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am 30.04.2025 18:41
Gluten tag, ich habe sowohl einen Mobilfunk- als auch einen WLAN-(DSL-) Vertrag bei Vodafone. Ich bin bereits ins Ausland gezogen und habe meinen Vertrag persönlich in einem Vodafone-Shop gekündigt. Der Verkäufer meinte, ich solle dies unbedingt auch online tun, was ich auch tat. Da ich, wie vom Verkäufer erklärt, von meinem Sonderkundigungsrecht Gebrauch machen konnte, hatte ich keine Rechnungen mehr zu bezahlen. Heute habe ich jedoch eine weitere Rechnung erhalten.
Nachdem habe ich per WhatsApp mit einem Mitarbeiter des Supports Kontakt aufgenommen, er stellte sich heraus, dass sie nicht glauben, dass ich Deutschland verlassen habe. Ich habe meine Abmeldung beantragt und ihnen das Dokument geschickt, das ich von meinem Bürgerbüro erhalten habe. Der Support-Mitarbeiter sagt, dass dieses Dokument nicht beweist, dass ich Deutschland verlassen habe. Hat jemand ähnliche Erfahrungen damit?
‘’Rick
am 30.04.2025 20:46
Eine Abmeldung ohne neue Anmeldung reicht nicht aus...
Irgendwohin musst du ja gezogen sein -- und den Nachweis will Vodafone logischerweise haben.
am 01.05.2025 06:40
@RickNL was heißt hier hat jemand ähnliche Erfahrung damit. Das sollte man schon selber wissen das es einer ordentlichen Anmeldung im neuen Land bedarf um den Vertrag auch kündigen zu können. Lege VF die Anmeldebescheinigung vor und dann wird der Vertrag auch dementsprechend behandelt werden. Ohne dem geht es nun mal nicht.
am 01.05.2025 07:54
Schlecht ist auf jeden Fall, die Rechnung nicht zu bezahlen. Das macht nur Ärger, Gebühren und Frust.
Theoretisch gibt es kein Sonderkündigungsrecht, Vodafone kann auf Kulanz den Vertrag beenden.
Lediglich im Festnetzbereich greift das TKG, dass Du in NICHT versorgtes Gebiet umziehst, was eine Kündigungsfrist von 3 Monaten NACH Umzug. Bedeutet 3 Monate musst du deinen Vertrag ohnehin noch zahlen.
Mobilfunk, dass ist auch im Ausland weiterhin nutzbar, somit gibt es dort rechtlich keine gesonderten Kündigungsmöglichkeiten, soweit mir bekannt, beendet VF die Verträge aber aus Kulanz.