Berechnung von Roaming im Ausland
PD1
Smart-Analyzer
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Leider ist es bei Vodafone inzwischen nicht mehr möglich, Probleme direkt zu klären. Der Kundenservice ist eine Frechheit.

Ich war über den Sommer längere Zeit im Ausland und soll jetzt künftig für das Roaming bezahlen.

Ich habe heute die Nachricht erhalten, dass ich künftig zahlen soll, obwohl ich schon seit 3 Wochen wieder in Deutschland bin und mich ansonsten nur kurze Zeit im Ausland im Urlaub befinde. 

Ich finde es eine Unverschämtheit, dass die 1212 mich diverse Male aus der Leitung geworfen hat und mir keiner weiterhelfen kann.

Es ist ja wohl legitim im Urlaub zu sein und sein Handy zu nutzen. Ich möchte eine sofortige schriftliche Bestätigung von Vodafone, dass die Kosten in Zukunft nicht auf mich zu kommen.

3 Antworten 3
ttwa2011
SuperUser
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Hallo @PD1 !

 

Es kommt nicht sofort zu einer Berechnung. Folgen nun noch weitere längere Aufenthalte im EU Ausland oder vorerst nicht?

 

Es gilt (siehe hier unter "Fußnoten"):

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"Du kannst den Tarif ohne Zusatzkosten nur auf vorübergehenden Reisen im EU-Ausland nutzen. Die Nutzung Deines Tarifs ohne Zusatzkosten gilt nur für vorübergehende Reisen im EU-Ausland und in Island, Liechtenstein und Norwegen. Großbritannien bleibt auch nach dem Austritt aus der Europäischen Union Teil der EU-Roaming-Zone. Tarif-Änderungen gibt es vorerst nicht. Mehr Infos auf: vodafone.de/eu-regulierung.

Die EU-Roaming-Verordnung berechtigt uns, regulierte Aufschläge pro Dienst zu erheben. Und zwar, nachdem Du 4 Monate am Stück mehr Tage in einem ausländischen EU-Netz als im deutschen Vodafone-Netz angemeldet warst. Und wenn der überwiegende Teil der Nutzung im EU-Ausland stattgefunden hat. Die Aufschläge betragen derzeit: 2,61 Cent pro Minute für abgehende Anrufe, 0,65 Cent pro Minute für eingehende Anrufe, 0,47 Cent pro SMS und 0,23 Cent pro MB fürs Surfen.

Du bekommst mindestens 2 Wochen bevor die Aufschläge erhoben werden eine Info per SMS. Du kannst dann innerhalb der 2 Wochen Dein Nutzungsverhalten entsprechend der oberen Kriterien anpassen. So verhinderst Du eine Abrechnung der regulierten Aufschläge. Auch, wenn Du Dein Nutzungsverhalten später änderst, entfallen die Aufschläge." 

 Wenn du innerhalb der nächsten 14 Tage nicht ins EU Ausland reist und es dort zu einer überwiegenden Nutzung im 4 Monatszeitraum kommt, wird entsprechend den Vorgaben der EU-Roaming-Verordnung keine Berechung erfolgen.  

PD1
Smart-Analyzer
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Danke für die schnelle Antwort,

Leider steht das eben nicht so in meiner SMS. Dort steht, dass ich noch 2 Wochen meinen Tarif im Ausland wie zu Hause nutze. Danach werden mir Kosten berechnet.

Dass heißt für mich, dass selbst wenn ich über Weihnachten 3 Wochen ins Ausland fahre, ich die dritte Woche Gebühren zahlen muss? 

@PD1 


@PD1  schrieb:

Dass heißt für mich, dass selbst wenn ich über Weihnachten 3 Wochen ins Ausland fahre, ich die dritte Woche Gebühren zahlen muss? 


Nein. So lese ich das nicht. Es zählt immer der 4 Monatszeitraum. Wenn innerhalb der letzten 4 Monate eine überwiegende Nutzung im EU Ausland erfolgt ist, kann es nach vorheriger Info zu Berechnungen kommen. 

Du gleichst ja jetzt bei deinem Beispiel mit über 2 Monaten Inlandsnutzung bis Weihnachten wieder zu einem normalen Nutzungsverhalten aus.