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Lösung

Falscher Rechnungsbetrag - Rücklastschrift und Mahngebühren
Scenan
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Sehr geehrte Damen und Herren, 

 

da es nicht anders geht, muss ich es wieder über diesen Weg probieren:

Bei meiner Vertragsverlängerung gab es ein Problem.

Kurzfassung: Ihr wolltet mir höhere Preise als vereinbart berechnen, ich habe dem nicht zugestimmt und gewarnt das ich alle zu hohen Abbuchungen wieder zurückbuchen werde.

 

Im Februar war es dann soweit. Der Rechnungsbetrag war höher als vereinbart, ich habe die Buchung zurückgebucht.

 

Im März wurde das ganze korrigiert. Die günstigere Kondition (immer noch 1.50 EUR höher als verreinbart, trotzdem akzeptabel) wurde mir berechnet. In der Rechnung war eine Position "Rücklastschrift (inkl. Bankgebühr)" für 4,00 EUR.

 

Die Rechnung habe ich abzüglich dieser Position am 14.03. bezahlt.

Fakt ist: Die Rechnung war zu hoch, meine Rücklastschrift war somit legitim.

 

Jetzt kommt der Hammer: Am 21.03. wurde von meinem Konto 4 EUR abgebucht. Ohne Rücksprache oder Einverständnis von meiner Seite.

 

Damit war ich nicht einverstanden, weshalb ich direkt bei euch angerufen habe.

Es gingen auch sofort E-Mails raus.

 

Anstatt die 4 EUR wieder gutzuschreiben, wurde mir bei der nächsten Rechnung noch eine Mahngebühr (Mahnung 2,20 EUR) berechnet.

Auch hier habe ich sofort bei euch angerufen, E-Mails verschickt, ein Brief verschickt und zusätzlich die Beschwerdeplattform Reklamation24 genutzt um euch zu kontaktieren.

 

In meinem letzten Telefonat wurde mir mitgeteilt das man sich darum kümmern wird und ich diese Kosten in der nächsten Rechnung wieder gutgeschrieben bekomme.

In dieser sogenannten "nächsten Rechnung", also meiner aktuellen Rechnung , ist aber keine Gutschrift dazu.

 

Jetzt können wir einen von zwei Wegen gehen:

1. Ich bekomme es jetzt schriftlich, dass diese Beträge bei der nächsten Rechnung wieder gutgeschrieben werden. Bankgebühren + Mahnung = 6.20 EUR.

2. Ich mache eine weitere Rücklastschrift, lasse alle falschen Abbuchungen wieder gutschreiben und ggf. landet das alles vor Gericht - da ich einen Rechtsschutz habe und hier im Recht bin, würde ich den ganzen Weg auch bei so einem kleinen Betrag gehen.

 

Bei dem zweiten Weg entstehen euch halt weitere Kosten und für mich mehr Aufwand.

 

Über eine schnelle Rückmeldung würde ich mich freuen.

 

PS: Eure pseudo E-Mail Adresse und die ganzen Bots sind nicht hilfreich...

 

Mit freundlichen Grüßen,

S. C.

 

 

 

4 Antworten 4
Andre
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo Scenan,

tut mir leid, dass Dir hier scheinbar noch nicht geholfen wurde.
Ich geh davon aus, dass sich die Gutschrift ggf. mit dem Rechnungslauf überschnitten hat.

Grundsätzlich gibt es keine direkte Emailadresse. Hier sind alle Kontaktmöglichkeiten .
Das ein Weg über Drittplattformen wie "Reklamation24" von Erfolg gekrönt ist , weiß ich nicht.

Schick mir mal die Rufnummer/Kennwort um die es geht. Dann schau ich mir das an.

VG,

Andre

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Pennywajs
IOT-Inspector
IOT-Inspector

Da muss ja jemanden richtig Langeweile haben, wegen 6.20 Euro einen Anwalt in Betracht zu ziehen. So kann man Gerichte auch beschäftigen, Glückwunsch 

 

Gut gemeinter Rat für die Zukunft:

-Rücklastschriften vermeiden und nicht in automatisierte Prozesse eingreifen 

-Problem ohne Rückbuchung lösen 

 

Scenan
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo,

 

die Nummer und das Kundenkennwort habe ich Ihnen per PN zugeschickt.

Mag sein, aber wie sieht es mit Ihrer Langeweile aus?

Diesen Beitrag hier zu kommentieren bringt ihnen ja überhaupt nichts.

 

Abgesehen davon sind so Menschen wie Sie das Problem in dieser Gesellschaft.

Ihr lasst euch alles gefallen, weshalb einige große Unternehmen genau darauf setzen.

 

Ich setze mich zumindest für meine Rechte ein - der Betrag ist mir pups-egal...es geht um das Prinzip der ganzen Geschichte und um meine Emotionen. 

 

Wieso sollte ich die Finger von Rücklastschriften lassen? Können Sie mir das erklären? 

Bei einem falschen Betrag der abgebucht wurde, ist es mein Recht diesen per Rücklastschrift zurückzubuchen.

Wenn dann sogar noch Abbuchungen ohne Zustimmung erfolgen, ist das ein strafrechtliches Vergehen.

 

Also, wir sind damit wieder am Anfang der Geschichte. Ist Ihnen langweilig oder wieso dieser herablassende Text mit "Langeweile" und "Glückwunsch"...es ist herablassend,...egal wie man es formuliert.