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Dringende Erinnerung und Fristsetzung bezüglich meines Widerspruchs
DeinOnkel
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Sehr geehrte Damen und Herren,

 
am 20.01.2024 habe ich einen Widerspruch bezüglich einer unerwünschten Gebührenerhöhung verschickt, jedoch bislang keine Rückmeldung erhalten. Ich möchte Sie hiermit dringend an meinen Widerspruch erinnern und eine entsprechende Bearbeitung einfordern.
 
Gemäß meiner vorherigen Mitteilung weise ich darauf hin, dass mir immer noch 5€ mehr abgebucht werden, obwohl ich klar meinen Widerspruch kommuniziert habe. 
 
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Teuerung laufender Verträge, wie von Ihnen praktiziert, unzulässig ist, wie auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bestätigt hat.
 
Da ich bisher keine zufriedenstellende Antwort erhalten habe, setze ich Ihnen hiermit eine Frist bis zum 14.03.2024, um meinen Widerspruch zu bearbeiten und die entsprechende Gebührenerhöhung rückgängig zu machen. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine angemessene Lösung gefunden werden, behalte ich mir vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten und dies der Verbraucherzentrale zu melden.
 
Ich bitte um umgehende Bearbeitung und Rückmeldung innerhalb der gesetzten Frist. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.
 
Mit freundlichen Grüßen
7 Antworten 7
andreasabaad
SuperUser
SuperUser

Seit 08/22 Ist ist dies ein reines Kunden helfen Kunden Forum. 

Du musst dich an die offiziellen Kontaktstellen wenden.

https://forum.vodafone.de/t5/Vodafone-News/Dein-Kontakt-zu-Vodafone/m-p/1912292#M10954

daher kannst du es dir auch sparen hier irgendwelche Fristen zu setzen

 

außerdem kannst du gegen eine Gebührenerhöhung keinen Widerspruch einlegen

und du hattest ja auch die Möglichkeit zu kündigen, wenn du mit der Erhöhung nicht einverstanden bist 

runzelpunzel
Full Metal User
Full Metal User

In einem Forum setzt man keine Fristen für was auch immer.

 

Zur unerwünschten (🙄) Preiserhöhung: Widerspruch ist nicht vorgesehen, Sonderkündigungsrecht hast/hattest du selbstverständlich und ansonsten warte doch einfach das Ergebnis des Rechtsstreites ab. Ist doch nichts neues: Zwei Juristen, vier Meinungen und dann irgendwann mal ein Richterspruch, Revision und was auch immer...

MasterScorpion
SuperUser
SuperUser

Die rechtlichen Schritte kannst du dir auch sparen.

Die laufen bereits.

Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein | Verbraucherzentrale.de

Du kannst dich ggf. anschließen aber selbst dann ist die Erhöhung erstmal zu bezahlen und der Ausgang abzuwarten.

RobertP
Giga-Genie
Giga-Genie

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MasterScorpion
SuperUser
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reneromann
SuperUser
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Und davon abgesehen ist das, was Vodafone macht, laut § 57 (1) und (2) TKG vollkommen legitim.

Dort hat der Gesetzgeber dem Anbieter explizit das Recht eingeräumt, die Preise auch während der Laufzeit anzupassen, sofern dies mindestens einen, maximal aber 2 Monate vor Wirksamwerden dem Kunden gegenüber erklärt wird -und- dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird, welches frühestens zum Tag des Wirksamwerdens der Erhöhung greift und innerhalb von 3 Monaten ab Änderungszeitpunkt gilt.

 

Es gibt also kein "zurück zum Ursprung", wie es die Verbraucherzentrale gerne darstellt, sondern du hast laut Gesetz genau ZWEI Optionen:

a) Preisanpassung schlucken

-oder-

b) kündigen

 

Ein Weiter wie Bisher ist im TKG vom Gesetzgeber schlichtweg nicht vorgesehen -- und das TKG als Spezialgesetz ersetzt damit die allgemeinen Regelungen aus dem BGB!