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Lösung
am 07.02.2023 03:05
Hallo,
im Dezember 22 bekam ich in meiner Vodafone App das Angebot : doppeltes Datenvolumen bei Wegfall des Passes, bei gleichem Tarif und gleichen Kosten.
Normalerweise wäre mein Vertrag im Mai 23 ausgelaufen und ich hätte diesen Monat schon verlängern können mit einem neuen Handy. Man sagte mir nach Nachfrage am Telefon, dass ich das Handy zum üblichen Zeitpunkt im Februar aussuchen könnte. Ist das noch korrekt? Mir wird nämlich dieses Update vom Dezember als neuer Vertrag ausgewiesen. Mit neuer Laufzeit bis 24.
Bitte um Hilfe und Info Gruß Cl-Bu
Gelöst! Gehe zu Lösung.
07.02.2023 07:02 - bearbeitet 07.02.2023 07:04
Hallo @Cl-Bu !
Mit der Annahme des Angebots wurde dein Vertrag um 24 Monate verlängert. Deine ggf. vorhandenen Rabatte bleiben bis zum ursprünglich vereinbarten (Mai23) erhalten.
Wie auch dem Angebot zu entnehmen ändert sich am möglichen Bezugszeitpunktes eines neuen Smartphones nichts. Das Smartphone kannst du z.B. online über Vertragsverlängerung beanspruchen. Die Mindestlaufzeit von 24 Monaten startet dadurch erneut neu und ersetzt die bisherige. In diesem Zusammenhang können ggf. auch neue Rabatte für die neue Laufzeit vereinbart werden.
07.02.2023 07:02 - bearbeitet 07.02.2023 07:04
Hallo @Cl-Bu !
Mit der Annahme des Angebots wurde dein Vertrag um 24 Monate verlängert. Deine ggf. vorhandenen Rabatte bleiben bis zum ursprünglich vereinbarten (Mai23) erhalten.
Wie auch dem Angebot zu entnehmen ändert sich am möglichen Bezugszeitpunktes eines neuen Smartphones nichts. Das Smartphone kannst du z.B. online über Vertragsverlängerung beanspruchen. Die Mindestlaufzeit von 24 Monaten startet dadurch erneut neu und ersetzt die bisherige. In diesem Zusammenhang können ggf. auch neue Rabatte für die neue Laufzeit vereinbart werden.
am 07.02.2023 07:10
Hallo,
Vielen Dank für die Info. Da bin ich ja beruhigt, ich dachte schon, man würde mir das Handy aus der Vertragsverlängerung vorenthalten.
Aber in den Tarifen steht bei mir schon der veränderte Zeitraum, zwei Jahre weiter, drin. Weiß das System dann, dass der Anspruch noch aus dem vorherigen Vertragszeitraum stammt? Kann ich denn online dann ein neues Handy über die Vertragsverlängerung wählen, ohne einen neuen Tarif auszusuchen?
Vielen Dank nochmal
07.02.2023 07:23 - bearbeitet 07.02.2023 07:27
@Cl-Bu schrieb:
Aber in den Tarifen steht bei mir schon der veränderte Zeitraum, zwei Jahre weiter, drin.
Siehe oben. Korrekt, da wie im Angebot angegeben die Mindestlaufzeit von 24 Monate mit Annahme des Angebots neu gestartet ist. Es stand dir offen dieses Angebot so anzunehmen oder nicht. Der Pass wäre dir ansonsten bis zum 31.3 erhalten geblieben.
@Cl-Bu schrieb:
Weiß das System dann, dass der Anspruch noch aus dem vorherigen Vertragszeitraum stammt?
Ja, sonst würde es dir keine Verlängerungsmöglichkeit anzeigen. Mit Bezug startet die Mindestlaufzeit von 24 Monaten erneut neu und ersetzt die aktuelle.
@Cl-Bu schrieb:
Kann ich denn online dann ein neues Handy über die Vertragsverlängerung wählen, ohne einen neuen Tarif auszusuchen?
Du kannst die Tarife auswählen, die angezeigt werden. Keine Sorge: Vor absenden des Warenkorbs passiert nichts.
Bist du unsicher oder findest nicht das passende Angebot für dich kannst du auch ein individuelles Angebot schriftlich z.B. über Facebook, Twitter und WhatsApp abklären und in diesem Zusamnenhang auch feststellen lassen ob z.B. das doppelte Datenvolumen auch bei Tarifewechsel bestehen bleibt oder entfällt.
am 07.02.2023 07:34
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung, aber sorry, hab dazu doch noch eine Frage. In meinem Vertrag steht aber nun die Verlängerungsoption von 23 nicht mehr drin, sondern seit Dezember die neue, danach kann ich jetzt erst wieder im Dezember 24 verlängern. Bleibt dennoch der Anspruch auf ein Handy von 23 bestehen,ja?? Nochmals tausend Dank!! Gruß Andrea
am 07.02.2023 09:01
Das eine ist die aktuelle Mindestlaufzeit des Vertrags, das andere das Datum an dem ein neues Smartphone beansprucht werden kann. Die Mindestlauzeit ist aufgrund der Annahme des Angebots im Dezember aktuell bei Dezember 2024. Mit Beanspruchung des Smartphones startet die Mindestlaufzeit erneut neu und wäre z.B. bei Buchung heute bei Februar 2025.
@ttwa2011 schrieb:
Das Smartphone kannst du z.B. online über Vertragsverlängerung beanspruchen.
Hast du dich über den Link mal eingeloggt? Wenn du dich dort einloggen kannst, besteht auch die Möglichkeit ein Smartphone zu beziehen. Nochmals: Es passiert nichts wenn du den Warenkorb nicht absendest. So kannst du dir mal einen Überblick verschaffen.
Wie bereits oben geraten: Wenn du dir unsicher bist oder ein individuelles Angebot klären möchtest würde ich dies über Facebook, Twitter oder WhatsApp machen.
am 07.02.2023 09:04
Vielen, vielen Dank.
Nun habe ich es verstanden, hat etwas länger gedauert, sorry.
Wünsche noch einen schönen Tag.
Gruß Andrea
am 08.02.2023 08:10
CI-Bu schrieb: Weiß das System dann, dass der Anspruch noch aus dem vorherigen Vertragszeitraum stammt?
Und auch nochmal von offizieller Seite aus: ja, das weiss das System 😉
Aber der Erklärung von ttwa2011 ist nichts weiter hinzuzufügen, top erklärt
Somit Haken dran und Schloss vor.
Gruß,
Matthias
(Moderator)