EU-Roaming-Verordnung
Nichtfrau
Youngster
Youngster

Mir wurde das in anderen EU-Ländern verbrauchte Datenvolumen in Rechnung gestellt.

Während die EU-Roaming-Verordnung sagen:

"Durch die neue EU-Roaming-Verordnung dürfen wir im EU-Ausland regulierte Aufschläge pro Dienst erheben. Und zwar, wenn Du in den letzten 4 Monaten mehr Tage in einem ausländischen EU-Netz angemeldet warst als im deutschen Vodafone-Netz. Und wenn Du hast mehr Telefonie-Minuten, Daten oder SMS im EU-Ausland genutzt als in Deutschland."


Vodafone wendet den letzten Teil, der besagt: „Und wenn Du mehr Telefonie-Minuten, Daten oder SMS im EU-Ausland genutzt hast als in Deutschland.“ nicht an.

Ich telefoniere in Deutschland nur alle 4 Monate 3 Tage, aber ich verbrauche in diesen 3 Tagen über 50% des Datenvolumens.


Vodafone besteht darauf, dass das Abrechnungssystem nicht an diesen Anwendungsfall angepasst ist, und zieht es vor, dass ich einfach bezahle.


Sperren sie am Ende einfach meinen Vertrag und ich muss sie dann verklagen, um meine Nummer bei einem anderen Anbieter zu bekommen?

1 Antwort 1
reneromann
SuperUser
SuperUser

Das, was du da zitierst, ist NICHT die EU-Roaming-Verordnung.

 

Die EU-Roaming-Verordnung sieht für Fair-Use lediglich den 4-Monats-Zeitraum mit überwiegender Nutzung im Ausland vor -- als Auslandstag gilt gemäß Verordnung ein Tag, an dem man nicht im Heimatnetz, sondern ausschließlich in ausländischen Netzen angemeldet war.

 

Wenn die Anzahl solcher Auslandstage im gleitenden 4-Monats-Zeitraum höher als diejenige im Inland ist, dürfen Aufschläge erhoben werden - und zwar unabhängig von irgendwelcher konkreten Nutzung.

 

Bist du also mehr als die Hälfte der Zeit in dem 4-Monats-Zeitraum nur im Ausland unterwegs, sind Roaming-Aufschläge ab dem ersten MB gemäß EU-Roaming-Verordnung in Ordnung.

 

Des Weiteren greift eine Zusatzregelung bezüglich dem Datenvolumen, wenn das vertraglich vereinbarte Datenvolumen überschritten wird - in dem Fall können Aufschläge erhoben werden - also wenn dir gemäß EU-Roaming-Verordnung z.B. 20 GB Datenvolumen beim Roaming zustehen, du aber 80 GB verbrauchst, können dir die 60 GB, die über das Limit hinausgehen, ebenfalls mit dem regulierten Großhandelspreis berechnet werden.

Das gilt insbesondere bei Karten mit (inländischen) Datenflatrates, bei denen sich das Roaming-Datenvolumen dann nur am Grundpreis orientiert -- überschreitet man dort das Roaming-Datenvolumen wird's halt teuer.

 

In dem auf der Website der EU genannten Fallbeispiel zu unbegrenztem Datenvolumen wird das auch klar - wenn in dem dort genannten Fallbeispiel (unlimitierter Vertrag für 40 € mtl., dementsprechend 40 GB Roaming-Datenvolumen) die 40 GB Datennutzung überschritten werden, werden die darüber hinausgehenden GB zum Großhandelspreis (2 € netto pro GB) abgerechnet.

 

Davon abgesehen ist deine Interpretation des Satzes von VF nicht korrekt - der Aufschlag wird immer dann fällig, wenn ENTWEDER die 4-Monats-Regelung greift -ODER- eine übermäßige Nutzung stattfindet -ODER- wenn beide Fälle vorliegen. Es hilft dir also nichts, wenn du in dem 4-Monats-Zeitraum für 3 Tage nach Deutschland fährst und dort 50% des Datenvolumens verbrauchst, weil dann weiterhin die 4-Monats-Regelung greifen würde (überwiegende Nutzung im Ausland - von Fair-Use gemäß der EU-Roaming-Regelung explizit NICHT umfasst).

 

Vodafone muss daher auch nicht die Abrechnungssysteme anpassen, weil die Abrechnungssysteme gesetzeskonform das umsetzen, was die EU beschlossen hat. Das dir das nicht gefällt, spielt dabei hingegen keine Rolle.

 

Und ein Nichtzahlen ist da auch keine Lösung - außer du möchtest gerne das volle Programm mitsamt Sperrung, Mahnungen inkl. gerichtlichem Mahnverfahren, Schufa-Eintrag usw. usf. haben. Die Rufnummer wird dir VF dann trotzdem nicht vorzeitig freigeben...

 

Und davon abgesehen greifen die EU-Roaming-Regelungen in genau dieser Form bei allen Anbietern - wer also länger als 4 Monate im Ausland ist -und/oder- wer die angemessene Nutzung übertreibt, bezahlt bei allen Anbietern die entsprechenden Roaming-Aufschläge.