Frage
Antwort
Lösung
02.01.2022 17:49 - bearbeitet 02.01.2022 17:55
Guten Abend,
ich schalte jeden Monat "Speedgo" aus, dennoch wurden mir ohne mein Einverständnis und gegen meinen Willen automatisch 3xDatenvolumen auf mein Smartphone gebucht. Das Smartphone muss ich gezwungenermaßen wegen nicht erbrachter Leistung seitens Vodafone Kabel seit dem 24.12.2021 als Modem am PC verwenden. Einen Hotspot kann ich nicht nutzen - ICH bin hier der Hotspot.
Nun meine Frage : Möchten Sie das ich unter dem Vorbehalt weitere rechtliche Schritte einzuleiten zahle und so ernsthaft Geld von mir erschleichen ? Dieser "Spaß" würde das Unternehmen durch die Zuwiederhandlung gegen das rechtskräftige Urteil (siehe Link) ein festzusetzendes Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 EUR kosten.
Das Urteil des Landgericht Düsseldorf vom 14.12.2016 ist hier eindeutig und rechtskräftig :
Datenautomatik-Klausel von Vodafone rechtswidrig Landgericht Düsseldorf Urteil v. 14.12.2016 - 12 O ...
Ich bitte diesbezüglich um Klärung.
MfG
Mark Oliver Spengler
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 02.01.2022 22:29
Hast du meine Rechnung nun eingesehen und im Idealfall korrigiert ?
Vermutlich nein, da dir als SU (Kunde mit erweiterten Rechten im Forum) diese Möglichkeit und Befugnis fehlt.
Da alle zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle offensichtlich nur in eine Richtung führen war dies mein letzter Versuch der Schlichtung und Klärung -> Durch einen Moderator der bei Vodafone angestellt ist <-.
Hättest du nicht quergelesen und nur einzelne Sätze rausgepickt um "irgendwas" zu schreiben, das nichts, aber auch rein garnichts zur Klärung oder Lösung beiträgt, würdest du den 3.Satz hier durchaus geistig erfassen können. Ich vergebe an beide SU`s jeweils einen Punkt. Anstatt zu schweigen oder den Versuch der Deeskalation habt ihr beide es vorgezogen einen bereits (zu Recht) gereizten Kunden weiter zu reizen.
Bravo - Ist euch nun gelungen. Die Klärung übernimmt ab jetzt die Bundesnetzagentur.
am 02.01.2022 18:22
Hallo @MOS6510 !
Vorab: Du schreibst hier in einem moderierten "Kunden helfen Kunden" Forum. Ich antworte dir als User/Kunde.
Von Kunde zu Kunde:
Du machst es dir unnötig kompliziert.
@MOS6510 schrieb:
ich schalte jeden Monat "Speedgo" aus, dennoch wurden mir ohne mein Einverständnis und gegen meinen Willen automatisch 3xDatenvolumen auf mein Smartphone gebucht.
Du kannst jederzeit über die Kundenbetreuung Speedgo komplett dauerhaft deaktivieren lassen.
@MOS6510 schrieb:
Das Smartphone muss ich gezwungenermaßen wegen nicht erbrachter Leistung seitens Vodafone Kabel seit dem 24.12.2021 als Modem am PC verwenden. Einen Hotspot kann ich nicht nutzen - ICH bin hier der Hotspot.
Auch hier genügt ein Kontakt mit der Kundenbetreuung um im Rahmen der Gigagarantie "Always on" aktivieren zu lassen. Bei Ausfall deines Festnetzanschlusses erhälst du bei Vodafone somit kostenlos 50GB für dein Smartphone um den Ausfall des Festnetzanschlusses zu überbrücken.
Um beides schnell zu veranlassen kannst dich neben der Hotline z.B. auch per Chat in der Mein Vodafone App (klicke auf Tobi) oder WhatsApp (Klicke hier), an Vodafone wenden.
02.01.2022 18:33 - bearbeitet 02.01.2022 18:38
Danke für deine Antwort. 50GB Datenvolumen wurden mir unentgeldlich zu Verfügung gestellt. Zuvor ging ich allerdings davon aus, das die noch immer anhaltende Störung unverzüglich, jedoch innerhalb eines Kalendertages behoben würde (TKG §58 / Änderung vom 01.12.2021) und nutzte meine 11Gb plus weitere 11Gb Depot aus dem letzten Monat. Speedgo habe ich bereits dauerhaft deaktivieren lassen als ich feststellen musste, das mir ohne meine Einwilligung kostenpflichtig Datenvolumen auf mein Smarphone gebucht wurde.
