Fehlende Grundgebührbefreiung
SamsungMick
Highspeed-Klicker
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Hallo,

ich bin sehr enttäuscht von Vodafone nachdem ich heute meine erste Rechnung erhielt. 

Der Vertrag wurde am 14.08.2021 in einem Shop abgeschlossen, hierbei wurden mir mehrere Vergünstigungen erteilt: 1.) Eine sechsmonatige Grundgebührbefreiung aufgrund des Bestehens eines weiteren Mobilfunkvertrages bei einem anderen Anbieter (1&1) und 2.) weitere drei Monate "Basispreis geschenkt" wegen der Unmöglichkeit mir den Anschlusspreis zu erstatten. Später erfuhr ich dann, dass es auch nicht möglich sei die drei weiteren Monate hinter den sechs Monaten Grundgebührbefreiung anzuhängen, weswegen mir aufgrund dessen 100,00 Euro an Gutschrift gebucht wurden. Auf der heute erhaltenen Rechnung sind jedoch nur die 100,00 Euro "Startguthaben" verbucht, nicht jedoch die sechsmonatige Grundgebührbefreiung. Eine Bestätigung in schriftlicher Form über die Erteilung der sechsmonatigen Grundgebührbefreiung habe ich am 19.08.2021 erhalten. Mich wundert daher dass diese nicht auf der Rechnung ersichtlich sind und bitte daher um unverzügliche Klärung. In den Vertragsunterlagen, die ich unterschrieben habe, sind beide Vergünstigungen aufgeführt, sodass diese verbindlich sind. Ich bin daher davon ausgegangen, dass ich frühestens Mitte April 2022 die Grundgebühr zu entrichten habe. 

 

Ich bitte daher um schnellstmögliche Klärung, damit dieser Sachverhalt zur Zufriedenheit aller aus der Welt geschafft werden kann. 

 

Besten Grund und Dank aus dem Rheinland. 

24 Antworten 24
ttwa2011
SuperUser
SuperUser

Hallo @SamsungMick !

 


@SamsungMick  schrieb:

Eine Bestätigung in schriftlicher Form über die Erteilung der sechsmonatigen Grundgebührbefreiung habe ich am 19.08.2021 erhalten.

Wann endet dein monatlicher Rechnungszeitraum? Vor dem 19. eines Monats?

 

Wenn ja hast du vielleicht schon die Antwort, wieso sie erst auf der kommenden Rechnung erscheinen kann. 

Der Abrechnungszeitraum hat am 21.08.2021 geendet und die Gutschrift der 100,00 Euro wurde am 21.08.2021 erteilt und ist auf der Rechnung enthalten. Daher müsste auch die Befreiung auf dieser ersichtlich sein, die ja ein wenig früher bestätigt und angeblich gebucht wurde. 

@SamsungMick 

Die Einbuchungswege sind nicht unbedingt die gleichen. Möglicherweise hat es sich doch mit der Rechnungserstellung überschnitten. Nachdem du aber ein Guthaben von 100€ auf der Rechnung hast, dürfte dir vermutlich auch jetzt keine oder zumindest keine größeren Kosten enstanden sein. Dann wäre es aus meiner Sicht ja nicht tragisch, dass die Grundgebührenbefreiung für 6 Monate auf der kommenden Rechnung erscheint, oder? Eine Bestätigung dafür hast du ja erhalten.

 

Wenn du dich hier etwas geduldest kann möglicherweise ein/e Moderator/in einen Blick in deine Daten werfen um zu deiner Beruhigung nochmals zu überprüfen ob die Vermutung zutrifft.

Nein tragisch ist das nicht, aber dann müsste die Grundgebührbefreiung (meiner Rechnung zufolge) bis zum 14.03.2022 laufen, weil ich ja diesen Monat über die 100,00 Euro "Startguthaben" quasi bezahlt habe und mir diese nicht im Rahmen der Grundgebührbefreiung erstattet wurden. 

Helferlein
Giga-Genie
Giga-Genie

Hallo @SamsungMick,

ich frage mich immer wieder, warum solche Anliegen in einem Kunden helfen Kunden Forum gepostet werden.

 

Was sagt denn der Shop dazu? Wenn die Restlaufzeit-Befreiung GigaKombi ab Tag 1 aktiv war, dann müsstest Du jetzt ein Guthaben von 100 Euro haben.

 

Wenn die Restlaufzeit-Befreiung GigaKombi erst ab dem 19.08.2021 aktiv war, dann ist es möglich, dass sich die erste Rechnungsstellung mit der Buchung überschnitten hat.

 

In diesem Fall zahlst du ein bisschen rückwirkend und einen kompletten Monat im voraus. Abzgl. der Gutschrift.

 

Wie knapp die Überschneidung ist, würde die Antwort auf @ttwa2011 s Frage verraten.

 

Was die Kombi aus 3 Monate Basispreis-Befreiung und Restlaufzeit-Befreiung angeht, so stimme ich Dir zu. Das ist extrem unglücklich gelöst.

 

Denn im Grunde greift erst die 3 Monate Basispreis-Befreiung. Und erst im Anschluss die Restlaufzeit-Befreiung. Das muss man als Mitarbeiter wissen. Doch auch die Mitarbeiter im Shop sind nur Menschen und machen Fehler.

