, könnte das Inkasso leider berechtigt sein
Und prüft auch, ob für die Zeit zwischen Todesfall und Kündigung die Gebühren bezahlt wurden - die Kündigung gilt nicht rückwirkend, jedoch sperren manche Banken an Info über den Tod sofort alle Lastschriften...
am 03.09.2025 10:16
Danke für die Information. Das ist mir neu. Aus dem gemachten Screenshot geht diese Information leider nicht mehr hervor. Daher bitte ich ja um einen kompetenten Ansprechpartner bei Vodafone, um diese Sache klären zu können.
Die Abbuchungen gingen noch zwischen Tod und Kündigung weiter und wurden beglichen. Laut Inkassoschreiben ist die erste Forderung von 09/2024 (Kündigungseingang 06/2024 rückwirkend zum Todestag 04/2024).
Wirklich eine sehr unerfreuliche Situation!
am 03.09.2025 12:02
@fgbh schrieb:
Danke für die Information. Das ist mir neu.
Das es sich um verschiedene Firmen mit unterschiedlichen Adressen handelt, geht aber alleine schon aus den Rechnungen (aber auch aus den Abbuchungen, die von unterschiedlichen Firmen kommen) hervor.
@fgbh schrieb:
Aus dem gemachten Screenshot geht diese Information leider nicht mehr hervor.
Das ist schlecht -- denn wenn die Kündigung nicht an den korrekten Vertragspartner gerichtet wurde, gab es bisher keine Kündigung.
@fgbh schrieb:
Daher bitte ich ja um einen kompetenten Ansprechpartner bei Vodafone, um diese Sache klären zu können.
Die gibt es hier im Forum nicht - dies ist ein reines Kunden-helfen-Kunden-Forum und jeglicher Individualsupport wurde vor etwas über 3 Jahren eingestellt. Wobei auch ein Ansprechpartner bei Vodafone da nicht wirklich viel dran ändern könnte, wenn die Kündigung an die falsche Firma gerichtet wurde...
@fgbh schrieb:
Die Abbuchungen gingen noch zwischen Tod und Kündigung weiter und wurden beglichen.
Das ist zumindest insofern gut, als dass dann für die damals korrekt gekündigten Verträge nichts mehr aufgelaufen ist.
@fgbh schrieb:
Laut Inkassoschreiben ist die erste Forderung von 09/2024 (Kündigungseingang 06/2024 rückwirkend zum Todestag 04/2024).
Wahrscheinlich, weil das Konto zu August/September aufgelöst wurde, oder?
In dem Fall sind aber -wenn wirklich keine korrekte Kündigung an den richtigen Vertragspartner raus ging- die Forderungen leider berechtigt.
Den Nachweis der korrekten Kündigung an die richtige Firma müsstest du selbst erbringen - wenn du den Nachweis nicht hast, werdet ihr als Erben leider Gottes die ausstehende Summe mitsamt der Inkassogebühren bezahlen müssen. Es wäre dann nur trotzdem sinnvoll, jetzt so schnell wie möglich noch eine reguläre Kündigung andie "richtige" Firma zu adressieren, damit dort nicht noch weitere Forderungen auflaufen...
@fgbh schrieb:
Wirklich eine sehr unerfreuliche Situation!
Ja, nur leider offenbar selbstverschuldet, weil nicht korrekt gekündigt wurde...
am 03.09.2025 13:37
@fgbh schrieb:
Hallo Ines,
vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung. Ich habe mich mit dem Inkassounternehmen in Verbindung gesetzt.
Dennoch kann sich Vodafone nicht mit der Abtretung der Ansprüche aus der Affäre ziehen. Ursprünglicher Vertragspartner war Vodafone. Die Kündigung ist bei Vodafone eingegangen. Vodafone hat die Forderungen dann abgetreten. Damit ist hier nach meinem Verständnis Vodafone erster und eigentlich auch einziger Ansprechartner. Wie soll das Inkassounternehmen denn den Eingang der Kündigung nachvollziehen?
Eine Untersuchung des Vorfalls kann hier m.M.n. nur bei Vodafone erfolgen.
Ich werde berichten was das Inkassounternehmen antwortet.
Stell es dir so vor: Inkassounternehmen kaufen Forderungen von Unternehmen auf. Damit sind die abgebenden Unternehmen dem Kunden gegenüber aus der Nummer raus. Wenn das Inkassounternehmen Rücksprache wegen einer evtl. unberechtigten Forderung halten möchten oder einzelne Forderungen untersuchen lassen möchten, tun sie das mit ihrem Ansprechpartner bei dem jeweiligen Unternehmen. Das hat auch nichts mit "aus der Affäre ziehen wollen" zu tun, sondern ist ein gängiges Verfahren im Inkassobereich. Deshalb gilt für Kunden: Ansprechpartner ist ausschließlich das Inkassounternehmen und niemand sonst.