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Lösung

Betreff: Vertrag ohne Zustimmung verlängert !!!
Saas
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Auch mein Vertrag wurde rechtswidrig um 24 Monate ohne meine Zustimmung verlängert obwohl ich bereits zweimal gekündigt habe und eine Kündigungsbestätigung zum ordnungsgemäßen Ablauf vorliegen habe. Vodafone missachtet das neue Kommunikationsgesetz Dezember 2021. Dieses Vorgehen ist rechtswidrig, ohne Zustimmung des Kunden kann kein Vertrag verlängert werden schon gar nich für 24 Monate. Nach Vollendigung der 24 Monate verlängert sich der Vertrag wenn überhaupt maximal für ein Jahr. Nach dem neuen Gesetz kann der Vertrag monatlich gekündigt werden falls Vodafone rechtswidrig vorgeht gilt die Kündigung und der ordnungsgemäßer Ablauf des Vertrages. Daher müsst ihr wiedersprechen, auf kein Fall die 24 Monate Verlängerung akzeptieren da wie gesagt dies rechtswidrig ist. Ich werde den Verbraucherschutz informieren,  mich hat vodafone für die Ewigkeit als Kundin verloren. NIE NIE NIE wieder Vodafone!

 

Edit: @Saas Zu besseren Übersichtr in eigenen Thread verschoben.

2 Antworten 2
ttwa2011
SuperUser
SuperUser

Hallo @Saas !

 

Eine neue Mindestlaufzeit von 24 Monaten ensteht nur durch einen aktive Verlängerung. Diese kann z.B. auch durch Annahme eines Aktionsangebots in der App enstehen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag ungekündigt nur monatlich (nicht 12 Monate). Wenn dir einen Kündigungsbestätigung vorliegt, lässt sich doch sehr schnell klären was passiert ist um es ggf. zu korrigieren. Dazu brauchst du keinen Verbraucherschutz.

 

Es handelt sich hier um ein "Kunden helfen Kunden" Forum.  Aufgrund des nötigen Dateneinblicks stoßen hier andere User/Kunden an die Grenzen ihrer Hilfsmöglichkeiten. Siehe dazu hier.

 

Ich würde dir zu einer schriflichen Abklärung mit dem Kündigungsscreenshot raten. Dies ist z.B.. per What's App möglich. Klicke zum Start des WhatsApp Chats direkt hier .

 

Eine weitere Möglichkeit ist z.B. der Tobi Chat in der Mein Vodafone App (klicke auf Gesicht mit rotem Helm) oder auch einfach per SMS an die 0172 1217212.

 

Bitte zunächst Tobi um Hilfe eines Kundenbetreuers (ggf. mehrmals hartnäckig Smiley (zwinkernd)) und schildere dein Anliegen.

 

Weitere Kontaktmöglichkeiten wie über Facebook und Twitter,  siehe hier.

 

So sollte es sich schnell klären lassen.

Und nur um das nochmal klarzustellen, weil hier ja einiges sehr wirr vom TE behauptet wurde:

  • Die maximale Mindestvertragslaufzeit eines Telekommunikationsvertrages darf gemäß § 309 (9) BGB sowie § 56 (1) TKG 2 Jahre betragen
  • Die maximal zulässige Kündigungsfrist zum Ende dieser Mindestvertragslaufzeit darf ebenfalls gemäß § 309 (9) BGB ein Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit betragen
  • Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gilt bei stillschweigender (unbegrenzter) Verlängerung eine maximal einmonatige Kündigungsfrist aus § 56 (3) TKG. Dies bedeutet, dass sich ein Vertrag nach Ablauf der MVLZ jeweils immer nur um einen Tag verlängert, jedoch die Kündigung bis zu einem Monat im Voraus erfolgen muss.

Diese genannten Punkte gelten jedoch nur dann, wenn keine aktive Verlängerung stattfindet. Eine aktive Verlängerung findet immer dann statt, wenn sich beide Vertragsparteien über einen neuen Vertrag einigen, also u.a.:

  • bei Tarifwechseln
  • bei Bezug eines neuen Endgeräts

Wenn also zwischenzeitlich der Tarif gewechselt -oder- ein neues Endgerät bezogen wurde, gilt dies als aktive (und nicht mehr als stillschweigende) Verlängerung und somit beginnt zu diesem Tag die 24-monatige Mindestvertragslaufzeit erneut - etwaige vorher ausgesprochene Kündigungen werden durch den Tarifwechsel bzw. den Bezug eines neuen Endgeräts hinfällig und durch diesen neuen Vertragsabschluss "ersetzt". Sie werden auch NICHT nach Ablauf der neuen MVLZ wieder wirksam, sondern sind mit der aktiven Verlängerung rechtlich "erledigt".