 

Und wer von euch ohne Fehler ist, der werfe das erste Hashtag....

 

Es ist auch möglich, dass der Mitarbeiter im Shop die 3 Monate Basispreis-Befreiung gelöscht hat. Und anstatt dessen die Start-Gutschrift gebucht hat. Und es dadurch zu Unregelmäßigkeiten kam.

 

Für einen Vodafone Mitarbeiter mit Zugriff auf Deine Kundendaten würden sich diese vielen Fragen gar nicht stellen. Und die Sache wäre innerhalb von wenigen Minuten geklärt.

 

Denn der kann sich die Infos einfach selbst im System zusammensuchen. Daher freue ich mich, dass Du hier schreibst, behaupte aber, dass Du ohne Hilfe eines Moderators nicht weiterkommen wirst. Smiley (zwinkernd)

Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt. (Mahatma Gandhi)

Du bekommst auf jeden Fall eine Gutschrift darüber, die dann mit den ersten Rechnungen, die wieder zu zahlen sind, verrechnet wird.

Also der Shop hat die Grundgebührbefreiung für sechs Monate zunächst beauftragt, gebucht werden konnte diese ja erst nachdem ich die Kündigungsbestätigung von meinem bisherigen Anbieter bei Vodafone eingereicht hatte. Die Kündigungsbestätigung habe ich direkt am Selben Abend nach Vertragsschluss bereits hochgeladen, da mir diese vonseiten 1&1 innerhalb weniger Minuten nach Onlinekündigung des Vertrags per E-Mail zugesandt wurde. Daneben hat der Shop aber auch die dreimonatige Basispreisschenkung gebucht, ich habe mich mehrfach beim Kundenberater im Shop erkundigt ob mir beides tatsächlich zuteil wird, was er mir versicherte. Von der Kundenbetreuung via WhatsApp wurde mir dann am 19.08.2021 auch nochmals bestätigt dass die sechsmonatige Grundgebührbefreiung bis zum 14.02.2022 gilt und ersichtlich sei. Gleichwohl wurde ich darüber aufgeklärt, dass man nicht die sechs Monate wegen der Restlaufzeit meines noch bestehenden Vertrages bei 1&1 sowie die drei Monate Basispreisschenkung hintereinander anhängen könne, da aber beides in meinen Unterlagen festgehalten wurde, erteilte mir die Kundenbetreuung die Gutschrift von 100,00 Euro. 

 

Daher müssten beide Vergünstigungen auf jeden Fall ersichtlich sein, was es aber nicht ist. Für jetzt ist das nicht tragisch, aber auf den künftigen Rechnungen sollten beide Gutschriften enthalten sein. Ich bin davon wirklich ausgegangen dass ich erst Mitte April das erste Mal für die Grundgebühr aufkommen muss, natürlich nur, wenn ich nicht weitere Kosten für Sonderrufnummern oder dergleichen verursache. 


@SamsungMick  schrieb:

Also der Shop hat die Grundgebührbefreiung für sechs Monate zunächst beauftragt, gebucht werden konnte diese ja erst nachdem ich die Kündigungsbestätigung von meinem bisherigen Anbieter bei Vodafone eingereicht hatte.


Das ist Quatsch. Voraussetzung für die Restlaufzeit-Befreiung GigaKombi ist, dass beide berechtigten Tarife für die GigaKombi markiert sind. Die Restlaufzeit-Befreiung GigaKombi wird direkt bei Vertragsabschluss gebucht.

 

  • Ohne die 3 Monate Basispreis-Befreiung greift die Restlaufzeit-Befreiung 100% Rabatt ab Tag der Buchung. Und entfällt, wenn Du nicht in Zeitraum X Deine Kündigungsbestätigung einreichst.

 

  • Die 3 Monate Basispreis-Befreiung ist höher eingestuft. Wenn diese also zeitgleich mit der Restlaufzeit-Befreiung GigaKombi  gebucht wird, dann greift erst die 3 Monate Basispreis-Befreiung.

 

  • Danach die Restlaufzeit-Befreiung GigaKombi (wenn das Kündigungsdatum nach Ende der ersten 3 Monate liegt und innerhalb der Frist die Kündigungsbestätigung des alten Anbieters vorliegt).

 

  • Und erst nach Ende der Restlaufzeit-Befreiung GigaKombi (maximal 6 Monate) greifen alle anderen Rabatte.

    Die GigaKombi Gutschrift wird zwar gewährt aber unter "Basispreise" gegenbelastet.
Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt. (Mahatma Gandhi)

Das bedeutet also, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe (sorry der Nachfrage 😉 ), dass hier wirklich zuerst diese 3 Monate "Basispreisschenkung" (so nenne ich das einfach Mal um es besser unterscheiden zu können) und anschließend erst die Grundgebührbefreiung Gigakombi (wegen des Bestehens des Altvertrags bei 1&1) abgezogen werden? Die Grundgebühr wird aber in jedem Fall erst einmal berechnet und dann im Folgenden wieder abgezogen/rabattiert? Ist so so richtig?