Eine Email Adresse wäre hilfreich. Es dauert bis zu einer Stunde bis ein Anruf beim Kundendienst entgegen genommen wird. Zu Beschwerden wurden keine Tickets erstellt und viele der Mitarbeiter, mit denen ich telefonisch eine Klärung anstrebte haben große Mühe mich zu verstehen. Ich halte es für kontraproduktiv Menschen in direkten Kunbdenkontakt zu stellen, wenn eine Sprachbarriere Klärungsaversuchen im Wege stehen.
Dieses Forum wird durch Mitarbeiter von Vodafone moderiert; Nicht allein druch Kunden (mit oder ohne SU).
Eine PM zwecks Klärung durch einen Mod ist wünschenswert und ratsam.
PS.: Ich nutze kein WhatsApp und werde dies auch nie tun.
02.01.2022 18:50 - bearbeitet 02.01.2022 18:54
@MOS6510 schrieb:
50GB Datenvolumen wurden mir unentgeldlich zu Verfügung gestellt. Zuvor ging ich allerdings davon aus, das die noch immer anhaltende Störung unverzüglich, jedoch innerhalb eines Kalendertages behoben würde (TKG §58 / Änderung vom 01.12.2021) und nutzte meine 11Gb plus weitere 11Gb Depot aus dem letzten Monat. Speedgo habe ich bereits dauerhaft deaktivieren lassen als ich feststellen musste, das mir ohne meine Einwilligung kostenpflichtig Datenvolumen auf mein Smarphone gebucht wurde.
Was ist dann das Problem und der Grund für den Post hier, wenn du entgegen deiner Erläuterungen inzwischen sowohl 50GB bereits erhalten hast als auch SpeedGo hast dauerhaft deaktivieren lassen? Ich nehme an, dass es dir dann nur noch um für SpeedGo bezahlte Gebühren geht?
Wieso hast du das nicht bei der Aktivierung der 50GB besprochen?
@MOS6510 schrieb:
Eine Email Adresse wäre hilfreich.
@MOS6510 schrieb:
Dieses Forum wird durch Mitarbeiter von Vodafone moderiert; Nicht allein druch Kunden (mit oder ohne SU).
Etwas anderes hat niemand behauptet....
@MOS6510 schrieb:
Eine PM zwecks Klärung durch einen Mod ist wünschenswert und ratsam.
Dann solltest du anstelle des Kontaktformulars für diesen Kontaktkanal entscheiden und dich etwas gedulden.
@MOS6510 schrieb:
PS.: Ich nutze kein WhatsApp und werde dies auch nie tun.
Musst du auch nicht. Deshalb oben auch der Hinweis auf den Chat in der Mein Vodafone App nach Klick auf Tobi (Gesicht mit rotem Helm)....
am 02.01.2022 18:56
Bitte lies noch einmal den Eingangspost und meine Antwort, dir scheint einiges entgangen zu sein.
02.01.2022 19:16 - bearbeitet 02.01.2022 20:50
Für Unmut bin ich das falsche Ziel.....
Mir ist nichts entgangen. Was du mit diesem Urteil für dein Anliegen untermauern möchtest, erschließt sich mir nicht.
Das über 5 Jahre Urteil aus dem Jahre 2016 bezieht sich auf nachträgliche Änderungen in bestehenden Verträgen mit der Einführung der Datenautomatik "SpeedGo".
Alle neu abgeschlossenen Tarife in den letzten 5 Jahren haben die SpeedGo Option fest in den Tarifbedingungen zu denen du entweder bei Neuabschluss oder einer VVL zugestimmt hast. Du hast also deine Einwilligung zu dieser Datenautomatik gegeben. Möchtest du sie nicht, kannst du sie, wie bereits geschehen dauerhaft deaktivieren lassen.
Deshalb nochmals: Wieso einfach, wenn es auch kompliziert geht.
