Frage
Antwort
Lösung
am 15.01.2025 17:09
Hallo,
ich habe eine Zusatzkarte für meine Freundin beantragt.
Ich habe gerade die Rufnummermitnahme hierfür beantragt.
Nachdem ich diese abgeschickt habe, ist mir aufgefallen, dass ich mich bei der Angabe des Kündigungsdatum beim bisherigen Anbieter um einen Tag vertan habe (angegeben 01.02.2025, tatsächlich 02.02.2025).
Kann ich dies nachträglich noch irgendwie abändern lassen?
Welche Konsequenzen erschließen sich daraus, falls nein?
Danke im Voraus!
am 15.01.2025 21:13
Wenn ihr nicht selbst gekündigt habt, sondern das Vodafone überlassen habt, gibt's da keine Konsequenzen.
Wenn ihr hingegen selbst gekündigt habt, kann es sein, dass ihr bis zum 03.02.25 nicht unter der Nummer erreichbar seid, weil die Portierung frühestens am 03.02.25 erfolgen kann, da am Wochenende nicht portiert wird.
am 15.01.2025 21:28
Danke für die schnelle Antwort!
Weisst du, ob ich das nachträglich noch korrekt ändern kann?
Viele Grüße
am 15.01.2025 22:03
Nein, das wird leider nicht funktionieren.
Zumal du mit einer eigenen Kündigung eh das ganze Anbieterwechselverfahren ausgehebelt hast.
16.01.2025 14:43 - bearbeitet 16.01.2025 14:45
Ich würde einfach in Ruhe abwarten. Sollte es irgendwelche Nachfragen bezüglich des angebenden Kündigungsdatum bei der Portierung geben, wird sich Vodafone bei dir melden. Vermutlich wird man es aber einfach selbst den frühestmöglichen Portierungstermin zum tatsächlichen Vertragsende ggf. abändern. Die Portierung erfolgt so oder so frühestens am folgenden Montag.
Den Status zur Portierung kannst du hier einsehen.
Nachdem es sich hier um einen Mobilfunkvertrag handelt, war es, im Gegensatz zum Portierungsverfahren bei einem Festnetzvertrag, bei dem die Kündigung für ein reibungsloses Verfahren optimalerweise durch den Neuanbieter erfolgt, korrekt selbst zu kündigen.
Zur Erreichbarkeit:
Wenn du, wie bei dir der Fall, die Mitnahme zum Vertragsende beauftragt hast und diese nach dem eigentlichen Vertragsende stattfinden würde, wird deine Freundin entsprechend des Telekommunikationsgesetzes automatisch auch vom bisherigen Anbieter bis zum Portierungstag weiterversorgt, sprich, sie ist weiterhin mit der alten Sim des bisherigen Anbieters erreichbar.
Siehe dazu auch hier auf den Infoseiten der Bundesnetzagentur.
Du musst dir auch hier keine Sorgen machen.