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Antwort
Lösung
am 29.02.2024 21:46
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 29.02.2024 21:52
Seit 08/22 Ist ist dies ein reines Kunden helfen Kunden Forum.
Du musst dich an die offiziellen Kontaktstellen wenden.
https://forum.vodafone.de/t5/Vodafone-News/Dein-Kontakt-zu-Vodafone/m-p/1912292#M10954
am 29.02.2024 21:58
daher kannst du es dir auch sparen hier irgendwelche Fristen zu setzen
außerdem kannst du gegen eine Gebührenerhöhung keinen Widerspruch einlegen
und du hattest ja auch die Möglichkeit zu kündigen, wenn du mit der Erhöhung nicht einverstanden bist
am 29.02.2024 21:58
In einem Forum setzt man keine Fristen für was auch immer.
Zur unerwünschten (🙄) Preiserhöhung: Widerspruch ist nicht vorgesehen, Sonderkündigungsrecht hast/hattest du selbstverständlich und ansonsten warte doch einfach das Ergebnis des Rechtsstreites ab. Ist doch nichts neues: Zwei Juristen, vier Meinungen und dann irgendwann mal ein Richterspruch, Revision und was auch immer...
am 29.02.2024 22:27
Die rechtlichen Schritte kannst du dir auch sparen.
Die laufen bereits.
Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein | Verbraucherzentrale.de
Du kannst dich ggf. anschließen aber selbst dann ist die Erhöhung erstmal zu bezahlen und der Ausgang abzuwarten.
am 29.02.2024 22:37
am 29.02.2024 22:41
Wenn dann auch die Quelle angeben 😉
am 29.02.2024 23:41
Und davon abgesehen ist das, was Vodafone macht, laut § 57 (1) und (2) TKG vollkommen legitim.
Dort hat der Gesetzgeber dem Anbieter explizit das Recht eingeräumt, die Preise auch während der Laufzeit anzupassen, sofern dies mindestens einen, maximal aber 2 Monate vor Wirksamwerden dem Kunden gegenüber erklärt wird -und- dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird, welches frühestens zum Tag des Wirksamwerdens der Erhöhung greift und innerhalb von 3 Monaten ab Änderungszeitpunkt gilt.
Es gibt also kein "zurück zum Ursprung", wie es die Verbraucherzentrale gerne darstellt, sondern du hast laut Gesetz genau ZWEI Optionen:
a) Preisanpassung schlucken
-oder-
b) kündigen
Ein Weiter wie Bisher ist im TKG vom Gesetzgeber schlichtweg nicht vorgesehen -- und das TKG als Spezialgesetz ersetzt damit die allgemeinen Regelungen aus dem BGB!