Du musst niemand für einen Erstattungswunsch von SpeedGo-Gebühren mit (absurden) rechtlichen Schritten "drohen". Ein freundliches Bitten um Erstattung führt zum Ziel. Kontaktmöglichkeiten habe ich dir genannt.....
02.01.2022 19:33 - bearbeitet 02.01.2022 19:34
Lies bitte das verlinkte Urteil, meinen Eingangspost und meine Antwort. Offensichtlich hast du Schwierigkeiten damit Inhalte zu erfassen.
Derartige Klauseln sind unwirksam; Die Bereitstellung von kostenpflichtigen Leistungen (hier Datenvolumen) setzen die aktive Einwilligung des Endkunden vorraus; Das Ausbleiben einer Zustimmung per SMS durch den Kunden ist nicht als Zustimmung zu werten.
Du stellst im Moment keinerlei Hilfe dar und hast soweit es dieses Thema angeht keine Funktion.
Angestrebt ist die Kärung zwischen mir und einem Mod (Bei Voafone angestellt). Du hast dich hier ungefragt eingemischt und trägst zu keiner Klärung bei.
Mein Vorschlag : Weniger ist mehr - Bitte halte dich aus dieser Diskussion raus. Ich warte auf einen Mod, der über die nötige Kompetenz und Qualifikation verfügt um zu einer Klärung beizutragen. Dies ist von Anfang an so beabsichtigt.
Danke, frohes Neues Jahr !
02.01.2022 19:48 - bearbeitet 02.01.2022 19:50
@MOS6510 schrieb:
Lies bitte das verlinkte Urteil, meinen Eingangspost und meine Antwort. Offensichtlich hast du Schwierigkeiten damit Inhalte zu erfassen.
Derartige Klauseln sind unwirksam; Die Bereitstellung von kostenpflichtigen Leistungen (hier Datenvolumen) setzen die aktive Einwilligung des Endkunden vorraus; Das Ausbleiben einer Zustimmung per SMS durch den Kunden ist nicht als Zustimmung zu werten.
Das muss ich nicht nochmals lesen. Es ist mir seit Jahren bekannt. Das was du daraus lesen möchtest trifft aber immer noch nicht zu und hat mit deinem eigentlich einfach zu lösenden Anliegen nichts zu tun, auch wenn du das so nicht sehen möchtest. Vielleicht fragst du dich mal, wieso es diese Option auch 5 Jahre nach dem Urteil noch gibt.. Gründe siehe oben...
@MOS6510 schrieb:
Du hast dich hier ungefragt eingemischt und trägst zu keiner Klärung bei.
Du schreibst hier in einem öffentlichen Kunden-Forum. Du musst damit rechnen, dass man hier etwas dazu schreibt. Wenn du das nicht möchtest, musst du andere Kontaktkanäle wählen. Ich habe dir ja einige, dir anscheinend unbekannte genannt . Was somit einer Klärung beiträgt oder nicht liegt im Auge des Betrachters....
@MOS6510 schrieb:
Mein Vorschlag : Weniger ist mehr - Bitte halte dich aus dieser Diskussion raus. Ich warte auf einen Mod, der über die nötige Kompetenz und Qualifikation verfügt um zu einer Klärung beizutragen. Dies ist von Anfang an so beabsichtigt.
Die nötige "Kompetenz und Qualifikation" haben die Mods hier definitiv. Wenn du zumindest Ihnen gegenüber etwas freundlicher auftrittst als bisher hier, bin ich mir sicher, dass du das sehr schnell ohne irgendwelche Urteile oder "Drohungen" mit einer einfachen Bitte lösen kannst.
In diesem Sinne: Frohes neues Jahr!
am 02.01.2022 20:00
Eine Drohung wurde zu keinem Zeitpunkt ausgesprochen jedoch eine Rechtsbelehrung.
Auch Vodafone ist dieses (immer noch rechtsgültige) Urteil ebenfalls seit Jahren bekannt (!).
"Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus"
am 02.01.2022 21:19
Hallo @MOS6510 ,
für mich war SpeedGo, oder die Datenautomatik wie sie die Mitbewerber nennen immer Tarifbestandteil. Ich lasse das auch direkt nach Vertragsabschluss komplett sperren und das Thema ist für mich damit durch.
Gerichtsurteile muss man dazu nicht vorzeigen.