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Lösung

Gigamobile
Pillepalle0106
Daten-Fan
Daten-Fan

Beim Abschluss des GigamobileM Vertrag

hatte es geheissen das man bis zu 6 Monate erstattet bekommt?!

Wenn man seine Kündigung, beim Voranbieter,  vorweisen kann ?!!

Bis jetzt wird nur Abgebucht!

 

Ebenso steht in der VODAFONE APP

25GB und nicht unbegrenzte Datennutzung... ist das Richtig???

1 Antwort 1
ttwa2011
SuperUser
SuperUser

Hallo @Pillepalle0106 !

 


@Pillepalle0106  schrieb:

Beim Abschluss des GigamobileM Vertrag

hatte es geheissen das man bis zu 6 Monate erstattet bekommt?!


Hast du entsprechend der Aktionsbedingungen hier innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss deine Kündigung hochgeladen?

 


@Pillepalle0106  schrieb:

Ebenso steht in der VODAFONE APP

25GB und nicht unbegrenzte Datennutzung... ist das Richtig???


Dann ist offensichtlich die Gigakombi noch nicht aktiv. 

 

Vorausgesetzt es handelt sich um einen hier ab S.4 aufgeführten berechtigten Festnetzvertrag und der ist die Gigakombi aktivierbar.

 

Du erhälst nach Einbuchung entsprechende SMS und eine email zur Aktivierung der Mobil- und EU Flat auf Festnetzseite. Die Einbuchung des unlimitierten Datenvolumens erfolgt im letzten Schritt.

 

Ist dies nach mehreren Tagen nicht der Fall, musst du nachhaken.

 

Es handelt sich hier um ein "Kunden helfen Kunden" Forum.  Aufgrund des nötigen Dateneinblicks stoßen hier andere User/Kunden an die Grenzen ihrer Hilfsmöglichkeiten. Siehe dazu hier.

 

Ich würde dir zu einer schriflichen Abklärung zur Einbuchung der Gigakombi (falls noch nötig) raten. Dies ist z.B.. per What's App möglich. Klicke zum Start des WhatsApp Chats direkt hier .

 

Eine weitere Möglichkeit ist z.B. der Tobi Chat in der Mein Vodafone App (klicke auf Gesicht mit rotem Helm) oder auch einfach per SMS an die 0172 1217212.

 

Bitte zunächst Tobi um Hilfe eines Kundenbetreuers (ggf. mehrmals hartnäckig Smiley (zwinkernd)) und schildere dein Anliegen.

 

Weitere Kontaktmöglichkeiten wie über Facebook und Twitter,  siehe hier.

 

Auf diesem Wege kannst du ggf. auch die Restlaufzeitbefreiung hinterlegen lassen, falls es mit der Aktionsseite nicht auf Anhieb klappt.

 

So sollte es sich schnell klären lassen.