am 02.07.2024 02:12
Liebe Community,
wir haben folgendes Problem:
Wir sind Mieter in einem Mehrparteienhaus. Letzte Woche wurde in der Eigentümerversammlung beschlossen, den bestehenden Vertrag mit dem örtlichen NE-4 Netzbetreiber zu kündigen. Darüber wurden wir über Aushang im Hausflur informiert mit dem Hinweis, dass nicht nur TV-Anschluss (bekanntermaßen durch die Gesetzesnovelle) abgeschaltet wird, sondern auch der Internetanschluss gekappt wird für Parteien mit Kabelverträgen z.b. bei Vodafone.
Der örtliche Netzbetreiber, der ja seinerseits einen Vertrag mit Vodafone hat, bietet den Eigentümern eine Weiterversorgung an zu einem gewissen Preis ausschließlich als Sammelanschluss - Einzelverträge mit Mietern bietet er nicht an.
Die Hausverwaltung stimmt dem Angebot nicht zu. Diese Woche soll die Anlage des Netzbetreibers im Haus abgebaut werden, damit ist die Infrastruktur ja auch erstmal weg.
Unser Internet-Vertrag mit Vodafone läuft noch ein ganzes Jahr - faktisch ohne Leistung dann. Wir sehen keine Option, den Kabelanschluss irgendwie selbst im Haus fortbestehen zu lassen. Vom Kundendienst VF bekommen wir widersprüchliche Infos....
Steckt jemand in einer vergleichbaren Situation und hat bereits eine Lösung erzielen können?
Gibt es ggf. eine Option den Vertrag von Kabel zu DSL zu wechseln?
Danke schonmal....
LG Leke
am 02.07.2024 17:03
Hi @Leke
versuch es bitte erneut mit einer Kontaktaufnahme bei uns damit wir eine Lösung finden können Dein Kontakt zu Vodafone - Vodafone Community.
Viele Grüße
Ama_nda
am 02.07.2024 18:03
Ich versuche es wirklich täglich und werde nur von einem zum nächsten weitergeleitet, der dann genauso wenig weiß was zu tun ist und mich wieder weiterleiter. Zu guter letzt immer der Verweis an meinen Vermieter - dieser fühlt sich aber ja nicht zuständig und ist ja auch kein Vertragspartner von Vodafone.
02.07.2024 18:15 - bearbeitet 02.07.2024 18:19
Euer Netzbetreiber ist nicht zufälligerweise die Rehnig-Gruppe?
Davon abgesehen: Wenn der Betreiber auch die Anlieferung sicherstellt, ist es KEIN NE4-Betreiber!
NE4-Betreiber betreiben ausschließlich das Hausnetz zwischen HÜP und Dose - für die Zuführung des Signals zu den einzelnen Häusern sind NE3-Betreiber zuständig.
Sofern es sich also wirklich um einen NE4-Betreiber handeln würde, darf der übrigens auch gar nichts abbauen - die Geräte und Kabel im Haus gehören ab der Installation zum Haus. Ein NE3-Betreiber hingegen kann euch straßenseitig bereits abklemmen bzw. den HÜP "totschalten", ein (reiner) NE4-Betreiber hat aber am HÜP nichts zu suchen.
am 02.07.2024 18:18
Nein, ein kleiner regionaler Betrieb
am 02.07.2024 18:48
Danke für deine Antwort!
Es ist definitiv ein NE4, es geht rein um die Verteilung/Weitergabe im Haus. Und die Geräte hierzu sind Eigentum der Firma und werden daher mit Vertragskündigung auch wieder demontiert... Der Hinweis dass es Eigentum der Firma ist, steht auch schon seit jeher an den Schaltkästen. Wir haben das in der Tat auch schriftlich, dass die Internetverbindung dann nicht mehr möglich ist.
02.07.2024 19:34 - bearbeitet 02.07.2024 19:35
@Leke schrieb:
Es ist definitiv ein NE4, es geht rein um die Verteilung/Weitergabe im Haus.
Sprich: Die Zuführung bis zum HÜP erfolgt definitiv durch Vodafone und es gibt dort KEINEN Glasfaser-Koax-Wandler o.ä.?
@Leke schrieb:
Und die Geräte hierzu sind Eigentum der Firma und werden daher mit Vertragskündigung auch wieder demontiert...
Das ist unzulässig - mit der festen Installation im Haus gehen die Geräte in das Eigentum des Hauseigentümers über. Genau wie auch die Kabel...
Wäre aber auch nicht das Problem, zur Not müsste euer Hauseigentümer halt eine Fachfirma beauftragen, entsprechende Geräte gegen einmalige Zahlung zu installieren -oder- eine Multimediagestattung mit Vodafone abschließen, die dann eben jene Installation z.T. kostenlos beinhaltet.
@Leke schrieb:
Der Hinweis dass es Eigentum der Firma ist, steht auch schon seit jeher an den Schaltkästen.
Die können Eigentumshinweise anbringen, wie sie wollen - das ändert nichts an der rechtlichen Lage, die in § 94 BGB sowie §946 BGB definiert ist. Durch die Installation des Schaltschranks im Gebäude geht das Eigentum an dem Schaltschrank und der darin befindlichen Geräte auf den Hauseigentümer über.
@Leke schrieb:
Wir haben das in der Tat auch schriftlich, dass die Internetverbindung dann nicht mehr möglich ist.
Klar will dieser NE4-Betreiber euch einschüchtern - das könnte aber durchaus rechtlich unangenehm werden, wenn ihr entsprechende Strafanträge stellt.
Davon abgesehen ist es Aufgabe des Vermieters, das Hausverteilnetz selbst zu erstellen und instand zu setzen - er muss sich also darum kümmern, dass die Anlage funktioniert. Und im Gegensatz zu den Grundgebühren für das Kabelsignal, welche seit gestern nicht mehr umgelegt werden dürfen, sind Errichtungs- und Instandhaltungskosten sowie die laufenden Kosten (für den Betriebsstrom) weiterhin umlagefähig.