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18.07.2024 13:41 - bearbeitet 18.07.2024 13:47
Ich habe den Mobilfunkvertrag für 29€ der bekanntlich an sich nicht in der Schweiz wirkt ohne zusätzliche Kosten zu verursachen, weshalb ein Sonderkündigungsrecht laut Bundesnetzagentur nach einem Monat Kündigungsfrist gilt. Nun habe ich am 11.07 gekündigt per Brief und mir wurde nur eingestanden zum normalen Vertragsende zum 25.05 zu kündigen. Damit bin ich wahrlich nicht daccord weshalb ich erneut einen Brief schreibe und dort die Kündigung spätestens zum 01.09 feststelle und klar mache keine weiteren Zahlung ab dann zu tätigen - mein Konto in Deutschland wird schlicht und einfach leer sein.
Telefonisch habe ich es partout nicht geschafft irgendjemand zu erreichen der dazu befähigt war Stellung zu beziehen. Deshalb nun mein Bestreben klare Kante zu zeigen.
Meinungen dazu?
Edit:
am 18.07.2024 15:54
Guter Punkt, werde samt meiner Kündigungsfeststellung zum 01.September noch meine Abmeldung aus Deutschland versenden.
am 18.07.2024 16:29
Du hast einen Vertragsabschluss in Deutschland getätigt. Du ziehst aber in die Schweiz um. Das von dir tradierte Sonderkündigungsrecht findet nur für einen Umzug innerhalb Schlands Anwendung und dann auch eher im Festnetzbereich.
Ob man dir aus Kulanz entgegenkommen möchte, ist noch was völlig Anderes. Da wäre es eher hilfreich keine 'klare Kante' zu zeigen^^
Schilder einfach sachlich dein Anliegen und füge die entsprechenden Abmeldebestigungen etc. bei...
am 18.07.2024 17:04
👍 Genau so ist es!
19.07.2024 07:26 - bearbeitet 19.07.2024 07:39
Selbst Konkurrent Telekom gibt zu dass es ein Sonderkündigungsrecht beim Auswandern gibt.
https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/kuendigung/ausland?samChecked=true
Die Kündigungsmaske dazu ist bei Telekom vortrefflich vortrefflich, unfassbar was Vodafone sich hier für einen Eiertanz leistet!
https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/mobilfunk/kuendigung-umzug-ausland
19.07.2024 21:18 - bearbeitet 19.07.2024 21:30
Soweit mir bekannt und auch schon hier im Forum durch die Moderatoren geschrieben, sollte die Kündigung in Zusammenhang mit der Anmeldebestätigung genügen. Es kann nur sein, dass eine kleine Frist eingehalten werden muss.
Das solltest du aber am besten mit VF über den WhatsApp Chat (nicht die telefonische Hotline!) klären. Dann kannst du ggfs. die entsprechenden Daten und Bescheinigungen übermitteln. 👍😃