Handyversicherung untergeschoben!
gep
Smart-Analyzer
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Liebes Forum.

 

Auch von mir mal wieder ein negatives Feedback über eine Vertragsverlängerung mit untergeschobenen Optionen aller Art und sogar Handyversicherung.

Ich war im August 2020 in einer Vodafone Filiale in SHA. Dort erzählte mir die übereifrige Verkäuferin, alles so verlängert wie letztes Mal. Leider konnte ich nicht sehen, was ich unterschreibe, "wegen Corona". Das gehe da nicht. Wir könnten ja alles wieder kündigen, NACH dem Ausdruck NACH Unterschrift. Tja, hab ich Depp gemacht. Plötzlich war da eine Handyversicherung, TravelFlat und Securenet. Sie nahm dann meinen Kündigungswunsch für die Versicherung auf, es war aber eigentlich ein Widerruf. Den habe ich online nachgeholt, nie eine Antwort. Jetzt wird fleissig abgebucht.

Ich habe keinerlei Unterlagen zu dieser Versicherung je erhalten, dabei stand auch noch drin, dass ich die angeblich schon länger habe und irgendwann wohl vom Himmel wohl fiel. In meinem Vertrag davor war kein Wort davon, und wie gesagt Unterlagen darüber wie Geschäftsbedingungen etc. habe ich nie erhalten. Kein Wunder, nie abgeschlossen.

Die anderen Optionen konnte ich per Telefon kündigen, von der Versicherung wusste der Vodafone Ansprechpartner damals nix. Dann 3 Monate schweigen, und siehe da Versicherung nun gebucht.

 

Ich bedanke mich. Die Telekom wartet.

Wie man nach über 20 Jahren einen treuen Kunden verprellen und dadurch verlieren will, geht mir nicht in den Kopf.

Aber wie gesagt, ich werde 2022 sicher zur Telekom wechseln.


Viel Vergnügen mit dem erbeuteten Geld.

 

gruss, gertraud

 

11 Antworten 11
bahnrat
Datenguru
Datenguru

Hallo!

 


@gep  schrieb:

(...) es war aber eigentlich ein Widerruf (...)

 


Widerrufen kann man nur Online- und Haustürgeschäfte. Für im Laden abgeschlossene Verträge gibt es kein Widerrufsrecht, es sei denn der Vertragspartner hat es in seinen AGB eingeräumt.

 


@gep  schrieb:

(...) Die Telekom wartet (...)


Da kann Dir das selbe passieren. Also aufpassen was Du da unterschreibst. Und nicht wieder mit "Wir dürfen Sie nicht reinschauen lassen, Corona" abspeisen lassen. Bevor Du unterschreibst hast Du einen Rechtsanspruch darauf, Dir alles genau durchlesen zu dürfen, auch Corona kann/darf dieses Recht nicht beugen.

 

Gruß, René

gep
Smart-Analyzer
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Ja, Du hast Recht.

Ich habe der Dame und ihren Worten vertraut, dass man alles ja gleich wieder rückgängig machen kann.

Dem war nicht so. Kaum war die Unterschrift drauf, konnte sie leider nicht...

Tja, Corona ausgenutzt.

Was für ein böser Trick!

 

gertraud

Da gebe ich dir sicherlich recht. Nur hat das nichts mit Vodafone selbst zu tun. Das hätte dir in einem Shop eines anderen Anbieters genau so passieren können.

 

Das Problem liegt halt einfach daran, das diese Angestellten ein kleines Grundgehalt haben und von ihren Provisionen leben, die sie für den Abschluss von Verträgen und zusätzlichen Optionen bekommen. Und da sind dann halt viele dabei, denen ihr Geldbeutel näher ist, wie eine fachgerechte Beratung.

 

Und solange das so ist, das "Berater" auf Provisionsbasis arbeiten, auch an den Hotlines, sind halt viele dabei, die versuchen werden einem Dinge anzudrehen, damit sie mehr Geld bekommen.

