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Lösung
am 24.05.2023 13:30
Hallo,
ich hatte ein GigaCube Tarif bestellt gehabt, diesen jedoch innerhalb der Widerrufsfrist storniert und zurückgeschickt. Habe den GigaCube weder ausgepackt noch genutzt gehabt.
Jetzt musste ich allerdings feststellen, dass Vodafone 71,65€ von meinem Konto abgebucht hat. Dazu hätte ich gerne eine Erklärung.
am 24.05.2023 14:12
hoffentlich hast du einen Beleg für die Rücksendung...
hier gibt es keinen Support durch Vodafone mehr, wende dich an die Hotline oder probiere es über Facebook oder Twitter
24.05.2023 14:34 - bearbeitet 24.05.2023 14:35
Habe sogar eine E-Mail erhalten, dass meine Retoure im Logistik-Center angekommen ist und bearbeitet wird.
Es ist aber echt ein Armutszeugnis von Vodafone, dass man auf deren eigenen Seite keine Hilfe erhält und stattdessen Facebook empfohlen bekommt.
Danke für den Hinweis auf jeden Fall!
am 24.05.2023 17:32
Ob du das Gerät ausgepackt oder gar genutzt hast, spielt keine Rolle -- alleine die Zusendung der voraktivierten SIM reicht aus, damit Kosten entstehen. Du bezahlst die Grundgebühr ja nicht für die Nutzung selbst, sondern dafür, dass VF dich überhaupt in's Mobilfunknetz rein lässt -- ob du dies tatsächlich tust oder nicht, spielt für den Dienstleistungsvertrag und die damit verbundene Kostenpflicht keine Rolle...
am 24.05.2023 17:43
@haex schrieb:Ich hatte ein GigaCube Tarif bestellt gehabt, diesen jedoch innerhalb der Widerrufsfrist storniert und zurückgeschickt..
am 24.05.2023 17:56
Und was willst du damit andeuten? Ein Widerruf bei einem Dienstleistungsvertrag muss NICHT kostenlos erfolgen!
Ganz im Gegenteil - etwaige erbrachte Dienstleistungen dürfen -selbst beim Widerruf- berechnet werden; also sowohl die Aktivierung der SIM-Karte als auch der anteilige Basispreis sowie etwaige einmalige Preise aus der Nutzung heraus (z.B. Anrufe zu nicht in Flatrates enthaltenen Nummern; gebuchte Zusatzoptionen; gebuchte Datenpakete o.ä.).
am 24.05.2023 18:29
@reneromann schrieb:Ein Widerruf bei einem Dienstleistungsvertrag muss NICHT kostenlos erfolgen!
aber man zahlt bei fristgerechtem Widerruf sicher keine 70 Euro
am 24.05.2023 18:57
Hast du den Widerruf korrekt (wie in der Widerrufsbelehrung angegeben) durchgeführt? Ein einfaches Zurücksenden stellt keinen Widerruf dar. Und auch wenn das korrekt erfolgt ist, kann es zu zeitlichen Überschneidungen mit einem Rechnungslauf kommen. Wende dich erforderlichenfalls an den Kundenservice, nutze dabei Social Media und nicht das Telefon:
https://forum.vodafone.de/t5/Vodafone-News/Dein-Kontakt-zu-Vodafone/m-p/1912292#M10954
24.05.2023 21:41 - bearbeitet 24.05.2023 21:43
@RobertP schrieb:
@reneromann schrieb:
Ein Widerruf bei einem Dienstleistungsvertrag muss NICHT kostenlos erfolgen!
aber man zahlt bei fristgerechtem Widerruf sicher keine 70 Euro
Hängt von den Umständen ab - wenn z.B. die Aktivierungsgebühr i.H.v. knapp 40 € plus eine halbe Monatsgebühr für den GigaCube Unlimited ansteht, dann kann das schon hinkommen...
Oder wenn der Rechnungslauf erfolgte, bevor der Widerruf eingegangen und bearbeitet wurde...
Noch ein Nachtrag:
Der Widerruf darf NICHT im Paket mit dem GigaCube liegen, sondern muss explizit an eine andere Adresse versendet werden - so wie es in der Widerrufsbelehrung steht. Im Logistikcenter werden nämlich KEINE Widerrufe bearbeitet (können auch gar nicht, weil das Logistikcenter ein externer Dienstleister ist, der nichts mit der Bearbeitung von Widerrufen zu tun hat).
am 26.05.2023 14:10
Hallo @haex,
ich stimme @Peter_Co zu. Alternativ zu den von ihm vorgeschlagenen Social Media Kanälen kannst du Vodafone auch über WhatsApp unter der Nummer +49 172 12 172 12 anschreiben.
Nicht von TOBI dem BOT abwimmeln lassen dann bekommst Du menschliche Hilfe. Dort vergewissern, dass das Gerät zurück ist und erfragen wie der aktuelle Stand ist. Erfahrungsgemäß klappt die Klärung solcher Anliegen dort problemlos.
Bei der GigaCube liegt schon allein der Anschlusspreis bei 49,99 Euro. Daher gehe ich fest davon aus, dass @Peter_Co ins Schwarze getroffen hat und es sich hier um eine Überschneidung Bearbeitung / Rechnungsfälligkeit handelt.
Falls @Peter_Co 's Antwort hilfreich war markiere diese doch gern auch als Lösung