Einstellung der Zahlungen nach Sonderkündigung
Hürlimann
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Ich habe den Mobilfunkvertrag für 29€ der bekanntlich an sich nicht in der Schweiz wirkt ohne zusätzliche Kosten zu verursachen, weshalb ein Sonderkündigungsrecht laut Bundesnetzagentur nach einem Monat Kündigungsfrist gilt. Nun habe ich am 11.07 gekündigt per Brief und mir wurde nur eingestanden zum normalen Vertragsende zum 25.05 zu kündigen. Damit bin ich wahrlich nicht daccord weshalb ich erneut einen Brief schreibe und dort die Kündigung spätestens zum 01.09 feststelle und klar mache keine weiteren Zahlung ab dann zu tätigen - mein Konto in Deutschland wird schlicht und einfach leer sein.

 

Telefonisch habe ich es partout nicht geschafft irgendjemand zu erreichen der dazu befähigt war Stellung zu beziehen. Deshalb nun mein Bestreben klare Kante zu zeigen. 

 

Meinungen dazu?

 

Edit:

  • Ich bin bereits im Juni in die Schweiz ausgewandert, habe keinen Wohnsitz mehr in Deutschland. Da ich im Zuge von Behördengängen noch in Deutschland war, kündigte ich erst später.
14 Antworten 14

Guter Punkt, werde samt meiner Kündigungsfeststellung zum 01.September noch meine Abmeldung aus Deutschland versenden. 

Gr3g
Giga-Genie
Giga-Genie

Du hast einen Vertragsabschluss in Deutschland getätigt. Du ziehst aber in die Schweiz um. Das von dir tradierte Sonderkündigungsrecht findet nur für einen Umzug innerhalb Schlands Anwendung und dann auch eher im Festnetzbereich. 

Ob man dir aus Kulanz entgegenkommen möchte, ist noch was völlig Anderes. Da wäre es eher hilfreich keine 'klare Kante' zu zeigen^^

Schilder einfach sachlich dein Anliegen und füge die entsprechenden Abmeldebestigungen etc. bei...

andreasabaad
SuperUser
SuperUser

@Gr3g 

👍 Genau so ist es!

Hürlimann
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Selbst Konkurrent Telekom gibt zu dass es ein Sonderkündigungsrecht beim Auswandern gibt.

 

https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/kuendigung/ausland?samChecked=true

 

Die Kündigungsmaske dazu ist bei Telekom vortrefflich vortrefflich, unfassbar was Vodafone sich hier für einen Eiertanz leistet!

 

https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/mobilfunk/kuendigung-umzug-ausland

@Hürlimann 

Soweit mir bekannt und auch schon hier im Forum durch die Moderatoren geschrieben, sollte die Kündigung in Zusammenhang mit der Anmeldebestätigung genügen. Es kann nur sein, dass eine kleine Frist eingehalten werden muss. 

 

Das solltest du aber am besten mit VF über den WhatsApp Chat (nicht die telefonische Hotline!) klären. Dann kannst du ggfs. die entsprechenden Daten und Bescheinigungen übermitteln. 👍😃