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Lösung
am 11.02.2021 20:37
Guten Tag,
ich bewohne eine beruflich bedingte Zweitwohnung in einer Deutschen Großstadt. Diese nimmt nun Corona zum Anlass zu verlangen das man dem Steueramt nachweisen soll WO man im Lockdown HomeOffice durchgeführt hat. (Zweitwohnung oder Hauptwohnung), um dann einen Sachverhalt zu konstruieren Zweitwohnungssteuer zu erheben da der Bürger nicht nachweisen kann das er am Zweitwohnsitz war, und so an der HO-Pauschale zu partiziperen. (Dann ist die Wohnung nämlich nicht mehr berufsbedingt und es kann Steuer kassiert werden !)
Ich habe bereits ca. 50.000 Datenpunkte für 2020 aus der Google-Timeline exportiert, das sollte erstmal - zusammen mit Bahnfahrkarten etc. - als Nachweis wann ich wo war, ausreichen.
Frage trotzdem : Kann mir VF (erforderlichenfalls gegen Berechnung) nachweisen, wann mein Smartphone in welcher Funkzelle eingebucht war ? (Zwischen Mitte März und Mitte Juni 2020). Somit hätte ich einen unabhängigen "Zeugen".) Ich denke wenn das als Beweis im Strafverfahren herangezogen werden kann, kann ich das über "mein" Smartphone auch verlangen - auch wenn es Geld kostet.
An wen (Abteilung) kann ich mich bei VF wenden um eine qualifizerte Information zu erhalten und wie lange kann man solche Informationen zeitlich rekonstruieren ?
Danke !
P.S. : Armes Deutschland !
Gelöst! Gehe zu Lösung.
11.02.2021 21:07 - bearbeitet 11.02.2021 21:08
Hi @Pingmeide,
soweit zurück speichert kein Provider Standortdaten. Selbst wenn das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, welches seit 2017 ausgesetzt ist, in Kraft getreten wäre, wären Standortdaten max. 4 Wochen lang gespeichert worden.
11.02.2021 21:07 - bearbeitet 11.02.2021 21:08
Hi @Pingmeide,
soweit zurück speichert kein Provider Standortdaten. Selbst wenn das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, welches seit 2017 ausgesetzt ist, in Kraft getreten wäre, wären Standortdaten max. 4 Wochen lang gespeichert worden.
am 11.02.2021 21:19
Das wird nicht (mehr) klappen, da die Daten so lange nicht aufbewahrt werden.
Wobei ich mich gerade frage, was du damit bezwecken willst - das beides, berufsbedingter Zweitwohnsitz incl. Fahrtkosten -und- HomeOffice-Pauschale nicht gleichzeitig gehen, sollte eigentlich jedem klar sein. Entweder man war im Büro und kann dafür dann auch entsprechende Fahrtkosten usw. ansetzen -oder- man war im Homeoffice - beides gleichzeitig geht nicht. Und das das Finanzamt sehr wohl stutzig wird, wenn man einerseits Homeoffice-Pauschale und andererseits Fahrtkosten ansetzt, dürfte auch nicht weiter verwunderlich sein.
am 12.02.2021 05:47
Hallo,
danke für die präzise Antwort. OK, dann muss ich das anders klären !
Grüße
12.02.2021 08:25 - bearbeitet 12.02.2021 08:25
Gern geschehen. 🙂
Da von dir als gelöst markiert, hänge ich hier auch ein Schloss vor.