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Ablehnung der Retoure bei Vetragsverlängerung
IrisE
Daten-Fan
Daten-Fan

Guten Tag,
ich habe eine Vetragsverlängerung meines Mobilfunk-Vertrags inkl. iPhone nach telefonischer Beratung abgeschlossen. Ich habe die Vetragsverlängerung fristgerecht widerrufen und fristgerecht das Handy zurückgesendet.

Nun erhalte ich die Benachrichtung, dass der Widerruf abgelehnt wurde, da die Verpackung beschädigt ist, ohne weiteren Hinweis.

 

Die Hotline sagte, dass ein Gerät nur zurückgesendet werden kann, wenn das Sigel nicht gebrochen ist. Wieso habe ich bei einer telefonischen Vertragsverlängerung nicht die gleichen Rechte, wie bei einer Internet-Bestellung?

Ich habe den Vertrag mit diesem Handy verlängert, da ich davon ausging, dass meine Hüllen passen werden. Dies bestätigte mir auch die telefonische Beratung (iPhone 13 > 14). Ausgepackt passten sie dann genau nicht. Insofern der Widerruf und die Entscheidung, auf das neue iPhone im September zu warten.

Ich habe zum Sachverhalt nur Urteile gefunden, dass der Widerruf trotz geöffnetem Siegel gültigt ist. Wieso kann Vodafone eine andere Regelung durchsetzen?

Danke für eine Hilfestellung.





2 Antworten 2
IrisE
Daten-Fan
Daten-Fan

PS:
Ein "Siegel" in dem Sinne ist es bei Apple Produkten natürlich nicht, das träfe zB bei Hygiene-Produkten zu.
Es gibt diese Artikel bei der Verbraucherzentrale – demnach ist die Einschränkung in den AGBs bzw Vetragsunterlagen bei Vodafone unzulässig. Man sollte das also eigentlich melden. Es sei denn, ich werd hier eines besseren belehrt.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinehandel/muss-ich-online-bestellte-ware-...

https://www.verbraucherzentrale.nrw/verbraucherzentrale/rueckgabe-nur-mit-originalverpackung-apple-a...


@IrisE  schrieb:

PS:
Ein "Siegel" in dem Sinne ist es bei Apple Produkten natürlich nicht, das träfe zB bei Hygiene-Produkten zu.
Es gibt diese Artikel bei der Verbraucherzentrale – demnach ist die Einschränkung in den AGBs bzw Vetragsunterlagen bei Vodafone unzulässig. Man sollte das also eigentlich melden. Es sei denn, ich werd hier eines besseren belehrt.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinehandel/muss-ich-online-bestellte-ware-...

https://www.verbraucherzentrale.nrw/verbraucherzentrale/rueckgabe-nur-mit-originalverpackung-apple-a...


Was dort nicht erwähnt wird: Sofern die Ware nicht in der Originalverpackung zurückgeschickt wird, darf der Händler entsprechend Wertminderung geltend machen.