 

Gruß Kurt

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gep
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

 

Ja, sicherlich, alles richtig.

 

Dennoch: wie sollte ich sonst das Feedback geben?

Den Laden habe ich schon bei Google vermerkt. Aber auch

Vodafone sollte wissen, dass ihr Personal Kunden vergrault und kann seine

Hände nicht in Unschuld baden. Sollen sie die Leute besser bezahlen.

 

gruss, gertraud

 

Hi @gep,

 

ich verstehe die Aussage nicht, wegen Corona konntest du nichts sehen, was du unterschreibst. 

 

Das Papier auszudrucken, bevor man unterschreibt, auf das würde ich bestehen. Kommt Widerstand seitens der Verkäufer, würde ich gehen. Und was Corona damit zu tun hat, erschließt sich mir leider nicht. Smiley (gleichgültig)

 

Selbst auf dem Tablet sollte es möglich sein zu scrollen. Wenn dies nicht möglich ist, würde ich niemals unterschreiben. 

 

Das Wort ist heute nichts mehr wert, wenn die Unterschrift gegeben wurde. Dann zählt einzig, was im Vertrag steht.

 

Ich kann immer wieder nur den Rat geben (gilt für alle Rechtsgeschäfte), sich vorher nochmals alles durchzulesen und sich Zeit nehmen, was unterschreiben wird. Man geht teils langfristige Rechtsgeschäfte ein, in denen man Verpflichtungen erfüllen muss. 

@gep 

 

Ich hatte meinen Kommentar nur deshalb geschrieben, weil du oben erwähnt hattest, das du 2022 zur Telekom wechseln willst. Und das ist halt meiner Meinung nach kein Grund, was bei dir vorgefallen ist, weil es eben überall so passieren kann.

 

Und wie auch schon hier öfters geschrieben, würde ich nie etwas ungesehen unterschreiben. Du hattest ja Glück, das es sich dabei nur um eine Handyversicherung gehandelt hatte. Hätte ja auch ein kompletter Internet mit Fernsehvertag sein können. Und da wärst du dann auch nicht mehr rausgekommen, weil, wie bereits erwähnt, es in Geschäften keine Widerufsmöglichkeit gibt.

 

Gruß Kurt

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gep
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

 

Das ist mir hier schon mehrfach passiert: sie können es angeblich

nicht ausdrucken, sondern nur auf dem Bildschirm zeigen. Und ich soll/muss

dann elektronisch unterschreiben. Bisher klappte das gut.

 

In dem Laden nun konnte sie den Monitor nicht drehen, weil eine Plexiglasscheibe

direkt dahinter montiert war und wegen Corona durfte ich auch nicht

an der Plexiglasscheibe vorbei.

 

Hatte es eilig, was ein grosser Fehler war. Hab ihr vertraut, was noch ein grösserer

Fehler war.

 

😞

Wenn die das nicht Ausdrucken können, dann hätte ich ihnen gesagt, dann wird auch nichts unterschrieben.

 

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist immer besser. Smiley (zwinkernd)

 

Oder du machst das zukünftig alles Online, dann hast du immer ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Da kannst du dann so ziemlich alles unterschreiben. 

 

Gruß Kurt

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Ich bin mir nicht sicher, inwiefern bei Versicherungen nicht auch bei Abschluss im Laden ein Widerrufsrecht zusteht - hier handelt es sich ähnlich wie bei Kreditverträgen zum Teil um Spezialfälle, die von der allgemeinen Regel, dass im Ladengeschäft kein Widerruf möglich ist, abweichen.

 

Trotzdem müssen natürlich die Unterlagen bereitgestellt werden - dafür reicht aber auch eine PDF im Kundencenter, es muss nicht zwingend ein Ausdruck sein. Hier wäre also genau zu prüfen, ob dort nicht über ein (zusätzliches) Widerrufsrecht informiert wurde...